Alltag einer Familienrichterin: „Das macht mich traurig, fassungslos, hilflos, wütend“
Bekommen prügelnde Eltern ihren Säugling zurück? Wohnt das Scheidungskind bei Mama oder Papa? Familienrichter haben enorme Verantwortung – und kaum Zeit, Hunderten Schicksalen gerecht zu werden. Eine Juristin berichtet aus ihrem Berufsalltag am Limit.
Nennen wir sie Frau Müller. Sie ist seit einigen Jahren Familienrichterin in einer deutschen Großstadt. Ihren tatsächlichen Namen will sie nicht veröffentlicht sehen.
Ich habe tagtäglich Fälle, in denen die Eltern über das Sorgerecht für ihr Kind streiten. Manchmal fordern Anwälte: Das Kind muss Umgang mit einem Elternteil haben, weil Mutter oder Vater sonst mit Suizid droht. Es kam vor, dass sich Eltern dann tatsächlich umbrachten. In solchen Fällen sind wir Richter für den Tod dieser Leute mitverantwortlich. Das muss ich aushalten. Ich kann doch kein Kind irgendwohin geben, um die Eltern zu stabilisieren. In einigen Fällen stellte sich heraus: Wären die Kinder bei dem Elternteil gewesen, wären sie jetzt ebenfalls tot. Das könnte ich erst recht nicht verantworten. Für mich geht das Kindeswohl vor Elternwohl. Weiter lesen…
Sehr interessant dieser Artikel!
Da sieht man leider dass die Bedeutung der Kinder und deren Wohlergehen in den letzten Jahren offenbar nicht zugenommen hat wie gerne behauptet wird.
Auch die Menschen in den Institutionen müssten so gestärkt werden, dass sie den Job durchhalten und den Kindern den Rücken stärken können.
Vielen Dank an die Familienrichterin das sie die Zustände ehrlich beschreibt!
Eine notwendige Systemkritik, Frau Richterin, herzlichen Dank dafür!
Bereits VOR eigener Elternschaft müsste es die Klärung persönlicher Missstände gegeben haben, um mit der Weitergabe von Verbrechen gegen Menschlichkeit nicht kommende Generationen zu belasten!
Familien brauchen heute andere Voraussetzungen als zu Zeiten von Diktatur, Fremdbestimmung und Gewaltherrschaft. Willkür kann keine gute Voraussetzung in einer Demokrate sein, und eine Elternberatung greift zu spät, wenn überhaupt noch …
Wie im Justiz-, so auch im Polizei-, Kita-, Schul-, Medizin- und Pflege-Alltag sorgt Politik nicht vor für ein gedeihliches Zusammenwirken mit Psychiatern, Psychologinnen, Sozialarbeitern im Sinn der Schwächsten, der Kinder.
Alle Juristinnen, Polizisten, Erzieherinnen, Lehrer, Pflegerinnen und Ärzte waren einmal hochmotiviert angetreten, um Not vermeiden zu helfen. Vom überalteten System aber werden sie alle allein gelassen, werden überlastet, an verantworteter Ausführung ihrer Aufgaben gehindert und regelrecht verschlissen. Da kann bestenfalls ein vereinzelter Beamter/Angestellter dafür sorgen, dass Eltern ihr Kind neu wahrnehmen …
Mit Personalbedarfsberechnungssystemen wie Pebb§y wurden am grünen Tisch Personalschlüssel erfunden, um staatliche Kassen zu schonen. Staat, Kirchen u.a. Trägerinstitutionen profitieren. Und sie versagen.
Denn in unserem politischen System geht es um Wirtschaftlichkeit und Eigennutz vor den Menschenrechten.
Soll es denn bei Unzufriedenheit und Gewalt im ewigen Kreislauf bleiben …? … der gute Geist dieser Tage sei davor!
……ja es macht einen traurig und wütend , allgemein fehlt es in sozialen ,helfenden, und erziehenden ,Berufen an Personal,
gut ausgebildet, qualifiziert , ..ich stimme zu, ES WIRD KAPUTT GESPART;AUF KOSTEN UNSERER KINDER,
über alles ist argumentiert und geschrieben worden,
wie schon erwähnt, habe ich Klage erhoben , um mehr Unterstützung für die häusliche Pflege zu erhalten,und hatten einen Gerichtstermin,
seitdem bin ich und die zu Betreuende retraumatisiert,was hat sich denn verbessert,
es gibt neue Richtlinien,Gesetze , Erkenntnisse , viele gute Menschen geben ihr Bestes,
auch die Justiz ich denke und erinnere nochmals an den Wormser Justizskandal 1992.,den größten Skandal der BDR in der Geschichte bislang,aber ich bin trotzdem ein Justizopfer,
oft sitze ich wie im Glaskasten,werde kontrolliert,muss mich mit der Bürokratie herumschlagen,das ist Alltag,
trotzdem darf nie pauschalisiert werden.
Jeder Fall ist ein Einzelfall,und die Unschuldsvermutung gilt auch während der Verfahren.