netzwerkB Pressemitteilung vom 10.06.2015

Papst Franziskus stimmte Vorschlägen zu, die die Päpstliche Kommission für Kinderschutz wie folgt benannte:

  1. Die Bischofskonferenzen, die Missions- und die Ostkirchen-Kongregationen sollen künftig für Fälle von Amtsmissbrauch durch Bischöfe (im Bereich sexueller Missbrauch durch Kirchenleute) zuständig sein und die entsprechenden Anzeigen entgegennehmen.
  2. Die Glaubenskongregation soll den Auftrag bekommen, in diesen Fällen einen Prozess gegen Bischöfe zu führen.
  3. In der Glaubenskongregation soll eine neue Justizabteilung eingerichtet werden.
  4. Diese Abteilung soll von einem vom Papst ernannten Sekretär geleitet werden.
  5. Der Heilige Vater soll nach fünf Jahren eine formelle Überprüfung durchführen lassen, wie effizient diese Neuerungen sind.

Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V., kurz netzwerkB, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Im Jahr 2003 bat ich Johannes Paul II. um Hilfe, weil der Bischof von Magdeburg mich mit 25.000 Euro zum Schweigen zwingen wollte. Am 27. April 2004 kam die Antwort:

„Papst Johannes Paul II. nimmt ihr Anlegen in sein Beten hinein und ermutig Sie, den Allmächtigen Gott um seinen starken Beistand für Ihre innere Heilung und um die Kraft der Vergebung zu bitten.“

Johannes Paul II. war in seiner Amtszeit verantwortlich für das Verschweigen, Verleugnen und Vertuschen von sexualisierter Gewalt.

Joseph Ratzinger, war Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre und als rechte Hand von Papst Johannes Paul II. galt er als einer der einflussreichsten Kardinäle.

Johannes Paul II., so wie Bendikt XVI. sind die Hauptschuldigen am Leid der Opfer.

So lange die alten Verbrechen nicht von staatlicher Justiz aufgearbeitet werden, kann es keinen Neuanfang geben.

Glaubwürdig wird Papst Franziskus erst dann, wenn er sich dafür einsetzt, dass diese Verbrecher nicht weiterhin intern beurteilt, sondern vor einem weltlichen Gericht zur Verantwortung gezogen werden.


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