Schützt eine Demenzerkrankung vor Strafverfolgung? Im Fall Lord Janner ja: Dem angeblich erkrankten Labour-Abgeordneten wird Kindesmissbrauch und Pädophilie vorgeworfen. Angeklagt wird er aber nicht. Weiter lesen…
Schützt eine Demenzerkrankung vor Strafverfolgung? Im Fall Lord Janner ja: Dem angeblich erkrankten Labour-Abgeordneten wird Kindesmissbrauch und Pädophilie vorgeworfen. Angeklagt wird er aber nicht. Weiter lesen…
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In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, die Anschuldigungen gegen Janner beträfen einige der schlimmsten vorstellbaren Sexualverbrechen. Man sei aber zu der Entscheidung gekommen, wegen der Schwere seiner Demenz von einer Strafverfolgung abzusehen. Es hieß darin: „Es gibt keine Heilung für ihn, es besteht kein Risiko, dass er solche Taten wieder begeht.“
Nicht nur die Opfer sind entsetzt über die Entscheidung, auch die Polizei hat sie für „falsch“ erklärt.
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In der Justiz ist anscheinend alles möglich, wie man liest.
Zit.: Lord Janner selbst hat einmal gesagt, dass Alter kein Grund sein sollte, nicht für seine abscheulichen Taten Verantwortung zu übernehmen. 1997 kritisierte Janner die britische Justiz scharf, als der 86-jährige Szymon Serafinowicz, ein Kriegsverbrecher unter den Nazis, für verhandlungsunfähig aufgrund von Demenz erklärt worden war. Zit-ende.
Und was würde ein Hirnscan aussagen?
Dieser „feine Herr“ gehört zum Club und bekommt den Schutz dieser noblen „Eliten-Gemeinschaft“, überall der gleiche Sulber. Alle kriminellen Vereinigungen funktionieren doch so, da stellt sich keine/r seiner/ihrer Verantwortung. Ausnahmen soll es geben, habe ich gehört.
Es ist nicht so leicht Absichts-Erklärungen real einzuschätzen, egal von wem diese kommen!