Erzbischof Léonard ist vom Lütticher Berufungsgericht zu einer Schadensersatzzahlung von 10.000 Euro an ein früheres Pädophilie-Opfer eines Priesters verurteilt worden. Das Gericht kam zu dem Urteil, weil Léonard den Priester nicht aus dem Verkehr gezogen hatte. Weiter lesen…