Sexueller Missbrauch von Kindern ist kein Kavaliersdelikt!
gegen-missbrauch e.V. startet via Change.org Online-Petition zur Anhebung des Mindeststrafmaßes bei sexuellem Missbrauch von Kindern
Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird bislang nach deutschem Recht (§ 176 StGB) wie ein „Vergehen“ behandelt, da die Mindeststrafe hierfür bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr liegt. Das heißt, vor dem Gesetz handelt es sich nicht um ein Verbrechen!
Abgesehen von der mangelnden Anerkennung des menschlichen Leids im Falle eines Kindesmissbrauchs, bedeutet die Einstufung als Vergehen, dass etliche Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt werden. Der Beschuldigte muss zum Beispiel eine Geldstrafe zahlen und geht straffrei aus. Der Täter gilt somit weiterhin als nicht vorbestraft. Es erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister geschweige denn in das gerade für Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe seit 2010 vorgeschriebene erweiterte Führungszeugnis. Ingo Fock, 1. Vorsitzender des Vereins gegen-missbrauch e.V., erläutert: „Wir sehen hier in hohem Maße eine potentielle Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch nicht verurteilte Straftäter!“
Daher hat der Verein, der sich seit 13 Jahren bundesweit gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen einsetzt, nun eine Petition für eine Gesetzesänderung ausgearbeitet. Sie richtet sich direkt an Bundesjustizminister Heiko Maas und fordert ihn dazu auf, sich der Sache anzunehmen. Im Klartext soll er sich dafür einsetzen, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern strafrechtlich zukünftig als Verbrechen eingestuft wird und sich Sexualstraftäter nicht mehr „freikaufen“ können.
Die Petition ist ab sofort auf http://bit.ly/petition_maas verfügbar. Der Verein hofft auf eine breite Unterstützung aus der Bevölkerung und nutzt dabei auch die Möglichkeiten der Social Medias. Jeder kann sich online mit einer digitalen Unterschrift beteiligen. „Erwähnt sei an dieser Stelle, dass wir uns ausdrücklich von Personen oder Gruppierungen distanzieren, die mit Parolen wie „Keine Gnade für Kinderschänder“ oder ähnlichem das Thema Kindesmissbrauch dazu benutzen, um rechte Ideologien zu verbreiten.“ ergänzt Fock.
Petitionstext:
Online-Petition zur Anhebung des Mindeststrafmaßes bei sexuellem Missbrauch von Kindern
Justizminister Heiko Maas: Sexueller Missbrauch von Kindern ist kein Kavaliersdelikt! Für eine Reformierung des § 176 (1), (2), (4) & (5) StGB und des § 176a (4) StGB im Hinblick auf das Mindeststrafmaß
Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Maas,
wir fordern Sie auf, sich persönlich dafür einzusetzen, dass das Mindeststrafmaß für den sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 (1), (2), (4) & (5) StGB und § 176a (4) StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht wird und somit zukünftig strafrechtlich als Verbrechen eingestuft wird.
Der § 176 (6) StGB kann entsprechend entfallen, da der Versuch eines Verbrechens generell strafbar ist.
Ferner ist nach österreichischem Modell eine sog. „Alterstoleranzklausel“ vorzusehen, um einvernehmliche Beziehungen zwischen Teenagern von der Verbrechenslösung auszuklammern.
Begründung
Nach § 12 StGB werden Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind als Vergehen klassifiziert. Hierzu gehören u.a. auch die Paragraphen § 176 StGB (1), (2), (4) & (5) und § 176a (4) StGB für Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Wir empfinden die Bagatellisierung dieser Strafbestände als unerträglich. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist niemals ein Kavaliersdelikt!
Fehlende Anerkennung für Betroffene
Sexueller Missbrauch an Kindern ist ein furchtbares Verbrechen. Unerheblich davon, ob es sich um einen sog. „einfachen“ oder einen „schweren“ Missbrauch handelt. Leid kann nicht mit Leid verglichen werden. Missbrauchserfahrungen begleiten ein Opfer meist ein Leben lang. Die traumatischen Erfahrungen hinterlassen Spuren in der Seele und im Körper eines Menschen. Die Schwere einer Tat ist oftmals unerheblich, denn selbst das, was rein juristisch als minderschwere Tat bewertet wird, kann eine beachtliche und lebenslange Schädigung des Opfers zur Folge haben. Dieser Umstand muss im Gesetz Berücksichtigung finden. Kindesmissbrauch ist kein Vergehen!
Einstellung der Verfahren gegen Geldauflage = Beschuldigtenorientiertes Handeln der Justiz
Verfahren über Straftaten, die mit einem Strafmaß unter einem Jahr Freiheitstrafe sanktioniert werden, können z.B. nach § 153a StPO wegen Geringfügigkeit gegen Geldauflage zu einer Einstellung gebracht werden. Ohne, dass ein Urteil gesprochen wird. Der mutmaßliche Täter darf als solcher nicht mehr benannt werden, da er weiterhin als unschuldig gilt. Das Opfer wird wiederholt gedemütigt. Dies ist in unseren Augen ein beschuldigtenorientiertes Handeln der Justiz. Wir sind der Meinung: Jedes Opfer, dass den Mut hat, die ihm zugefügte Gewalt anzuzeigen, hat das Recht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren!
Strafbefehl ohne Hauptverhandlung = Vorteile für Justiz und Beschuldigte
Bei Straftaten, die als Vergehen sanktioniert werden, ist es möglich, einen schriftlichen Strafbefehl gegen den Beschuldigten zu verhängen und auf eine mündliche Gerichtsverhandlung zu verzichten. Was auf den ersten Blick opferorientiert wirkt, dient aber lediglich dazu, das Gericht und die Staatsanwaltschaft zu entlasten und bedeutet für den Beschuldigten, dass sein Verfahren ohne großes Aufsehen und für ihn kostensparend über die Bühne geht. Zudem kann er sich über eine milde Strafe freuen, denn gegen schriftlichen Strafbefehl werden nur Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt.
Potentielle Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch nicht verurteilte Straftäter
Werden Verfahren wie oben beschrieben eingestellt, gilt der Beschuldigte weiterhin als nicht vorbestraft; es erfolgt kein Eintrag in das Führungszeugnis, das erweiterte Führungszeugnis oder in das Bundeszentralregister. Mit möglicherweise verheerenden Konsequenzen, denn ein Beschuldigter könnte unbehelligt weitere Straftaten begehen und sogar in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt sein. Gerade aber für diesen Bereich ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses seit Mai 2010 gesetzlich vorgeschrieben, um einen besseren Schutz für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.
Teenager dürfen nicht kriminalisiert werden
Bisher wird z. B. ein einvernehmlicher Zungenkuss zwischen einem 13-jährigen Kind und einem oder einer 14-jährigen Jugendlichen als Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Abs. 1 StGB gewertet. Derartige Tatbestände sind aus der beantragten „Verbrechenslösung“ herauszunehmen. Stattdessen ist nach österreichischem Modell eine sog. „Alterstoleranzklausel“ vorzusehen für unterhalb der Grenze der Strafwürdigkeit liegende einvernehmliche Sexualkontakte zwischen annähernd gleichaltrigen Personen, wobei in einer solchen Konstellation die jüngste Person das zwölfte Lebensjahr vollendet haben muss.
Anwendung auf andere Paragraphen des 13. Abschnittes des besonderen Teils des Strafgesetzbuches (StGB)
In diesem Zusammenhang fordern wir eine Überprüfung aller übrigen Paragraphen des 13. Abschnittes des besonderen Teils des Strafgesetzbuches (StGB), die die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung regeln, d.h. alle zusätzlich relevanten Paragraphen §§ 174 – 184h. Wir fordern die besagten Paragraphen auf die Anwendung der Verbrechenslösung zu prüfen und sie entsprechend anzupassen.
gegen-missbrauch e.V.
Ich habe die Petition unterschrieben, muss aber sagen, Mindeststrafe 1 Jahr – kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Bereits 2012 habe ich an Frau Merkel geschrieben, mindestens 3 Jahre und noch einige Vorschläge zur Verbesserung. Zur damaligen Zeit wäre keine Veranlassung Verjährungsfristen aufzuheben oder härte Strafen für Sexualtäter. Ein obligatorischer Satz. Aber nun ist Zeit nach 5 Jahren Aufschrei, 5 Jahre UBSK. Es ist nicht 5 vor 12, es ist 5 nach 12. Aber trotzdem, ich unterstütze jede Petition, denn es ist auch ein Aufschrei, Herr Maas muss reagieren!
Savina
16.04.2015 um 22:15 Uhr
Ich habe die Petition selbstverständlich unterschrieben.
Ich bin eine der 8 Millionen Betroffenen, von denen hier die rede ist.: http://netzwerkb.org/2014/02/08/mama-du-qualst-mich-tochter-berichten/
8 Millionen Betroffene – wieso dann nur bis jetzt 217 Unterstützer/innen ? – Das verstehe ich nicht.( Die Ignoranz der Nicht-Betroffenen ist für mich eine langjährige Erfahrung, aber die Betroffenen können doch mit einem sehr guten Gefühl diese Petition unterschreiben , gerade weil sie zu den Betroffenen gehören….) Ich bin im Moment irritiert und kann es tatsächlich nicht verstehen.
Savina
19.04.2015 um 17:38 Uhr
Ich kann die minimale Anzahl an Unterzeichnern/Unterzeichnerinnen einfach nicht nachvollziehen, mir wirklich nicht erklären.
In meinem Freundes- und Bekanntenkreis habe ich mich mit der folgenden Bitte an eben diese, per mail gewandt.:
„Ich möchte all die Nicht-Betroffenen , die sich immer !! sehr schnell verbal gegen Kindesmißbrauch , sexuelle Gewalt (jedes vierte Mädchen und jeden sechsten Jungen betreffend; die Täter kommen aus allen !!! Schichten der Gesellschaft.) und die in 320 Fällen pro Jahr tödlich endenden Kindesmißhandlungen aussprechen sehr gern beim Wort nehmen und deshalb um die Unterzeichnung der Petition bitten.
Die gerade genannten Zahlen sagen eine Menge über die Beschaffenheit der Menschen aus, die in diesem, unserem Lande leben, aus…
Es braucht; neben den Tätern, auch eine Menge an Zusehern, Wegsehern, Leugnern und grausamen Ignoranten, um diese Zahlen möglich zu machen….
Deswegen bitte ich um eine Unterzeichnung der Petition. Mir ist das seelische, emotionale Leid der Kinder nicht egal, deshalb bitte ich um eine Unterzeichnung.
Ich weiß um die Hölle in der die betroffenen Kinder und Jugendlichen sich zeitweise aufhalten müssen, da sie sich einfach, in eindem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis befindlich, nicht selbst wehren können. Sie sind ihren Peinigern ausgeliefert.
Deshalb meine Bitte an Erwachsene, die mit dieser Unterzeichnung weder Geld ausgeben noch Zeit investieren müssen. Es geht lediglich um eine Unterzeichnung, um ein empathisches „Sich auf die Seite dieser Kinder stellen“,
denn mit der Unterschrift, und so auch mit einem Nicht-Unterschreiben, drückt sich eine Haltung, eine Einstellung zu dieser hier in Deutschland verübten Menschenrechtsverletzung an Kindern und Jugendlichen aus….
Dieses Leid der Kinder und Jugendlichen muß endlich weniger werden. Aber sie brauchen die tat-kräftige Unterstützung von Erwachsenen…“ Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“…
Auch wünsche ich mir, dass die Nicht-Betroffenen sich über das spätere Leben der Betroffenen, ein Leben mit Traumafolgestörungen, informieren und uns nicht immer wieder in Schubladen packen (zu emotional, zu wütend, zu leidend, selber schuld, einfach nur ein wenig verhaltens-gestört…), in die wir nicht gehören. Ich habe ein recht auf meinen Zorn, wenn ich über das mir angetane spreche. Und dieser Zorn bezieht sich auf die Täter und Mittäter.
Aber es gibt hier auch eine gewisse Erwartungshaltung an Betroffene.:http://www.aviva-berlin.de/aviva/content_Public%20Affairs.php?id=10739
– Ja, edel sei das Opfer, hilflos und gut.- Diese Erwartungshaltung gibt es, sogar in „Helfer“-Kreisen.
Ich wünsche mir sehr, daß den geqälten Kindern dieses , unseres Landes geholfen wird. –
Fangen wir im Inland an, das Ausland ist mitunter sehr weit weg. (Oft genug habe ich von Menschen, wenn ich nur! die Zahlen über Kindesmißbrauch und Kindesmißhandlung, die sich auf Deutschland beziehen, genannt habe, den Hinweis erhalten. :“Ja, aber im Ausland passiert das doch auch.“….- Ich bin dann immer sprachlos….Auch wünsche ich mir, dass sich Nicht-Betroffene öffnen für diese Thematik an sich und nicht durch partielle, nicht komplex informierende Medienberichte immer wieder davon nun ausgehen, dass nach den Fällen in Kirche und der Odenwaldschule doch nun ganz viel! für die Betroffenen getan wird, auch weil ja in der Öffenntlichkeit, (nach mehreren Jahrzehnten !!!- das ist doch schon traurig genug….) nun darüber geredet wird und geredet werden darf.
Und mit diesem durch die Medien vermitteltem Halbwissen ausgerüstet, werden Betroffene immer wieder gemaßregelt. Sie sollen ihren Mund halten,
auch im Heute, nach den Fällen in Odenwaldschule und den Kirchen. Denn es wird doch angeblich nun so viel für die Betroffenen getan, schließlich geben die Medien darüber doch so eine Auskunft.- Diese Meinung existeiert immer wieder unter den Nicht-Betroffenen und ermöglicht ein weiteres Ignorieren der Problematik.
Für heute möchte ich meine Gedankengänge wieder stoppen.
Ich muss immer wieder auch für die positiven Alltags-Erfahrungen sorgen, um wieder Kraft zu tanken…..
eliana
19.04.2015 um 21:04 Uhr
Die Petition von Fock habe ich auch unterzeichnet. Aber das sind so wenig Unterzeichner_innen bisher, dass ich mich frage, ob so ein ausformulierter und detailliert juristischer Vorschlag nicht eher verunsichert und damit abschreckt. Ich denke, man sollte sich von der mageren Resonanz deshalb nicht „runterziehen“ lassen.
Savina
19.04.2015 um 22:52 Uhr
Gerade die genauen Ausführungen in der Petition
erklären auch den Nicht-Betroffenen, kurz und knapp sowie klar und sehr gut verständlich, die momentane Sachlage, die auf der Justizebene die Realität für die von sexueller Gewalt Betroffenen hier in Deutschland ausmacht.
Klarheit, Eindeutigkeit und Vehemenz hinter den not-wendigen Forderungen lassen erkennen.: Betroffene sind
nicht zeitlebens Opfer.
Margarete Dreger
20.04.2015 um 19:54 Uhr
MB
Hinweis zur Petition von Ingo Fock:
Sollen möglichst viele Unterzeichner/-innen dieser
Petiition folgen, so ist es erforderlich, daß dieser
Aufruf an möglichst vielen Stellen deutlich mit dicker
roter Schrift angezeigt wird.
Grüße
In den letzten Tagen haben uns vermehrt Facebook User kontaktiert, die noch Fragen zu unserer Petition haben. Diese Fragen möchten wir hier zusammengefasst auch noch einmal öffentlich beantworten:
Könnt Ihr bitte mal kurz zusammenfassen, warum Ihr die Anhebung der Mindeststrafe bei sexuellem Missbrauch von Kindern fordert?
Die wichtigsten Gründe sind:
Jegliche Art von Kindesmissbrauch ist niemals ein „Vergehen“, sondern ein „Verbrechen“, dies muss auch im Gesetz Berücksichtigung finden!
Damit Verfahren zukünftig nicht mehr wegen Geringfügigkeit und gegen Bezahlung einer Geldbuße eingestellt werden können und der Beschuldigte somit weiterhin als unschuldig und nicht vorbestraft gilt.
Damit jede Art von Kindesmissbrauch im erweiterten Führungszeugnis und im Bundeszentralregister erfasst werden kann. Dieses ist zurzeit nicht der Fall.
Erscheinen mein Name und meine Adresse öffentlich im Internet, wenn ich unterschreibe? Antwort: Nein, wenn Du das Häkchen unter Deiner Unterschrift rausnimmst, wird Dein Name auf der Petitionsseite nicht öffentlich erscheinen.
Muss ich einen Grund angeben, warum ich die Petition unterzeichne?
Antwort: Nein, das Feld „Ich unterschreibe weil …“ kannst Du ausfüllen, musst es aber nicht.
Ich habe die Petition schon unterschrieben und auch meine Unterschrift begründet. Kann ich meine Begründung jetzt noch ändern oder ergänzen? Antwort: Nein, das ist leider nicht möglich.
Ich möchte, dass mein Name öffentlich erscheint, aber meine Adresse nicht.
Antwort: Auch wenn Du möchtest, dass Dein Name öffentlich erscheint, Deine Adresse wird auf der Petitionsseite nicht veröffentlicht.
Darf ich die Petition weiter verbreiten? Auch über andere Social Media Kanäle wie Twitter etc.?
Antwort: Ja! Unbedingt! Wir möchten die Situation von Betroffenen verbessern und jede Stimme verleiht unserer Petition mehr Gewicht!
Sind noch Fragen offen? Dann schreibt uns gerne an.
Hier kommt noch einmal der direkte Link zur Petition: http://bit.ly/petition_maas
Sexueller Missbrauch von Kindern ist kein Kavaliersdelikt!
gegen-missbrauch e.V. startet via Change.org Online-Petition zur Anhebung des Mindeststrafmaßes bei sexuellem Missbrauch von Kindern
Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird bislang nach deutschem Recht (§ 176 StGB) wie ein „Vergehen“ behandelt, da die Mindeststrafe hierfür bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr liegt. Das heißt, vor dem Gesetz handelt es sich nicht um ein Verbrechen!
Abgesehen von der mangelnden Anerkennung des menschlichen Leids im Falle eines Kindesmissbrauchs, bedeutet die Einstufung als Vergehen, dass etliche Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt werden. Der Beschuldigte muss zum Beispiel eine Geldstrafe zahlen und geht straffrei aus. Der Täter gilt somit weiterhin als nicht vorbestraft. Es erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister geschweige denn in das gerade für Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe seit 2010 vorgeschriebene erweiterte Führungszeugnis. Ingo Fock, 1. Vorsitzender des Vereins gegen-missbrauch e.V., erläutert: „Wir sehen hier in hohem Maße eine potentielle Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch nicht verurteilte Straftäter!“
Daher hat der Verein, der sich seit 13 Jahren bundesweit gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen einsetzt, nun eine Petition für eine Gesetzesänderung ausgearbeitet. Sie richtet sich direkt an Bundesjustizminister Heiko Maas und fordert ihn dazu auf, sich der Sache anzunehmen. Im Klartext soll er sich dafür einsetzen, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern strafrechtlich zukünftig als Verbrechen eingestuft wird und sich Sexualstraftäter nicht mehr „freikaufen“ können.
Die Petition ist ab sofort auf http://bit.ly/petition_maas verfügbar. Der Verein hofft auf eine breite Unterstützung aus der Bevölkerung und nutzt dabei auch die Möglichkeiten der Social Medias. Jeder kann sich online mit einer digitalen Unterschrift beteiligen. „Erwähnt sei an dieser Stelle, dass wir uns ausdrücklich von Personen oder Gruppierungen distanzieren, die mit Parolen wie „Keine Gnade für Kinderschänder“ oder ähnlichem das Thema Kindesmissbrauch dazu benutzen, um rechte Ideologien zu verbreiten.“ ergänzt Fock.
Petitionstext:
Online-Petition zur Anhebung des Mindeststrafmaßes bei sexuellem Missbrauch von Kindern
Justizminister Heiko Maas: Sexueller Missbrauch von Kindern ist kein Kavaliersdelikt! Für eine Reformierung des § 176 (1), (2), (4) & (5) StGB und des § 176a (4) StGB im Hinblick auf das Mindeststrafmaß
Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Maas,
wir fordern Sie auf, sich persönlich dafür einzusetzen, dass das Mindeststrafmaß für den sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 (1), (2), (4) & (5) StGB und § 176a (4) StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht wird und somit zukünftig strafrechtlich als Verbrechen eingestuft wird.
Der § 176 (6) StGB kann entsprechend entfallen, da der Versuch eines Verbrechens generell strafbar ist.
Ferner ist nach österreichischem Modell eine sog. „Alterstoleranzklausel“ vorzusehen, um einvernehmliche Beziehungen zwischen Teenagern von der Verbrechenslösung auszuklammern.
Begründung
Nach § 12 StGB werden Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind als Vergehen klassifiziert. Hierzu gehören u.a. auch die Paragraphen § 176 StGB (1), (2), (4) & (5) und § 176a (4) StGB für Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Wir empfinden die Bagatellisierung dieser Strafbestände als unerträglich. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist niemals ein Kavaliersdelikt!
Fehlende Anerkennung für Betroffene
Sexueller Missbrauch an Kindern ist ein furchtbares Verbrechen. Unerheblich davon, ob es sich um einen sog. „einfachen“ oder einen „schweren“ Missbrauch handelt. Leid kann nicht mit Leid verglichen werden. Missbrauchserfahrungen begleiten ein Opfer meist ein Leben lang. Die traumatischen Erfahrungen hinterlassen Spuren in der Seele und im Körper eines Menschen. Die Schwere einer Tat ist oftmals unerheblich, denn selbst das, was rein juristisch als minderschwere Tat bewertet wird, kann eine beachtliche und lebenslange Schädigung des Opfers zur Folge haben. Dieser Umstand muss im Gesetz Berücksichtigung finden. Kindesmissbrauch ist kein Vergehen!
Einstellung der Verfahren gegen Geldauflage = Beschuldigtenorientiertes Handeln der Justiz
Verfahren über Straftaten, die mit einem Strafmaß unter einem Jahr Freiheitstrafe sanktioniert werden, können z.B. nach § 153a StPO wegen Geringfügigkeit gegen Geldauflage zu einer Einstellung gebracht werden. Ohne, dass ein Urteil gesprochen wird. Der mutmaßliche Täter darf als solcher nicht mehr benannt werden, da er weiterhin als unschuldig gilt. Das Opfer wird wiederholt gedemütigt. Dies ist in unseren Augen ein beschuldigtenorientiertes Handeln der Justiz. Wir sind der Meinung: Jedes Opfer, dass den Mut hat, die ihm zugefügte Gewalt anzuzeigen, hat das Recht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren!
Strafbefehl ohne Hauptverhandlung = Vorteile für Justiz und Beschuldigte
Bei Straftaten, die als Vergehen sanktioniert werden, ist es möglich, einen schriftlichen Strafbefehl gegen den Beschuldigten zu verhängen und auf eine mündliche Gerichtsverhandlung zu verzichten. Was auf den ersten Blick opferorientiert wirkt, dient aber lediglich dazu, das Gericht und die Staatsanwaltschaft zu entlasten und bedeutet für den Beschuldigten, dass sein Verfahren ohne großes Aufsehen und für ihn kostensparend über die Bühne geht. Zudem kann er sich über eine milde Strafe freuen, denn gegen schriftlichen Strafbefehl werden nur Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt.
Potentielle Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch nicht verurteilte Straftäter
Werden Verfahren wie oben beschrieben eingestellt, gilt der Beschuldigte weiterhin als nicht vorbestraft; es erfolgt kein Eintrag in das Führungszeugnis, das erweiterte Führungszeugnis oder in das Bundeszentralregister. Mit möglicherweise verheerenden Konsequenzen, denn ein Beschuldigter könnte unbehelligt weitere Straftaten begehen und sogar in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt sein. Gerade aber für diesen Bereich ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses seit Mai 2010 gesetzlich vorgeschrieben, um einen besseren Schutz für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.
Teenager dürfen nicht kriminalisiert werden
Bisher wird z. B. ein einvernehmlicher Zungenkuss zwischen einem 13-jährigen Kind und einem oder einer 14-jährigen Jugendlichen als Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Abs. 1 StGB gewertet. Derartige Tatbestände sind aus der beantragten „Verbrechenslösung“ herauszunehmen. Stattdessen ist nach österreichischem Modell eine sog. „Alterstoleranzklausel“ vorzusehen für unterhalb der Grenze der Strafwürdigkeit liegende einvernehmliche Sexualkontakte zwischen annähernd gleichaltrigen Personen, wobei in einer solchen Konstellation die jüngste Person das zwölfte Lebensjahr vollendet haben muss.
Anwendung auf andere Paragraphen des 13. Abschnittes des besonderen Teils des Strafgesetzbuches (StGB)
In diesem Zusammenhang fordern wir eine Überprüfung aller übrigen Paragraphen des 13. Abschnittes des besonderen Teils des Strafgesetzbuches (StGB), die die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung regeln, d.h. alle zusätzlich relevanten Paragraphen §§ 174 – 184h. Wir fordern die besagten Paragraphen auf die Anwendung der Verbrechenslösung zu prüfen und sie entsprechend anzupassen.
gegen-missbrauch e.V.
Direkter Link zur Petition via Change.org:
http://bit.ly/petition_maas
Ich habe die Petition unterschrieben, muss aber sagen, Mindeststrafe 1 Jahr – kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Bereits 2012 habe ich an Frau Merkel geschrieben, mindestens 3 Jahre und noch einige Vorschläge zur Verbesserung. Zur damaligen Zeit wäre keine Veranlassung Verjährungsfristen aufzuheben oder härte Strafen für Sexualtäter. Ein obligatorischer Satz. Aber nun ist Zeit nach 5 Jahren Aufschrei, 5 Jahre UBSK. Es ist nicht 5 vor 12, es ist 5 nach 12. Aber trotzdem, ich unterstütze jede Petition, denn es ist auch ein Aufschrei, Herr Maas muss reagieren!
Ich habe die Petition selbstverständlich unterschrieben.
Ich bin eine der 8 Millionen Betroffenen, von denen hier die rede ist.:
http://netzwerkb.org/2014/02/08/mama-du-qualst-mich-tochter-berichten/
8 Millionen Betroffene – wieso dann nur bis jetzt 217 Unterstützer/innen ? – Das verstehe ich nicht.( Die Ignoranz der Nicht-Betroffenen ist für mich eine langjährige Erfahrung, aber die Betroffenen können doch mit einem sehr guten Gefühl diese Petition unterschreiben , gerade weil sie zu den Betroffenen gehören….) Ich bin im Moment irritiert und kann es tatsächlich nicht verstehen.
Ich kann die minimale Anzahl an Unterzeichnern/Unterzeichnerinnen einfach nicht nachvollziehen, mir wirklich nicht erklären.
In meinem Freundes- und Bekanntenkreis habe ich mich mit der folgenden Bitte an eben diese, per mail gewandt.:
„Ich möchte all die Nicht-Betroffenen , die sich immer !! sehr schnell verbal gegen Kindesmißbrauch , sexuelle Gewalt (jedes vierte Mädchen und jeden sechsten Jungen betreffend; die Täter kommen aus allen !!! Schichten der Gesellschaft.) und die in 320 Fällen pro Jahr tödlich endenden Kindesmißhandlungen aussprechen sehr gern beim Wort nehmen und deshalb um die Unterzeichnung der Petition bitten.
Die gerade genannten Zahlen sagen eine Menge über die Beschaffenheit der Menschen aus, die in diesem, unserem Lande leben, aus…
Es braucht; neben den Tätern, auch eine Menge an Zusehern, Wegsehern, Leugnern und grausamen Ignoranten, um diese Zahlen möglich zu machen….
Deswegen bitte ich um eine Unterzeichnung der Petition. Mir ist das seelische, emotionale Leid der Kinder nicht egal, deshalb bitte ich um eine Unterzeichnung.
Ich weiß um die Hölle in der die betroffenen Kinder und Jugendlichen sich zeitweise aufhalten müssen, da sie sich einfach, in eindem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis befindlich, nicht selbst wehren können. Sie sind ihren Peinigern ausgeliefert.
Deshalb meine Bitte an Erwachsene, die mit dieser Unterzeichnung weder Geld ausgeben noch Zeit investieren müssen. Es geht lediglich um eine Unterzeichnung, um ein empathisches „Sich auf die Seite dieser Kinder stellen“,
denn mit der Unterschrift, und so auch mit einem Nicht-Unterschreiben, drückt sich eine Haltung, eine Einstellung zu dieser hier in Deutschland verübten Menschenrechtsverletzung an Kindern und Jugendlichen aus….
Dieses Leid der Kinder und Jugendlichen muß endlich weniger werden. Aber sie brauchen die tat-kräftige Unterstützung von Erwachsenen…“ Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“…
Auch wünsche ich mir, dass die Nicht-Betroffenen sich über das spätere Leben der Betroffenen, ein Leben mit Traumafolgestörungen, informieren und uns nicht immer wieder in Schubladen packen (zu emotional, zu wütend, zu leidend, selber schuld, einfach nur ein wenig verhaltens-gestört…), in die wir nicht gehören. Ich habe ein recht auf meinen Zorn, wenn ich über das mir angetane spreche. Und dieser Zorn bezieht sich auf die Täter und Mittäter.
Aber es gibt hier auch eine gewisse Erwartungshaltung an Betroffene.:http://www.aviva-berlin.de/aviva/content_Public%20Affairs.php?id=10739
– Ja, edel sei das Opfer, hilflos und gut.- Diese Erwartungshaltung gibt es, sogar in „Helfer“-Kreisen.
Ich wünsche mir sehr, daß den geqälten Kindern dieses , unseres Landes geholfen wird. –
Fangen wir im Inland an, das Ausland ist mitunter sehr weit weg. (Oft genug habe ich von Menschen, wenn ich nur! die Zahlen über Kindesmißbrauch und Kindesmißhandlung, die sich auf Deutschland beziehen, genannt habe, den Hinweis erhalten. :“Ja, aber im Ausland passiert das doch auch.“….- Ich bin dann immer sprachlos….Auch wünsche ich mir, dass sich Nicht-Betroffene öffnen für diese Thematik an sich und nicht durch partielle, nicht komplex informierende Medienberichte immer wieder davon nun ausgehen, dass nach den Fällen in Kirche und der Odenwaldschule doch nun ganz viel! für die Betroffenen getan wird, auch weil ja in der Öffenntlichkeit, (nach mehreren Jahrzehnten !!!- das ist doch schon traurig genug….) nun darüber geredet wird und geredet werden darf.
Und mit diesem durch die Medien vermitteltem Halbwissen ausgerüstet, werden Betroffene immer wieder gemaßregelt. Sie sollen ihren Mund halten,
auch im Heute, nach den Fällen in Odenwaldschule und den Kirchen. Denn es wird doch angeblich nun so viel für die Betroffenen getan, schließlich geben die Medien darüber doch so eine Auskunft.- Diese Meinung existeiert immer wieder unter den Nicht-Betroffenen und ermöglicht ein weiteres Ignorieren der Problematik.
Für heute möchte ich meine Gedankengänge wieder stoppen.
Ich muss immer wieder auch für die positiven Alltags-Erfahrungen sorgen, um wieder Kraft zu tanken…..
Die Petition von Fock habe ich auch unterzeichnet. Aber das sind so wenig Unterzeichner_innen bisher, dass ich mich frage, ob so ein ausformulierter und detailliert juristischer Vorschlag nicht eher verunsichert und damit abschreckt. Ich denke, man sollte sich von der mageren Resonanz deshalb nicht „runterziehen“ lassen.
Gerade die genauen Ausführungen in der Petition
erklären auch den Nicht-Betroffenen, kurz und knapp sowie klar und sehr gut verständlich, die momentane Sachlage, die auf der Justizebene die Realität für die von sexueller Gewalt Betroffenen hier in Deutschland ausmacht.
Klarheit, Eindeutigkeit und Vehemenz hinter den not-wendigen Forderungen lassen erkennen.: Betroffene sind
nicht zeitlebens Opfer.
MB
Hinweis zur Petition von Ingo Fock:
Sollen möglichst viele Unterzeichner/-innen dieser
Petiition folgen, so ist es erforderlich, daß dieser
Aufruf an möglichst vielen Stellen deutlich mit dicker
roter Schrift angezeigt wird.
Grüße
@ Margarete Dreger,
leider sind wir nicht dafür zuständig wie unsere Petition hier auf NetzwerkB plaziert wird, dennoch freuen wir uns über jede Unterschrift
In den letzten Tagen haben uns vermehrt Facebook User kontaktiert, die noch Fragen zu unserer Petition haben. Diese Fragen möchten wir hier zusammengefasst auch noch einmal öffentlich beantworten:
Könnt Ihr bitte mal kurz zusammenfassen, warum Ihr die Anhebung der Mindeststrafe bei sexuellem Missbrauch von Kindern fordert?
Die wichtigsten Gründe sind:
Jegliche Art von Kindesmissbrauch ist niemals ein „Vergehen“, sondern ein „Verbrechen“, dies muss auch im Gesetz Berücksichtigung finden!
Damit Verfahren zukünftig nicht mehr wegen Geringfügigkeit und gegen Bezahlung einer Geldbuße eingestellt werden können und der Beschuldigte somit weiterhin als unschuldig und nicht vorbestraft gilt.
Damit jede Art von Kindesmissbrauch im erweiterten Führungszeugnis und im Bundeszentralregister erfasst werden kann. Dieses ist zurzeit nicht der Fall.
Erscheinen mein Name und meine Adresse öffentlich im Internet, wenn ich unterschreibe? Antwort: Nein, wenn Du das Häkchen unter Deiner Unterschrift rausnimmst, wird Dein Name auf der Petitionsseite nicht öffentlich erscheinen.
Muss ich einen Grund angeben, warum ich die Petition unterzeichne?
Antwort: Nein, das Feld „Ich unterschreibe weil …“ kannst Du ausfüllen, musst es aber nicht.
Ich habe die Petition schon unterschrieben und auch meine Unterschrift begründet. Kann ich meine Begründung jetzt noch ändern oder ergänzen? Antwort: Nein, das ist leider nicht möglich.
Ich möchte, dass mein Name öffentlich erscheint, aber meine Adresse nicht.
Antwort: Auch wenn Du möchtest, dass Dein Name öffentlich erscheint, Deine Adresse wird auf der Petitionsseite nicht veröffentlicht.
Darf ich die Petition weiter verbreiten? Auch über andere Social Media Kanäle wie Twitter etc.?
Antwort: Ja! Unbedingt! Wir möchten die Situation von Betroffenen verbessern und jede Stimme verleiht unserer Petition mehr Gewicht!
Sind noch Fragen offen? Dann schreibt uns gerne an.
Hier kommt noch einmal der direkte Link zur Petition: http://bit.ly/petition_maas
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!