Ein Lehrer in Darmstadt soll jahrelang insgesamt Hunderte Jungen missbraucht haben. Jahrzehnte nach den Verbrechen melden sich ehemalige Schüler zu Wort.
Jahrzehntelang hat ein Lehrer in Darmstadt Schüler missbraucht. Am heutigen Mittwoch treffen sich Betroffene in Wiesbaden mit Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Sie fordern eine „lückenlose Aufklärung der Verbrechen an der Elly-Heuss-Knapp-Schule“, die damals noch Grund- und Hauptschule war. Bei sexuellem Missbrauch dürfe die gesetzliche Aufklärungspflicht nicht verjähren. Pädophilen Lehrern müsse unbürokratisch geholfen werden. „Wir wollen nicht stigmatisieren, wir wollen Verbrechen verhindern!“, schreiben sie auf ihrer Webseite.
Die „Bürgerinitiative Sexueller Missbrauch an der Elly-Heuss-Knapp-Schule“ macht dort öffentlich, welches Leid Erich Buß, Jahrgang 1928, ihnen angetan hat. Hunderte Männer seien Opfer des Lehrers gewesen, der knapp 40 Jahre im Schuldienst stand. Zum Zeitpunkt der Verbrechens seien sie Kinder im Alter zwischen sechs und 15 Jahre gewesen.
Viele Fälle waren bereits verjährt, als Buß – bereits im Ruhestand – im Jahr 2005 wegen 15 Fällen zu vier Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt wurde. 2008 starb der Mann, dessen Tagebücher aus den Jahren 1961 bis 1975 die Bürgerinitiative ausgewertet hat. Auf der Homepage hat sie Passagen veröffentlicht und kommentiert. „Die Kinder, die er unter seine ,Fittiche‘ nimmt, kommen meist aus zerrütteten Verhältnissen und suchen bei ihm oft den väterlichen Ersatz“ heißt es dort. Mit großem Aufwand habe Buß daran gearbeitet, das Vertrauen der Eltern zu gewinnen. „Er gibt sich als großer Gönner, als Helfer in der Not, die verständnisvolle Schulter zum Ausweinen für die frustrierten Mütter und Ehefrauen.“ Keine Spur von Selbstkritik sei den Aufzeichnungen zu entnehmen.
Strafrechtlich sind Taten verjährt
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Dieser Beitrag zeigt, wie wichtig eine unabhängige Aufarbeitungskommission ist auch und gerade für die sogenannten verjährten, dh. unaufgeklärten „Fälle“.
am .2.2015 hat Dr. Johnnes Rörig mit KM Prof. Alexander Lorz über die Wichtigkeit der Rolle von Schulen bzgl. Prävention gesprochen. Des Weiteren füge ich hinzu: die Wichtigkeit der Rolle von Schulen für die Aufarbeitung auch zurückliegenden SchülerInnen-Missbrauchs,sowohl im Elternhaus als auch in der Schule seitens ihrer verfehlten „Pädgogen“
Diesbzgl.sehr persönliche Anregunge/Anschreibenn von Altschülern bleiben trotz toller Jubiläums-Gaudi zuweilen seitens der Schule gänzlich unbeantwortet und seitens des Bundespräsidilamtes persönlich unreflektiert : es gibt nicht nur die tollen SchülerInnenkarrieren, Jubiläen müssen auch der gebrochenen SchülerInnenbiografien gedenken.
Die Schulen möchten auf dem Boden der Vergangenheit glänzen, sich heute profilieren, anstatt die auch als Chance der Aufrbeitungen früherer Verfehlungen zu begreifen.Die werden unter den Festteppich gekehrt und andere können so nie mehr „zuhause ankommen“.
Einer guten Schule geht es nicht vorrangig um Selbstbeweihräucherung und Leistung. Einer menschlichen Schule geht es darum, zu zeigen, daß ein jede/r SchülerIn angenommen,wahrgenommen gefördert, unterstützt, bestärkt,befähigt und geschützt wird und sich darauf verlassen kann.
Erich Buss , Jg. 1928, stark sehbehindert, war zu Kriegsende 17 Jahre alt; danach,in der chaotischen frühen Nachkriegszeit, wurde er Lehrer – auch das wirft Fragen nach den Milieus seiner pädosexullen Prägungen in der Nazizeit auf, die er in z.T. gewaltvoller Ausübung praktiziert hat und von Jungen abließ, als sie ein gewisses Alter erreicht hatten
Die gute alte Gebetsmühle herausgeholt: die Verjährungsfristen müssen aufgehoben werden, und zwar logischerweise auch rückwirkend. Ein bisschen hier und ein bisschen da Aufklärung ist natürlich gut und wichtig, und zur Zeit leider oftmals das Einzige was man konkret tun kann, aber letztendlich macht man sich etwas vor, wenn man glaubt, dass man dadurch Tätern und den Wurzeln der Täterschaft beikommt. Wer Kinder schützen möchte und nicht die Täter muss ganz klar die Verjährungsfristen aufheben. Eigentlich ist das ganz einfach, man muss es nur wollen.
Wären auch die Taten an den Schulen nicht verjährt, wäre es ganz einfach Straftäter, und die Kinder durch die Täter zu Opfern gemacht worden.
So sind die Betroffenen in den Augen einiger schließlich nur noch irgendwelche zu kurz gekommenen Leute mit oder ohne Karriere(es gibt auch Betroffene MIT Karriere), die jammern und nerven und wie Gespenster sind, und noch mit Sätzen reagieren, wie in dem Artikel zu lesen, die sogar noch Verständnis für den Täter haben, dem doch geholfen werden sollte. Das ist es dann was bleibt.
Das Ergebnis einer Erniedrigung, die NACH den Taten bleibt, durch unterlassene Positionierung des Staates auf Seiten der Opfer.
Da wird einem wirklich eisekalt.
Immerhin hat sich in den letzten Jahren viel getan, und das wird sich weiterentwickeln, vor allem in den Kreisen Nichtbetroffener an den entscheidenden Stellen.
Die wichtige Aufhebung der Verjährungsfristen hilft in diesem Fall doch gar nicht mehr weiter: hier hatten sich sehr mutige Betroffene zusammengetan, bevor das Problem der Sexualisierten Gewalt gegen Kinder gesellschaftliche Beachtung fand,lange vor Frau Dr. Bergmann, hatten den Täter trotz Bedrohungen vor Gericht gebracht, dieser wurde verurteilt , kam in Sicherheitsverwahrung und ist im Alter verstorben. Hier geht es doch um die Scherben, die trotz und nach der juristischen Verurteilung geblieben sind, um das Versagen des verantwortlichen schulischen Umfelds, was das böse Tun zugelassen hat, um die weiterhin schwärenden persönlichen Wunden.Urteil und Haft lösen längst nicht alle Folgen, um so wichtiger ist es, das Engagement des verantwortlichen Umfelds einzufordern.Darum ist Aufarbeitung bleibend wichtig.
Liebe Gertrud Tammena, zum Zeitpunkt der Verurteilung waren viele Fälle bereits verjährt. Dieser Fall ist einer der wenigen, in denen der Täter verurteilt wurde, allerdings steht er in vielen weiteren Punkten exemplarisch für sehr sehr viele Fälle, die nur mit einer rückwirkenden Aufhebung der Verjährungsfrist wirklich aufgeklärt und aufgearbeitet werden können. Das Verbrechen würde offiziell Verbrechen genannt werden und nicht mehr wie eine persönliche Sache der Opfer sein oder die Aufarbeitung von der „Güte“ der beteiligten Organisationen oder einem großen Zusammenschluß und dem Druck der Opfer abhängen. Die Verurteilung der Taten fände nicht nur im Gericht statt, sondern auch innerhalb der Gesellschaft und der Organisationen- viele viele kleine und große Veränderungen hätte die Aufhebung der Verjährungsfrist zur Folge- da geht es, wie Sie es ja schon richtig erkannt haben, eben nicht nur um Urteil und Haft. Die Auswirkungen wären weitaus tiefgreifender und vor allem die Möglichkeiten der Aufarbeitung und die vielen Folgen derselben wären ganz andere. Ohne diese rechtlichen Grundlagen doktert man nur am Symptom herum- was nicht heißt, dass das keine gute Sache ist, nur eben oberflächlich. Je deutlicher sich der Staat gegenüber den Opfern positioniert, desto deutlicher wird sich das auch in den enstprechenden Organisationen/Institutionen abzeichnen und die Prozesse der Aufarbeitung erleichtern. Es ist wie bei allem auch beim Thema der sexuellen Gewalt sehr wichtig das Ganze vernetzt zu sehen. So wohl das Kleinteilige, die Einzelheiten, aber auch das Große und Ganze, die Zahnräder die da ineinenader greifen, zu fokussieren, ist der Weg um die Dinge wirklich tiefgreifend und an den Wurzeln zu verändern und aufzuarbeiten.
… gegen dieses unsägliche Verständnis für Täter hätte damals bei Gründung der BRD doch nur die strikte Einstufung als Seelenmord, als VERBRECHEN wirken können. Jeder denkende Mitmensch wusste um die zerstörerischen Auswirkungen …
Klar fällt es unendlich schwer, ständig die Gebetsmühlen zu bemühen – aber sollen wir jetzt nachgeben, weil es UNS nichts mehr nützt???
Wäre diese Verjährung damals juristisch UNmöglich gemacht worden, dann hätte die Abschreckung drohender SICHERHEITSverwahrung ihre Wirkung nicht verfehlt!!
So aber suchte sich das Mitleid im Volk mit den schwer traumatisierten Soldaten, mit den armen Spätheimkehrern aus der Kriegsgefangenschaft, ein Ventil: Diese Männer brauchten Trost, überforderte Mütter opferten ihnen ihre eigenen Kinder, „für Volk und Vaterland“ – das Mitgefühl war schon zuvor (von angebeteten ‚Pastoren'[=Hirten!!] und mit gesegneten Waffen!!!) „erschossen“ worden – eine ent-setz-li-che „Kindheit“!
Gewalt-FREIE Erziehung – das wäre die Lösung …!
Hier ist die Seite der mutigen Überlebenden:
http://missbrauchte-jungs.de/
und ein Hinweis auf das gestrige Gespräch mit dem HE-KuMi:
http://www.fr-online.de/rhein-main/lehrer-missbrauchte-schueler—minister-sagt-aufklaerung-zu,1472796,30161846.html
„Das hessische Kultusministerium will den jahrelangen Missbrauch von Jungen an einer Darmstädter Schule durch einen Lehrer so gut wie möglich aufklären lassen.“
Ohne Druck durch Veröffentlichung in Medien läuft also anscheinend gar nichts mehr (und derzeit nimmt man im Fall des Schweigens über die 2 Dokus zur klerikalen sexuellen Gewalt in der RKK den Druck von dieser Organisation weg).
NetzwerkB könnte durch ständiges Publizieren auch ein bedeutsamer Teil des Druckes sein, imho.
Macht kann in geschlossenen Systemen sehr leicht missbraucht werden. Die Basis weiß was fehlt: Transparenz! – Selbst-verständlich müsste sie sein, gerade im Schulwesen!!
Aber:
Lehrer sind Geheimnisträger und Missstände sind Staatsgeheimnisse.
Politiker können Klärung wünschen darüber, welche Rolle Schulleitung und Behörden damals gespielt hätten – Regierende parlieren und Kinder verlieren.
NetzwerkB IST bereits durch ständiges Publizieren ein bedeutsamer Teil des Druckes auf Politik, Justiz und die Medien. Und die muss man bekanntlich ‚zum Jagen tragen’…
Auf dass die Gesellschaft wach werde!!!
Das Schwerwiegende an der gesamten Diskussion um Verjährungsfristen zum Bonus für etwaige Täter ist es ja, dass die Folgen, die man als Opfer hinzunehmen hat, nie verjähren.
Auch nach 15 Therapien lässt sich das Erfahrene nicht aus dem Leben radieren, man kann vielleicht irgendwann so weit abschließen, dass man eine vernünftige Verarbeitung erlangt und von den Alpträumen nur noch sporadisch verfolgt wird, die einen schreiend aus dem Schlaf fahren lassen.
Was aber diese Verjährung anstellen kann, ist ein immer wieder neuer Schlag ins Gesicht beim Erfahrenen, der quasi sagt, Deine Erfahrung kann legitim ignoriert werden. Es interessiert bei Gericht kein Schwein, wie sehr Du gelitten hast, denn alles ist verjährt, Punkt, aus. Für alle anderen vielleicht, aber für Erfahrene wird kein Verjähren wirksam.
Die Verjährungsfristen, solange es sie geben wird, sorgen auch immer dafür, dass unbesehenes Leid Bestand hat. Es hängt von der Dauer des Ertragens oder Überlebens ab, ob Leid und seine Folgen ignoriert werden kann.
Pit Van CalvinII – genau dies nannte ich gerade ‚tödliche V-fristen‘. Politisch gewollt. Legitim SOLLEN uns um(-die-Ecke-)bringen.
Beweise der Staat das Gegenteil …
Heute wird „VERFEHLUNGEN“ in die Kinos kommen.
Ein Insider der rkk produzierte den Film, investierte in Sachen Transparenz – durfte aber offensichtlich nicht VERBRECHEN titeln …
Hallo,
Danke für eure Solidarität. Das größte Problem ist das die Betroffenen immer noch allein gelassen werden. Keinerlei Angebote, wir haben im Eilverfahren eine Anlaufstelle für Betroffene eingerichtet. Zu später Stund, ich meld mich später noch mal zu Wort, möchte ich hier den Link zu unseren neuen Seite Posten
http://www.das-schweigen-brechen.org
Wir sind ab sofort Anlaufstelle für alle Betroffenen,
viele Grüße
Andreas