Seine ablehnende Haltung zum Gerichtsbeschluss im Verfahren gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy hat Norbert Denef, Vorsitzender des netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt), betont. Er plädiert dafür, Gewalt gegen Kinder in jeglicher Form stärker zu verfolgen.
„Einfach abspeisen mit 5 000 Euro und nicht mehr ermitteln, das geht gar nicht“, so Denef in einem Sputnik-Interview. Am Ablauf des Verfahrens kritisiert er aber vor allem die Vorhersehbarkeit und die offensichtlichen Absprachen im Hintergrund. Er meint: „Wir waren nicht überrascht, dass das so kommen wird, selbst Edathy hat ja schon vor einigen Wochen davon gesprochen, dass das Verfahren gegen diese Summe eingestellt werden könnte, und so ist jetzt auch eingetroffen.“
Denef sagt: „die eigentliche Katastrophe ist, dass insgesamt 57 Personen involviert waren, die davon wussten und Edathy zum Teil auch gewarnt haben. Das ist die eigentliche Katastrophe, nicht dass das Gericht es abgewickelt hat, wie das in so einem Verfahren üblich ist.“
Im Zuge der Edathy-Affäre gab es auch Gesetzesänderungen – im November verabschiedete der Bundestag ein Gesetzespaket, das Kinder besser gegen Kinderpornografie schützen soll. Der Verkauf oder Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Doch Norbert Denef hält dagegen: „Man hat das nur ganz wenig verschärft. Andere vergleichsweise harmlosere Taten werden immer noch mehr bestraft, als wenn sie einem Kind Gewalt antun. Der Fall Edathy hat zwar etwas ausgelöst, aber es bleibt alles nur Makulatur. Ermittelt werden kann nur ganz schwierig, denn es fehlt entscheidend an Personal. Wir haben hier also ein Gesetz, das gar nicht umgesetzt werden kann und das ist das eigentliche Dilemma.“
Auf die Frage, wie es zu bewerten ist, dass der Kinderschutzbund das Geld abgelehnt hat, antwortet Denef: „Das begrüßen wir sehr. Denn das ist ein klares Signal, auch an die Gerichte und an die Politik, das man das so nicht machen kann. Einfach abspeisen mit 5 000 Euro und nicht mehr ermitteln, das geht nicht.“
SPUTNIK Radiointerview 04.03.2015 mit:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
ET call home:
so einfach ist das? Man kann sich einfach fuer 5000 EUros von einer Anklage freikaufen? 5000 Euros auf den Tisch, und das Verfahren gegen einen wird eingestellt? Die Auflage, 5000 Euros zu zahlen, ist ja eine Anerkennung, dass ein rechtlich zu verfolgendes Verbrechen stattgefunden hat. Sind 5000 Euros Loesegeld das, worauf sich der – ach so heilige und vielzitierte – Rechtsstaat gruendet ?.
ET bittet um Aufklaerung, vielleicht verstehe ich Rechtsstaatlichkeit nicht richtig?
Und wenn der Angeklagte jetzt zu arm gewesen waere, und keine 5000.00 Euros haette zahlen koennen, haette er sich dann der Gerechtigkeit des Rechtsstaats stellen muessen? Und das Verfahren waere nicht eingestellt worden?
Veilleicht ist mein Verstaendnis der Rechtsstaatlichkeit total naiv, in manchen Rechtstaaten sind manche gleicher als andere, und ich klebe immer noch an meinen kindlichen VOrstellungen, dass wir vor dem Gesetz alle gleich sind?
Was fuer ein leuchtendes Beispiel.
Eva Phoenix
Gewaltenteilung?
Rechtsstaatliche Grundsätze?
Aha, nur 5000 Euro kostet also die Zerstörung von Kinderseelen? Ich dachte das Herunterladen, Anschauen etc von Kinderpornos sei strafbar? Ist es ja auch, aber da sei nichts erwiesen -oder doch?, und, aber eben das Verfahren eingestellt. Aber immer wieder wird extrem betont, die Justiz habe völlig korrekt gehandelt. Nun, es wird wahrscheinlich so sein, dass manche Staatsanwälte, Richter etc mehr Problembewusstsein haben und manche eben nicht? Oder doch nicht? Was bleibt nach dem Fall? Vorerst Fassungslosigkeit, beinahe Ratlosigkeit, ein sehr komisches Gefühl, dass wirklich gröber was nicht stimmt. Normalerweise hat man als durchschnittlich gebildeter und auch sozial und emotional intelligenter Mensch das Gefühl ein Verfahren sei eben nicht nur Rechtens, sondern auch gerecht, hier hab ich das Gefühl überhaupt nicht.Oder trügt mich nur mein Gefühl?Herr E ist nicht schuldig, nicht freigesprochen, sondern das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt? aber eine Anklage gab es? Bitte um Aufklärung! Danke!Kinder fragen nämlich auch, was da nun genau war! Und man sollte kindgerecht erklären.
@ Norbert
Dein Satz:
„Denef sagt: „die eigentliche Katastrophe ist, dass insgesamt 57 Personen involviert waren, die davon wussten und Edathy zum Teil auch gewarnt haben“
Genauso empfinde ich es auch. Mußte das die Welt haben?
Vermutlich…
Ich hoffe es geht negativ in die Geschichte ein…
Edathy als migrationspolitischen Sprecher der SPD habe ich vor ca. einigen Jahren bei einer Veranstaltung der Julius-Leber-Akademie zur Europäischen Flüchtlingsproblematik erlebt und war damals über seine Härte, Kälte und unempathische Schilderung der Situation in Flüchtlingslagern völlig entsetzt,gerade in seiner Rolle als Migrationsbeauftragter seiner sozialdemokratischen Partei. Ausgesprochen fähig empfand ich ihn in der Lenkung des NSU-Ausschusses.Warum der vorige Innenminister durch Weitergaben seines Dienstgeheimnisses den wahrheitshinderlichen Vorverurteilungen Edathys Vorschub leistete,ist für mich dubios: es brachte eine Welle von Verfahrenseingriffen und Unregelmässigkeiten ins Rollen. Letztlich ist es somit zu dieser in jeder Hinsicht fatalen Gerichtsentscheidung gekommen ohne Aufklärung der des Sachverhalts und der weiteren Umstände.Und Edathy kann sich weiterhin als schlecht rehabilitiertes Verfahrensopfer fühlen ohne Veranlassung zur heilsamen Aufarbeitung seiner pädoerotischen Zwänge.
Ich fürchte, daß Edathy, wenn er arm aber trotzdem bekannt gewesen wäre von vielen Seiten Geldspenden bekommen hätte!
So und nicht anders [1] geht es wohl im Deutschen Bundestag zu!
[1]
http://www.youtube.com/watch?v=nj_DnV0Q7P0
Der Presserat übt Kritik am Gesetzentwurf.
http://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/Stellungnahme_DPR_Bildaufnahmen.pdf