Anlässlich einer Einladung zur Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend, im Landtag Nordrhein-Westfalen, am 5. Februar 2015, zum Thema „Kinderschutz geht alle an – Prävention stärken, Zusammenarbeit von Jugend- und Gesundheitshilfe ausbauen“ hat netzwerkB nachfolgende Stellungnahme (als PDF herunterladen) eingebracht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Deutschland gibt es ein Kinderschutzgesetz. Es gibt Programme zur Unterstützung von Eltern in Risikofamilien. Es gibt Jugendämter, Präventionsbeauftragte in Gemeinden, Ansprechpartner in Vereinen, Regeln in Internaten und Leitlinien in Kirchen. Für die schon Betroffenen gibt es Anlaufstellen. Letztendlich gibt es das Opferentschädigungsgesetz, das eine Opferrente für Betroffene verheißt, bzw. einen Finanzierungsanspruch für die gesundheitliche Versorgung.

Und doch sterben wöchentlich drei Kinder in Deutschland wegen Misshandlung.

Jedes Jahr werden ca. 15 000 Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder aktenkundig, die Dunkelziffer der nicht angezeigten Verbrechen ist um ein vielfaches höher. Je nach Statistik erfährt jedes 4. Mädchen und jeder 6. Junge sexualisierte Gewalt in der Kindheit, bei anderen Formen von Gewalt sind die Zahlen höher.

Falls Kinder überhaupt versuchen sich einem Erwachsenen anzuvertrauen, müssen sie das bis zu sieben Mal tun, bevor ihnen jemand glaubt, dass sie der Hilfe und Intervention bedürfen.

Oft werden Kinder durch die Gesetzgebung gezwungen, weiterhin mit ihren Tätern unter einem Dach zu leben.

Alle reden vom Kinderschutz – doch die Opferwelle rollt weiter

Die PolitikerInnen in Berlin zelebrieren eine kleine Gesetzesänderung und behaupten, sexualisierte Gewalt sei kein Tabu-Thema mehr. Die Opfer werden nach langen Jahren des Schweigens – sie schwiegen aus falschem Schuldverständnis und aus Scham – weiterhin ausgegrenzt.

Die Gesetzeslage suggeriert:

„Alles ist gut in Deutschland“

Wären da nicht die, die immer etwas zu meckern haben!

Oft, sehr oft können Betroffene von sexualisierter Gewalt noch nicht mal das: meckern! Denn sie können nicht darüber sprechen, über die Gewalt, die sie erlebt haben – aus Angst, Scham und Schuldgefühlen.

Können sie aber nach vielen Jahrzehnten endlich sprechen, dann heißt es:

Geht nicht, weil die Taten verjährt sind.

Deutschland schützt seine Täter so lange es Verjährungsfristen gibt!

Als Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag des Saarlandes hat Heiko Maas, 2010 dem Vorsitzenden von netzwerkB, Norbert Denef, geschrieben: „Kindesmissbrauch ist für mich, auch als Vater von zwei Kindern, eines der schlimmsten Vergehen überhaupt. Es darf einfach nicht sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und die Täter ungeschoren davonkommen.“

Als Bundesjustizminister jedoch hat Heiko Maas einen Gesetzesentwurf eingebracht, nach welchem die Hemmungsregelung lediglich um neun Jahre angehoben werden soll – vom 21. auf das 30. Lebensjahr des Opfers.

Dieser neue Gesetzesentwurf ist eine Farce: Opfer brauchen bekanntlich viel mehr Zeit eine Anzeige zu erstatten, als diese Regelung es vorsieht.

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) nur ein Papiertiger?

Seit Oktober 2009 gibt es ein Forum bei www.netzwerkb.org in dem sich Betroffene über die Herausforderungen ihres Lebens austauschen. Wie krank das Sozialsystem ist, wie es sich selbst als solches den Hilfesuchenden darstellt, wie es schwer Traumatisierte zu allem Übel auch noch in den Strudel staatlichen Versagens zieht, das liest sich in „unendlichen Geschichten“. Es liegen uns insgesamt mehr als 20 000 Leserbriefe vor.

Eine Kommentar-Auswahl von Betroffenen, die ‚schon meckern können’.

Zitat:
Man verwendet das Geld eben lieber in unnötige Forschungsprojekte, als Betroffenen ein würdevolles Leben zu ermöglichen, indem man ihnen eine ausreichende finanzielle Basis bieten würde. 7 lange Jahre darum zu kämpfen ist bestimmt mit weiteren Traumata durch teils unwürdige Begutachtungen verbunden. Es ist bekannt, dass diese sogar bei Antragstellern bis zu Herzinfarkten führten. Es lebe die Abschreckungsmethodik? Ich finde das so entsetzlich, wie mit Betroffenen umgegangen wird. Man erfährt immer wieder davon. Wie hoch die Dunkelziffer in dem Bereich sein mag? Zitatende.

Zitat:
… In den letzten 6 Jahren habe ich gekämpft, bin in Löcher gestürzt und immer wenn ich dachte es geht bergauf (also es naht sich dem Ende das Verfahren) kam wieder ein Klops, der so schwer war das ich dachte ich ersticke. Und wenn man das zum Teil von Leuten hört, dass man doch einfach aufgeben soll, wenn es einen so fertig macht, dann krieg ich das blanke kotzen. Ich habe weder Schmerzensgeld bekommen noch sonst irgendeine Entschädigung. Es sind 2 Fälle die verurteilt wurden… das heißt es ist nichts was ich erst beweisen müsste. Und dennoch macht der LWL so ein Scheiß. Und das man zu so vielen Gutachten muss ist doch völliger Quatsch, jeder Gutachter begutachtet auf seine Art und auch jetzt das 6. Gutachten wird nicht mit irgendeinem der anderen 5 übereinstimmen. Und dann auch noch, ich komme aus Kreis Paderborn und soll dann nach Düsseldorf zu einer Gutachterin, ich verlasse meine Wohnung nicht alleine, gehe nicht in den Keller geschweige denn allein auf den Balkon, aber soll dann 170 km raus um so eine Tortur mitzumachen. Das einzige Positive was ich sehe ist, das die Gutachterin da auf die Straftaten die mir wiederfahren sind spezialisiert ist. Zitatende.

Zitat:
Ich bin davon überzeugt, dass sicherlich nicht die Opferentschädigung bei vielen Landschaftsverbänden im Vordergrund steht, sondern eher das Negieren kostenintensiver berechtigter Ansprüche. Opfer haben keine Lobby. Mit denen verdient man kein Geld. Ich wage gar nicht erst hier Worte zu verlieren über das vorherrschende Gutachterwesen in diesem Land. Unabhängig…?? Neutral…?? Fachlich korrekt…?? Wie soll das gehen…? Wer kann in 1,5 Std. “Begutachterzeit” lebenslanges Leid bewerten..?? Wer füttert diese Gutachter? Was aus meinem obrigen Beitrag nicht hervorgegangen ist, ist die Tatsache….das 5 meiner Geschwister ebenfalls um Anerkennung zugefügten Leids im Rahmen eines OEG Antrages kämpfen… Der Platz hier würde nicht ausreichen um die Verschleierungsmethoden….die Verzögerungstaktiken….zu benennen.  Ich hoffe dir steht anwaltliche Unterstützung zur Seite. Manch Untätigkeitsklage hat selbst einen lahmen LWL zum Arbeiten gebracht….  Zitatende

Zitat:
Ich habe den Täter angezeigt, obwohl von vorneherein klar war, dass der Fall verjährt war. Es ging aber mehr darum, den Täter bei der Polizei zumindest aktenkundig zu machen. Was ich damals nicht bedacht hatte war, dass ich meine Mutter gleich automatisch mit angezeigt habe. Erschwerend kam hinzu, dass der Täter heute nicht mehr in Deutschland lebt.

Nachdem der Fall dann von einem Staatsanwalt schriftlich geschlossen worden ist, habe ich einen Antrag auf OEG gestellt. Dies habe ich gleich durch einen Fachanwalt für Sozialrecht machen lassen. Als der erste Brief vom Versorgungsamt kam bin ich schon fast zusammengebrochen – Zeitzeugen sollten benannt werden – Geschwister wurden daraufhin befragt.

Dann kam die erste Ablehnung: Nicht glaubwürdig in fast allen Punkten. Meine Schwestern hatten mich dermaßen in den Dreck gezogen und die Behauptung aufgestellt, ich hätte das freiwillig und gegen Geld getan.

Da ich einen Anwalt hatte, konnte ich die Aussagen meiner Schwestern lesen und später dazu Stellung nehmen – ich wünsche das nicht meinem ärgsten Feind.

Dann verlangte das Versorgungsamt ein Glaubwürdigkeitsgutachten, bei einer von ihnen bestimmten Gutachterin. Dies zog sich über 2 Monate in die Länge und brachte mich an den Rand des Suizids. Die letzte Befragung fand schon in einer psychiatrischen Klinik statt. Diese Gutachterin war auch dann noch nicht zufrieden. Ich ließ dem Versorgungsamt dann mitteilen, dass ich nicht zu weiteren Aussagen bereit wäre und dachte „OK, jetzt haben sie dich so weit, jetzt gibst du auf!” Wider Erwarten fiel das Gutachten aber dann doch zu meinen Gunsten aus.

Über 5 Jahre hat dieser ganze Prozess gedauert und wenn ich vorher gewusst hätte was auf mich zukommt, dann hätte ich diesen Antrag nie gestellt. Auch ich muss in 2 Jahren erneut zu einer Überprüfung, denn ich könnte ja eine Wunderheilung geschafft haben. Zitatende

Zitat:
Auch meine Tochter hat beim OEG ihren Antrag abgelehnt bekommen. Sie wurde im Alter von 8 Jahren von ihren Cousin sexuell missbraucht. Zuerst kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass diese Tat verjährt sei und nun auch noch diese Ablehnung.

Die Begründung für die Ablehnung, obwohl eine Tagebuchaufzeichnung da ist lautet: ”Das Tagebuch habe auch sie geschrieben und es gäbe keine Zeugen” und „sie könne sich an so wenig erinnern.“

Der Cousin leugnet es – er hat Angst, dass ihn Frau u. Kind verlassen. Der wird die Tat nie zugeben.

Heute bereut sie es schon ihr Schweigen gebrochen zu haben, denn man wird als Opfer nicht anerkannt. Zitatende

Zitat:
Ich hasse diese Anträge!!! Bin seit zwei Jahren in Behandlung wegen der Folgeschäden eines Missbrauchs und komme mit dem OEG Antrag nicht einen Zentimeter weiter, weil ich in der BEWEISPFLICHT!!! bin. Ich habe langsam keine Kraft mehr. Lieber wäre ich tot als dass ich das noch weiter führen würde!!! Zitatende

Zitat:
Bin als Kind 10 Jahre missbraucht worden. Seit 5 Jahren bin ich nun in Therapie und versuche das Geschehene aufzuarbeiten – Rückschläge mit inbegriffen. Seit Dezember 2009 bekomme ich Leistung nach dem OEG. Dafür musste ich aber 4 Jahre kämpfen und immer wieder Gutachten erstellen lassen und mich erniedrigen lassen – Glaubwürdigkeitsgutachten bei Gericht erstellen lassen und vor allem reden.

Aufgeben? Oh ja! Sehr oft habe ich mich gefragt ob es das wert ist.

Warum ich mir das antue, ob ich das durchstehen will und vor allem kann? Zitatende

Zitat:
Habe vor 13 Monaten einen Antrag gestellt aber bis jetzt noch nichts vom Versorgungsamt gehört außer, dass sämtliche Kinderärzte und Hausärzte von mir wissen wollten wo ich seit meinem dritten Lebensjahr bis heute war. Eigentlich hätte ich bereits schon vor 13 Jahren diesen Antrag stellen können, nachdem ich jahrelange Gerichtsverhandlungen und Glaubwürdigkeitsgutachten wg. Inzest und Missbrauchs endlich hinter mir hatte. Jetzt konnte ich mich endlich dazu aufraffen diesen Antrag zu stellen und will damit einen Neuanfang machen.

Frustriert bin ich deshalb, weil ich hier sehe, dass der Kampf noch lange nicht beendet ist und ich weiß nicht, ob ich das durchstehe…. Ich könnte grade echt kotzen (sorry, aber mir geht`s jetzt schlecht) Zitatende

Zitat:
im September sind es 9 Jahre geworden – so lange ist es her, dass ich einen Antrag nach dem OEG gestellt habe… Inzwischen ist es vor Gericht und einmal wurde zu unserem Gunsten entschieden, aber das Amt für Soziales, Familie hat Widerspruch eingelegt. Jetzt sitze ich wieder in der Warteschleife.

Aufgeben? Nein! Ich versuche es pragmatisch zu sehen. Es geht um viel Geld nicht darum was uns passiert ist. Nur um dieses Geld! Gerechtigkeit? Kann nichts Gerechtes an dem ganzem finden. Selbst wenn wir jetzt anerkannt werden nach dem OEG, dann hat es ein Richter entschieden und der glaubt mir dann – aber nicht die, die das OEG umsetzen sollten. Und wahrscheinlich geht es dann noch mal los, wenn es um die Höhe des GDS geht.

Man tut was Politisches wenn man das Ganze durchzieht. Aber für das Gefühl, im Sinne von “dass mir jemand glauben soll”, dafür ist es für uns zu spät, denn sie glauben uns nicht. Sie Interessieren sich auch nicht für uns. Sie wollen nur Geld sparen! Das ist das Einzige worum es sicher geht!

Opferhilfe ist das nicht. Nicht für uns. Zitatende

Zitat:
Es gibt keine wirkliche Hilfe für die Opfer, das ganze hat nur eine Alibifunktion für unsere Regierung. Die meisten stellen gar keinen Antrag, wegen der langen demütigenden Prozedur. Und von denen, die einen Antrag stellen, werden die meisten abgelehnt. Wenn ich vorher gewusst hätte was da auf mich zukommt, hätte ich es auch nicht gemacht.

Ich bin 2011 Opfer eines Sexualstraftäters geworden und man hat mir geraten so schnell wie möglich einen Antrag beim OEG zu stellen. Das habe ich dann auch gemacht weil ich es nicht besser gewusst habe. Den Antrag habe ich in Niedersachsen gestellt, weil ich dort lebe, die haben dann den Antrag nach Bayern abgegeben weil dort die Tat passiert ist. Ja und wie dass so üblich ist werden dann erst mal von allen behandelnden Ärzten Berichte angefordert und der Prozess wird abgewartet und das schriftliche Gerichtsurteil muss vorliegen (das ist allerdings nach über einem halben Jahr nach der Gerichtsverhandlung immer noch nicht fertig).

Nachdem sich dann durch die Arztberichte herausgestellt hatte, dass ich ja schon als Kind und Jugendliche sexueller Gewalt ausgesetzt und in Therapie war, hieß es: Da kann der neue Schaden ja nicht so groß sein! Dann müssen wir bei den alten Geschichten ermitteln sonst lohnt sich das ja gar nicht.

Die Befragung des Regierungsrates war derart abartig, dass ich gedacht habe; he man, der lebt hier seine dunkle Seite aus in dem er sich die Szenen meines Missbrauchs wie im Film vorstellen wollte. Ich war danach völlig verstört und wollte das ganze stoppen.

Inzwischen ist der Antrag von Bayern wieder nach Niedersachsen geschickt worden, weil ja keiner zahlen will. Wahrscheinlich wird das jetzt noch eine Weile so hin und hergeschoben, denn eigentlich muss das Land zahlen wo die letzte Tat passiert ist und das war in Bayern, aber die sagen in Niedersachsen ist mehr passiert.

Wir haben jetzt das Jahr 2013 und den Antrag habe ich 2011 gestellt, weil ich in finanzielle Not geraten bin und weil meine Krankenkasse ja die notwendig gewordene neue Therapie erst nicht zahlen wollte.

Am meisten ärgert mich unser System, das den Täter schützt und ihm alles erdenkliche zukommen lässt, damit er ja nicht leiden muss und schon gar nicht die Verantwortung für seine Tat übernehmen muss. Aber um die Opfer wird sich nicht gekümmert, dafür gibt es ja ehrenamtliche Helfer, die die größte Not mit Spendengeldern finanzieren, dafür bin ich auch sehr dankbar aber es ist nicht gerecht. Zitatende

Zitat:
Ich habe 2008 einen Antrag auf OEG gestellt und dieser wird immer noch bearbeitet (ein Antrag ist übrigens nicht eine Folge einer Anzeige! das ist nicht Pflicht!); auch eine Anzeige habe ich vorher gestellt – jedoch wurde die abgeschmettert…
Begründung: Verjährt!

Trotzdem wurden Zeugenaussagen, Atteste usw. aufgenommen und mir eine “Teilweise Anerkennung” gewährt, was mir allerdings NICHT mitgeteilt wurde persönlich!

DOCH: nie bekam ich einen persönlichen Bescheid/Stellungnahme oder was auch immer – bei telefonischen Anfragen wurde ich vertröstet…, durch meine Anwältin wurde mir etwas Hilfe zuteil, doch auch die stieß auf Widerstand – eine Untätigkeitsklage wurde im letzten Jahr eingereicht, ohne Erfolg, es wurden immer wieder neue Sachen angefordert – und nun musste ich am 12.12.2013 zu einem Gutachten. Nun warte ich auf einen Endbescheid… aber es wird noch bearbeitet!

Ich will nur, dass man mir glaubt und dass ich diese lange Sache endlich abschließen kann, da es mir gesundheitlich echt mies geht mittlerweile…

Mein Antrag wird nun seit fast 4,5 Jahren bearbeitet und langsam bin ich es echt leid – und müde von diesen ganzen Sachen, die ICH beweisen muss als Betroffener eines Missbrauchs über 10 Jahre in meiner Kindheit und Jugend… Zitatende

Nach diesen Beispielen aus Überlebensstrategien möchte ich alle Anwesenden – insbesondere die Politiker und Politikerinnen des Landtages Nordrhein-Westfalen – heute nachdrücklich um Ihre Zuwendung, um Ihre tätige Mithilfe bitten:

Für uns ehemalige Opfer offensichtlicher Attacken auf Leib und Leben, für alle (von ihren Tätern…) zum Schweigen und zum Erleiden von „LEBENSLÄNGLICH“ verurteilten, sowie für die heute akut betroffenen oder/und bedrohten Mädchen und Jungen braucht es dringend Kontrollinstanzen in jedem Bundesland.

Eine Ombudsstelle für die berechtigten Sorgen und Ängste ehemaliger Opfer muss jedes Bundesland sich leisten können – das ist dieser Staat seinem Grundgesetz schuldig.

Die Not-wendigkeit grundsätzlichen Umdenkens möge Ihnen ein letzter ‚Fall‘ unterstreichen:

Zitat:
2007 habe ich die schrecklichen Verbrechen im Antonius-Heim in Wiesbaden öffentlich gemacht. Das Versorgungsamt sagte mir ich hätte einen ANSPRUCH auf OEG-Rente, da ich ja schwer beschädigt wäre und dadurch in Erwerbsunfähigkeits-Rente sei, doch das V.-Amt hat mich durch eine Kreuzverhörbehandlung weiter kränker gemacht, sie haben mich behandelt als sei ich der Verbrecher und nicht das OPFER!!! Nach meiner Beschwerde über diese Behandlung, folgte die Absage meiner OEG Ansprüche!!

Ich schäme mich, dass ich mich offenbart und denen von den Vergewaltigungen berichtet habe. Zitatende

Über einen kleinen Hoffnungsschimmer wird nun hier in Nordrhein-Westfalen gestritten

Ein informeller Austausch von Ärzt/innen untereinander kann beim Verdacht auf Kindesmisshandlung/-missbrauch weitere Verbrechen verhindern. Auf diesen Gedanken kamen Kinderärzte, die nicht mehr schweigend wegsehen wollen, wenn es um widerliche und grausame Verbrechen an Kindern geht.

Die mutigen Kinderärzte wurden aktiv

Mit dem Frühwarnsystem RISKID können subtile, nicht sofort ersichtliche Kindesmisshandlungen schneller aufgedeckt, Gewaltverbrechen gestoppt und Ärzte-Hopping eingeschränkt werden.

Unterstützt werden sie von:

▪    RISKID e.V.

▪    Ärztekammer Nordrhein

▪    Ärztekammer Westfalen-Lippe

▪    Bund Deutscher Kriminalbeamter

▪    Prof. Dr. Tsokos, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin

▪    Deutsche Kinderhilfe e.V.

▪    Lions International

▪    netzwerkB e.V.

 

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist aufgefordert das Frühwarnsystem RISKID einzuführen!

Haben Sie den Mut, die mutigen Ärzte zu unterstützen. Übernehmen Sie im Sinne der Kinder in Nordrhein-Westfalen die Vorreiterrolle – die Bundesregierung / der ‚Bund’ wird dies nicht tun.

Wir Betroffene von sexualisierter Gewalt sind vom ‚Bund’ enttäuscht

Seit Anfang 2010 wird an Runden Tischen geredet und viel Papier erzeugt. Geändert hat sich für die Betroffenen nicht wirklich etwas – im Gegenteil:

Wir Betroffenen haben den Eindruck, dass die Entscheidungsträger nicht willens sind grundlegend über die lange Geschichte von Machtmissbrauch an schwächeren Menschen zu reflektieren und die Ursachen desselben zu erforschen, was notwendigerweise auch die Nachkriegszeit mit einschließen würde. Viel eher scheint unsere Regierung eine Politik zu verfolgen, in der das Leben eines Menschen – auch eines Kindes – materiellem Gewinnstreben und Machterhaltung untergeordnet ist.

Bezeichnend für die Schieflage unseres Sozial- und Justiz-Systems schilderte „beispielhaft“ eine junge Mutter uns in einer Fußgängerzone am netzwerkB-Stand ihre persönliche Situation:

Sie hatte ihr Kind aktuell vor Missbrauch schützen wollen, hatte geglaubt Gehör für ihre Besorgnisse zu finden. Sie berichtete von einem Spießrutenlauf, ihrem schwierigen Kampf mit genau den Institutionen, von denen sie ursprünglich arglos erwartet hatte, dass sie ihrem Kind und ihr helfen würden. Stattdessen wurde sie aber als hysterische Mutter behandelt. Man drohte ihr das Kind wegzunehmen.

Nach der Scheidung hatte der Vater/Täter zunächst das Recht auf unbeaufsichtigte Besuchszeiten. Sie kämpfte es schließlich durch, dass das nur noch unter Supervision geschehen dürfe. Sie stehe jetzt aber ganz alleine da – der Rest der Familie halte zum Täter/Vater.

Zum Abschluss meinte sie: “Ich dachte, wir hätten ein gutes Hilfesystem hier. Bis ich es dann brauchte.”

Der ‚Bund’ wagt sich nicht daran, Schluss mit dem Täterschutz zu machen:

  • Verjährungsfristen wurden nicht aufgehoben
  • Melde- und Anzeigepflicht gibt es nicht – nach wie vor wird verschwiegen, verleugnet und vertuscht
  • Hilfen für Betroffene – OEG, Hilfsfonds – arbeiten nur stockend und zwingen die Betroffenen in die Position von Bittstellern
  • Eine Wahrheitskommission – die es ermöglichen würde Altfälle wirklich aufzuarbeiten – wird verhindert

Sie haben hier und jetzt in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit einen bescheidenen Anfang zu machen, das System des Täterschutzes zu untergraben:

Unterstützen Sie verantwortungsvolle Ärzte dabei, dass sie sich im Interesse von gefährdeten Kindern austauschen dürfen!

Unterstützen Sie bitte das Frühwarnsystem RISKID.

Freundliche Grüße

Norbert Denef
(Vorstandsvorsitzender)

Weiterführende Informationen:
Stellungnahmen Sachverständige gesamt
Einladung Anhörung-Landtag-Nordrhein-Westfalen_5-02-15.pdf