Wir suchen einen engagierten Rechtsanwalt aus dem Zivilrechtsbereich, der sich nicht scheuen würde mit uns einen ungewöhnlichen Weg zu gehen.
Wir…..sind 3 Geschwister….die in einer ehemaligen katholischen Einrichtung schwer misshandelt worden sind. Da die Taten mittlerweile über 35 jahre her sind sollte diser RA sich insbesondere mit der Hemmung von Verjährungsfristen auskennen. Entsprechende Begutachtungen sind erfolgt. Im Rahmen des OEG sind die Taten anerkannt.
Wir würden nun gerne die Täter…..bzw. diese Einrichtung zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen.
Informationen über: info@netzwerkb.org
RA Dr. Kahl, Ffm., empfehlenswert. Er hat Odenwaldschüler vertreten.
Wenn eure OEG anerkannt ist und im Gutachten ein Re-Trauma anerkannt ist, stehen eure Chancen nicht schlecht. In diesem Fall gilt die 30 jährige Verjährungsfrist nicht mehr.
Bin mit 70% GB OEG in Verbindung mit BVG anerkannt. Es liegt bei mir auch ein RE-Trauma vor. Vier Jahre musste ich dafür kämpfen. Was jeder da durch machen muss wiest Ihr selbst Eigentlich wollte ich jetzt meine Ruhe haben und nicht mehr weiter kämpfen. Trotz Anerkennung mit BVG werden mir weiter Schwierigkeiten vom Amt, wegen Medz. Leistungen gemacht. Seit über sechs Monaten ist mir eine Bewilligung für eine Traumata Klinik noch nicht zugestellt worden trotz viele , viele telf. Anfragen.
Jetzt reicht es mir, mit den Jahrelangen Willkür und erneuten Demütigungen. Ich habe jetzt entschlossen die Klöster ( insg 2 und eventuell das zustä. Jugendamt) auf Schmerzensgeld zu verklagen. War über 16 Jahr in Heimen seit der 2 Lebenswoche und habe alle Grausamkeiten erlebt.
Noch ein Hinweis! in Stuttgart unter Opfer Korntal, verklagt ein Opfer Detlef Zander, das Bruderhaus in Korntal auf 1.1 Millionen auf Entschädigung. Ich wünsche euch bei eurer Klage viel, viel kraft und Erfolg. Ich werde das Netzwerk-b auf dem laufenden halten.
LG Wolfgang
Wolfgang, genau richtig. Ich hoffe, nicht nur die Grundrente, sondern auch Berufsschadenausgleich (sofern Voraussetzungen zutreffend) und Ausgleichsrente (sofern Voraussetzungen zutreffend) konnten bewilligt werden. Empfehlung: RA Dr. Kahl, Ffm. Er war in einem Prozeß Odenwaldschule drinnen oder hat mehrere vertreten.
In unserem Fall wurden alle drei Dinge anerkannt und das mit nem GdB von 90. Also ganz großes Glück gehabt, trotz allem weiter seelisch schwer krank.