Ein Kommentar von Andreas Stark

Am 28 September 2014 gründete sich in Hamburg die Neue Liberale als neue Bundespartei, die aktuell zu den Wahlen in Hamburg und auch Bremen antritt: http://neueliberale.org

Ich habe einen Antrag zum Thema ‚Sexualisierte Gewalt‘ eingebracht, der Positionen beinhaltet, die netzwerkB schon seit Jahren vertritt. Ich hoffe sehr, dass die Mitgliederabstimmung über die Reihenfolge aller zu behandelnden Anträge ergibt, dass mein Antrag beim Programmatischen Bundesparteitag am 31.01.2015 behandelt wird.

Nach den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft am  15.2.2015 will der Bundesvorstand den Bundesprogrammatikleiter beauftragen eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die  Gesetzesvorlagen zur Herstellung einer Einheit von sozialpolitischen, gesundheitspolitischen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen sexualisierter Gewalt erarbeitet und auf einem weiteren Programmatischen Parteitag zur Beschlussfassung vorstellt. Als erste Arbeitsgrundlage, durch das zu bildende Gremium dann erweiterbar, werden Fragen diskutiert wie die Gestaltung einer wirksamen Täterhaftung bei Straftaten von sexualisierter Gewalt, die von Opferschutzverbänden geforderte Aufhebung der Verjährungsfristen und des Rückwirkungsverbotes und die Finanzierung der Behandlungs- und Folgekosten, die von Tätern / Täterinnen verursacht, aber bisher ausschließlich der Allgemeinheit über Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsträger angelastet werden.

Der Antragspunkt bezüglich einer gesetzlich verankerten Anzeigenpflicht muss auch auf Parteitagsebene abgestimmt werden.

Ich sehe mich selbst und natürlich auch netzwerkB in der Pflicht, diesen Antrag weiterhin so zu verfolgen, dass eine progressive Entscheidung auf einem Parteitag möglich wird.