Viele Eltern trennen sich, aus verschiedenen Gründen. Eine solche Trennung bedeutet für die meisten Kinder eine große Umstellung.
Während viele Kinder den Kontakt zu beiden Eltern aufrecht halten wollen, gibt es auch Kinder, die zu einem der beiden Elternteile, zeitweise oder dauerhaft, keinen bzw. weniger Kontakt haben möchten.
Das kann viele Gründe haben, z.B:
- Sie müssen erst mal die Trennung der Eltern verkraften
- Ihre Wünsche werden bei der Organisierung des Umgangs bzw. im gemeinsamen Alltag nicht beachtet
- schon vor der Trennung hatten die Kinder keine gute Beziehung zu dem Elternteil zu dem sie den Kontakt ablehnen
- ein Elternteil übt körperliche, psychische und/oder sexualisierte Gewalt gegen die Kinder aus.
Leider werden Kinder die- dauerhaft oder vorrübergehen- keinen bzw. weniger Kontakt zu einem Elternteil /beiden Eltern haben möchten meistens nicht ernstgenommen und durch das Familienrecht und das dem angeschlossenen Jugendhilfesystem dazu genötigt weiterhin den Kontakt aufrecht zu halten.
Dadurch fühlen sich die betroffen Kinder häufig hilflos und isoliert.
Auch ich wurde dazu gezwungen, regelmäßig meinen Vater zu besuchen, obwohl gegen ihn der begründete Verdacht des Missbrauchs bestand (bzw. weiterhin besteht) und ich ihn nicht sehen wollte.
Ziel dieses Blogs ist es die Öffentlichkeit über das Problem des erzwungenen Umgangs/Elternkontaktes von Kindern zu informieren.
Vor allem will ich mich mit anderen Betroffenen vernetzen.
Der Link zu meinem Block ist:
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Marco Germano
Vielen Dank, eine solche Initiative zu diesem Thema finde ich sehr interessant.
Hallo Marco, es freut mich, daß ich endlich Deine Seite gefunden habe, denn du sprichst mir aus dem Herzen, ich fühle genau wie du. Endlich gibt es jemand, mit dem ich meine Gefühle teilen kann. Allerdings, es ist schon etwas lange her, und ich bin jetzt 25. Meinst du, das ich bin zu alt dafür? Hätte ich nicht früher beginnen müssen mit der Aufarbeitung? Mit der Zeit wird es immer weniger, aber ich komme gut im Leben zurecht mittlerweile. Aber bei manchen dauert es seine Zeit. Wie alt bist du denn, wenn ich fragen darf?
LG
Sophie
Liebe Sophie,
ich bin auch 25 Jahre alt, so du bist definitiv nicht zu alt.
Ich denke, dass man für gewisse Sachen nie zu alt sein kann. Jeder Mensch hat seine/n eigenen Weg um gewisse Sachen aufzuarbeiten und braucht halt auch unterschiedliche lange.
Ich würde mich unheimlich freuen, wenn du mich kontaktieren würdest.
Wärst du auch daran interessiert dich mit anderen zu vernetzen?
Liebe Grüße
Marco
Hallo Marco!
Bei mir geht gerade alles drunter und drüber, durch den Abschluss meiner Ausbildung bin ich momentan total überfordert, aber ich wollte dir Mut machen. Mein Bruder hat mir damals sehr geholfen, ich konnte viel mit ihm reden, das ist sehr wichtig, denke ich. Mach weiter so und gib nie auf!
LG Sophie
hier geht es zu einer österreichischen Kinderschutztagung mit Bezug zu diesem Thema:
„ab 11.05.2017
Salzburg: 1. Kinderschutztagung der Österreichischen Kinderschutzzentren: Zum Wohl des Kindes – Kontaktrecht und Kinderwohl: Retraumatisierung im Kontext von Kontaktrechten
Die erste Kinderschutztagung der Österreichischen Kinderschutzzentren widmet sich dem Themenbogen „Kontakt nach Gewalt“.“
Link:
http://www.khbrisch.de/715-0-Salzburg+1+Kinderschutztagung+der+Oesterreichischen+Kinderschutzzentren+Zum+Wohl+des+Kindes+-+Kontaktrecht+und+Kinderwohl+Retraumatisierung+im+Kontext+von+Kontaktrechten.html?showId=715
@klaraklara
vielen Dank für den interessanten Link!
Ich werde mir das auf jeden Fall ansehen!
@Marco: freut mich, dass das hier auf Resonanz stößt. Ich hatte mal eine Fortbildung bei Brisch, er gehört auf jeden Fall zu den Experten, die sich dem ganzen Kinderleid-Komplex aufrichtig gestellt haben.
@klaraklara: Ganz offensichtlich ist diese Konferenz nicht nur wegen ihrer zeitlichen Nähe zu erneuten Verurteilung Deutschlands wg. Kindesentfremdung zustandegekommen.
Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht alle notwendigen Maßnahmen unternommen wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn wieder anzubahnen.
http://hudoc.echr.coe.int/eng#%7B%22itemid%22:%5B%22001-166950%22%5D%7D
Dem vorangegangen:
http://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20110421_41599-09.html
http://hudoc.echr.coe.int/eng#%7B%22itemid%22:%5B%22001-152975%22%5D%7D
@ Achim: ich kenne mich mit den genannten Rechtsfällen nicht aus. Generell halte ich für möglich, dass ein Familiengericht scharf angegriffen wird, weil es durch Umgangsentzug ein Kind von einem Elternteil entfremdet war, obwohl das Kind schon durch das Verhalten des Elternteiles sich bei diesem fremd gefühlt hatte und dem Gericht für die REgelung dankbar gewesen war. Fälle von schlecht begründetem Umgangsentzug wird es daneben sicherlich auch geben, aus unterschiedlichen Gründen. Ich kenne Brisch nur von einer Fortbildung her, dort war er allerdings als Fachperson sehr präsent. Ich denke, dass es ihm wirklich darum geht, das heikle Thema zu beleuchten und die Bedürfnisse der Kinder in den Vordergrund zu rücken. Was politisch abläuft, wird er blicken und sich in dem Zusammenhang von niemandem instrumentalisieren lassen.
ich muss meinen letzten Beitrag korrigieren. Im zweiten Satz wollte ich schreiben: „…, weil es durch Umgangsentzug ein Kind von einem Elternteil entfremdet HABE,…“
Achtung! Aktuelle Petition gegen das erzwungene Wechselmodell für Kinder:
https://www.change.org/p/bundesregierung-wir-protestieren-gegen-bgh-urteil-zum-wechselmodell?source_location=minibar
Das größere Problem liegt wohl darin, dass Elternteile den Umgang der Kinder, für die sie pflegeberechtigt sind, dem Elternteil, der nur umgangsberechtigt ist, aus niederen Beweggründen vorenthalten wollen. Auch das ist seelischer Missbrauch, der in späteren Erkrankungen der Kinder münden kann.
In den Fällen, wo Gewalt gegen Kinder bekannt ist oder vermutet werden muss, ist für den Elternteil dann wichtig, alle Anhaltspunkte genau zu dokumentieren. Ein Gericht kann das sonst später nicht unterscheiden, mit welcher Sorte von Eltern es man zu tun hat.
Lieber Marco Germano,
Ich möchte mich sehr gerne mit Ihnen persönlich austauschen, leider ist Ihr der Link zu Ihrem Blog nicht aufrufbar. Ich stehe derzeit vor Gericht, mein Sohn möchte seinen Vater nicht sehen und ich sehe einige Parallelen zu Ihrer Geschichte.
Ich würde mich wirklich sehr über eine Kontaktaufnahme freuen!
Grüße herzlich.
Maja Al-Massri