Die Studie von Prof. Beier an der Charité in Berlin „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch im Dunkelfeld“ ist ethisch fragwürdig, rechtlich bedenklich und wissenschaftlich anfechtbar.
Die deutsche Ärztezeitung publizierte jüngst eine Zusammenfassung der Studie unter dem Titel ‚Pädophilie Prävention zeigt Wirkung‘.
Ergebnis der Studie ist aber, dass gerade diese Wirkung relativ gering ist:
- 5 von 25 Missbrauchstätern berichteten von fortbestehendem Kindesmissbrauch während der Therapie
- 29 von 32 Verwendern von kinderpornographischem Material taten dies auch weiterhin.
Einbezogen in das Therapieprogramm werden u.a. auch Männer, die bereits sexuelle Übergriffe auf Kinder begangen haben, aber den Strafverfolgungsbehörden (noch) nicht bekannt sind (reale ‚Dunkelfeld-Täter‘), hieß es dazu seinerzeit in einer Mitteilung des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Berliner Charité.
Die Daten der Täter sind anonymisiert.
Ihren Opfern wird hiermit die Hilfeleistung verweigert.
Eine andere Perspektive präsentiert der Tübinger Gehirnforscher Niels Birbaum, der Bio-feedback Studien an Serien-Vergewaltigern im Gefängnis durchführt:
„Wäre natürlich besser, wenn man das in der Realität macht, aber Sie können ja auch diese Situation in der Wirklichkeit nicht herstellen, das ist ja unethisch, sie (die Täter, Anm. netzwerkB) in Situationen bringen, in der sie eine Frau in Gefahr bringen, es ist sehr schwierig, das tatsächlich zu prüfen. Deswegen muss man sehr vorsichtig sein, wenn Leute in diesem Bereich irgendwelche Erfolge behaupten. Denn die Erfolge nachzuweisen ist fast unmöglich.“
Beier und seine Mitarbeiter aber tun genau das:
Ihre kindlichen Opfer werden für Publikationen in Gefahr gebracht, bzw. erleiden weiterhin sexualisierte Gewalt.
Jegliche Hilfestellung wird ihnen versagt.
Weiterführende Information:
Artikel ‚Pädophilie Prävention zeigt Wirkung‘:
http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/article/876348/kindesmissbrauch-paedophilie-praevention-zeigt-wirkung.html
Deutsches Dunkelfeldprojekt:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/jsm.12785/abstract
Bio-feedback Studien:
http://www.deutschlandfunk.de/das-verbrechergehirn-die-neuvermessung-des-boesen.740.de.html?dram:article_id=305637
Offener Brief:
Präventionsprojekt “Kein Täter werden” – Pädophile Impulse nachhaltig stoppen!
da es sich bei kindesmissbrauch um ein offizialdelikt handelt, müsste der staat den „fortbestehenden“ kindessmissbrauch offiziell untersuchen und
eine anonimisierung wäre nicht möglich, da die medizin nicht über der justiz steht. so wäre zumindest die situation in der schweiz
Wer hat dieses Projekt eigentlich genehmigt? oder darf heute jede/r Forschungshungrige so ein Pilotprojekt aus dem Boden stampfen? Ich gebe mir mal selbst die Antwort: Nur mit politischer finanzieller Hilfe konnte das Projekt überleben und bis heue weiter bestehen. Und deshalb ist für mich die Bundesregierung, die die Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt nicht abschaffen will, verantwortlich für die Opfer, die heute während solcher Dunkelfeldtherapien unter Schweigepflicht missbraucht werden. Ich sage voraus: Sollte sich dieses Projekt in Zukunft in Deutschland einbetten, werden in 20,30,40 Jahren Opfer, die während dieses Präventionsprojekts missbraucht wurden fordern, das Dunkelfeldarchiv der Charité zu öffnen. Und ich hoffe, dass es sehr Viele sein werden, die es noch innerhalb der Verjährungsfrist schaffen. Um das zu verhindern, dafür hat die Bundesregierung ja bekanntlich schon vorgesorgt. Wer es dann doch noch schafft nach der Verjährung sein Schweigen zu brechen, der/dem wird die Politik, wie von ihr heute bereits immer wieder geäußert, entgegnen, dass es fast unmöglich ist, nach Jahrzehnten noch die Straftat zu beweisen, und das doch Rechtsfrieden herrschen soll, und dass es der Rechtsstaat damals noch ermöglichte, unter Schweigepflicht zu „forschen.“ In so fern bleiben für mich alle Therapien, Forschungen und Studien für Täter solange Alibiprojekte, bis die Abschaffung der Verjährungsfristen in ein Gesetz gegossen wurde.
Die Finanzierung durch die Regierung hält ein fragwürdiges Konzept über Wasser. „Erfolge“ vernebeln allzu viel. Und wenn nicht nachweislich unsere Kinder gerade auch vor Übergriffen „erfolgreicher Psychopathen“ geschützt werden können, dann müssen wir auch hier von potentiellem Täterschutz ausgehen. Wen kümmern denn klaglos leidende Kinder?
Die gesamte Gesellschaft schaut zu:
Runde wie eckige Tische versagen. Täter-Institutionen fürchten mündige Opfer. Direkt Betroffene dürfen nicht mitreden. Keiner will sie hören. Keine Macht der Welt will die Augenhöhe herstellen. Immer schon fanden sich Täter auch in den eigenen Reihen.
Tut nicht so ihr Machtbesitzer, als ob ihr das Problem lösen wolltet! So lange ihr außer den Betroffenen selbst auch all den Kinder- und Jugend-Ärzten, den Pflegerinnen, Lehrern, Erzieherinnen, Angehörigen und Vertrauten mit euren äußerst wirkkräftigen Maulkörben, Fußfesseln und Handschellen droht, wird nichts sich ändern an sexualisierter Gewalt. Ihr alle seid gemeint.
Die Macht wird missbraucht – eine Macht, die allerdings nicht nur ein Bundesminister der Justiz, nicht nur also Herr Maas zu verantworten hat – immer schon fanden sich Täter auch in den eigenen Reihen …!
Jetzt aber ist eine Brandrede gegen Brandbeschleuniger an das übrige Kabinett und das Parlament zu halten:
Kein Bundestag je hätte sich umgeben dürfen mit solch ‚geheim-parlamentarischem Abschirmdienst‘ gegen all die zu erwartenden RECHTS-Ansprüche unzähliger misshandelter Kinder, denen Würde, Sprache, persönliches Selbst-Verständnis geraubt wurde.
Das muss endlich gesagt werden, muss öffentlich gesagt werden. Und auch über die Ursachen und die Nebenwirkungen des kollektiven Verschweigens muss heute laut und vernehmlich geredet werden.
Das himmelschreiende Unrecht hätte eingegrenzt werden müssen. Eine WAHRHEITS-Kommission hätte längst Versöhnung zwischen die ‚Fronten‘ bringen können …
Es geht um ca. zehn MIO. Überlebende allein in DIESEM Land!! Diese juristische Schieflage im „Rechtsstaat“ kann zu keinem wahren Rechtsfrieden führen – wie eine ‚Lawine auf schiefer Ebene‘ zeigt sie gesellschaftlich verheerende Hinterlassenschaften. – Unsere Warnung will kein Politiker gehört oder gesehen haben und keiner spricht für die 86%ige Mehrheit im Volk – was für eine Rechtsauffassung, was für ein Signal an die kriminellen Seilschaften!
Wer, wenn nicht Sie könnte das NOTWENDIGE tun, Herr Maas?? Sie hatten Herrn Denef bereits Ihre Überzeugung schriftlich mitgeteilt. – Taten müssen folgen! UND:
Wer, wenn nicht Sie, Papst Franziskus?? Auch Sie müssen Ihren Stall ausmisten – den Mut zu offener Rede hatten auch Sie schon bewiesen. Und immer schon fanden sich Täter auch in Ihren eigenen Reihen! Auch Ihnen ist dies längst bekannt: „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen“!
Ihr Mächtigen der Welt:
Entweder ihr nennt das Unrecht beim Namen und ihr ändert die Richtung – oder das gesamte Nachkriegsgeschehen wird auf euren Schultern liegen bleiben. Ihr habt für das Elend damaliger, heute und künftig lebender Kinder GERADE ZU STEHEN.
Ein bisschen schwanger geht nicht.
Ein bisschen Verschiebung reicht nicht.
Ein bisschen Vertröstung tröstet nicht.
Gewalt gegen Kinder darf nicht verjähren.
Gewalt gegen Kinder braucht Anzeigepflicht.
Denn: Ein Kind ist ein Kind ist ein Kind …
Man kann an sich davon sprechen, dass sich die Erforscher dieser Verhältnisse über das Mitwissen um nicht angezeigte Straftaten selbst strafbar machen, weil sie mindestens passiv mithelfen, dass über pädophile Aktivitäten hinweg gesehen wird. Auch wenn die Untersuchenden Doktortitel besitzen, oder an Schweigepflicht gebunden sind : Es gibt den Bedenken um dieses Projekt Füllung.
Bitte sorgen Sie dafür, dass bei der Erforschung des Pädophilie-Spektrums nicht fortdauernde ‚Opfer-Produktion‘ in Kauf genommen wird!!
Es bewirkt eine fatale Reinwaschung: die Teilnahme am psycho-medizinischen Projekt für weiterhin „aktive“ missbrauchende Täter wirkt für sie wie eine andauernde Reinwaschung für ihre gleichzeitigen Untaten,weil sie ja so an sich „arbeiten lassen“.Somit werden auch deren Therapeuten verstrickt.
Schweigepflicht hat Grenzen, da, wo andere beschädigt werden.
Schweigepflicht hat Grenzen, da, wo andere beschädigt werden – HÄTTE es diese Grenzen des Verschweigens je gegeben, dann wäre ein Netzwerk [von politisch zum Schweigen gebrachter ‚Menschenopfer‘] wie dieses nicht notwendig geworden.
Es braucht die Aufhebung der Schweigepflicht zumindest für Kinder- und Jugend-Ärzte, Seelsorger, Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher, wo auch nur ein Kind sich akut in Gefahr befindet.
Verantwortete Transparenz wäre das Zauberwort – und das tödliche Schweigen würde beendet werden.
Wenn bei Psychopathen – lt. Studie – Furchtareale im Gehirn ’still‘ sind, dann braucht es erhöhte Aufmerksamkeit aller Beteiligten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen UND auch ein Training, das die betreffenden Hirnteile bei Psychopathen für Empfindungen wieder aktiviert.
Wie eine Gesellschaft mit ihren Schwächsten umgeht, so wird sie an ihren angeblichen Werten zu bemessen sein …
Und ihre Neujahrs-Rede könnte die Kanzlerin eigentlich im Sinn der Wissenschaft ergänzen – Chefin ist SIE.
Schweige“pflicht“ muß neu definiert werden, denn sie darf nicht zur Gewissensentlastung von Tätern und zur Verantwortungslast für die Hörenden werden – es ist unethisch und obsolet, Anderen sein Verbrechen aufzulasten,zum Mitwissenden zu machen und in Gewissensnöten zu verstricken.Sich durch Geständnisse zu erleichtern, kann nicht ein automatisches Verschweigensgelübde des Gegenüber bewirken – dies sollten auch Institutionen im Sinne ihrer so belasteten Mitarbeiter/Ehrenamtlichen neu definieren.Es darf niemand zur Hilfeunterlassung gezwungen werden.
Es darf niemand zur Hilfeunterlassung gezwungen werden…. welch untertänigster Ungeist konnte sich da in [frei-?-]willig abhängiger Hörigkeit ganzer Berufsstände breitmachen!!
Da unterwarfen sich lauter Akademiker dem „rechtlos-sei-der-Schwächere“-Diktat und alle, alle folgten diesem selbstverständlichen Imperativ, alle!
Was wäre auch Ehrenamtlern mit ihren Helfersyndromen anders übrig geblieben …?
Befehle und Festschreibungen, Gesetze und Dogmen wurden meist fraglos hingenommen.
Kritiker (früher Hexen und Ketzer) wurden im Dienst der Macht von Machtbesitzern und Befehlsempfängern gewaltsam unschädlich gemacht. Ein Muster, das bis in unsere Tage, bis in die sogenannten Demokratien hinein wirksam blieb – nicht nur in Russland!
KEINER DARF ES MERKEN! Keiner darf diese Dinge benennen, ohne sich nach geltendem „Recht“ strafbar zu machen …
Ergo muss der Rechtsstaat die Schweigepflicht neu definieren im Namen misshandelter Kinder!
Also: seien wir Hexen….
Ich bin verwirrt. Denn als die Berichte über das Charité-Projekt begannen, speicherte ich ab, es würden dort keine Täter behandelt, sondern nur Menschen, bei denen sich die pädophile Neigung bislang nur in der Phantasie abgespielt hatte. Weshalb es ja auch „Kein Täter WERDEN“ heißt.
Hatte ich mir das falsch gemerkt?
Mir ist noch nicht ganz klar, ob Ärzte und Psychologen mit Approbation sich Berichte über aktuell stattfindende Straftaten mit unmittelbarer Gefährdung des Kindeswohls anhören dürfen oder sogar müssen, ohne ihre Informationen an ein Jugendamt oder die Polizei weiterzugeben. Darüber möchte ich mich heute noch etwas erkundigen.
Auf jeden Fall müssen Therapeuten keinen Dauerzustand daraus machen, sich von einem Patienten Berichte über solche erheblichen Straftaten anzuhören. Sie könnten zumindest dem Patienten sagen, dass sie mit der Therapie erst weitermachen, wenn er sich selbst angezeigt hat.
Habe nur etwas rumrecherchiert und nichts Genaues gefunden. Ich frage mich nur, ob evtl. § 4 des Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz anzuwenden ist:
„Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
(1) Werden
1.
Ärztinnen oder Ärzten, Hebammen oder Entbindungspflegern oder Angehörigen eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,
2.
Berufspsychologinnen oder -psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,
…
in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
(2) Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind zu diesem Zweck befugt, dieser Person die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln; vor einer Übermittlung der Daten sind diese zu pseudonymisieren.
(3) Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz 1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos und halten die in Absatz 1 genannten Personen ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt, dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen“.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch § 1 des Kinder und Jugendhilferechts, also dem Gesetz, nach dem Jugendämter arbeiten.
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Der kurze Satz im zweiten Absatz „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“, hat es in sich. Das auch kurz genannte „staatliche Wächteramt“ ist für Sozialarbeiter des Jugendamtes strafrechtlich relevant, wenn sie es nicht entsprechend ausüben. Gerade Abs. 3 Satz 3 führt das Wächteramt dann nochmals näher aus, nämlich dass die Jugendhilfe Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen soll.
Nun arbeitet Herr Prof. Beier aber im Dunkelfeld im wahrsten Sinne des Wortes. Damit entsteht die Frage, ist die Anonymität und vermeintliche Effizienz einer derartigen Studie höher anzusetzen als geltendes Recht? Wie sollen Jugendämter ihr staatliches Wächteramt wahrnehmen, ohne irgendwelche Daten. Man müsste ja zumindest wissen, welches Jugendamt überhaupt zuständig ist. Das ist aber ein hübsches Dilemma. Wenn die Zahlen, die die Ärztezeitschrift herausgegeben hat, stimmen (bei solchen Pressemitteilungen sollte genaue Recherche geboten sein), dann wissen darüber ein Großteil der Öffentlichkeit, sowie die in Berlin angesiedelten Jugendämter Bescheid. – Was ist in dem Zusammenhang eigentlich mit den anderen Kliniken? Man liest immer nur von der Charité. – Sie sind also über eine Kindeswohlgefährdung informiert und werden außer Stande gesetzt, ihr staatliches Wächteramt aus zu üben. Da meiner Meinung nach geltendes Recht, vor allem im Zusammenhang mit staatlichem Wächteramt, höher anzusetzen ist als eine Forschungsstudie, sollten hier ganz schnell Herr Maas und Frau Schwesig aktiv werden. Kein Sozialarbeiter, kein Jugendamtsleiter, kein Dezernent wird sich mit Prof Beier auseinandersetzen, bei dem öffentlichen Luftschaum, den diese Studie schlägt.
Wie ist die Rechtslage? Übt dieser Staat sein staatliches Wächteramt aus, oder nicht?
Ich denke, das in meinem vorigen Beitrag genannte Gesetz kann u.U. auch gelten, wenn ein Behandler an der Charite erfährt, dass ein konkretes, namentlich bekanntes Kind sexuell missbraucht wird. Auf jeden Fall ist das Wohl dieses Kindes gefährdet, und sofern die Eltern nicht selbst Täter sind, dürfte sie die Belästigung ihres Kindes brennend interessieren.
Wenn ich selbst in einer Situation als beruflich Geheimnistragende in eine vergleichbare Situation kommen sollte, würde ich mich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Das haben Beier und seine Kollegen sicherlich schon lange getan. Vielleicht istgDasasas die Rechtslage noch nicht so klar auf Seiten der unmittelbar bedrohten Kinder, wie ich persönlich hoffe.
Außerdem: wenn der Behandler niemals den Namen oder konkretere soziale Daten über ein Kind erfährt, dann weiß er gar nicht, welches Jugendamt zuständig wäre. Es bliebe nur eine Anzeige bei der Polizei, und die wird von o.g. Gesetz leider nicht geregelt.
… es ist nicht alles Gold was glänzt – überall finden sich komplizierte Sachverhalte in wenig überschaubaren Paragraphen.
Längst nicht alle Hilfswilligen können im Umgang mit diesen oder auch anders gefährdeten Kindern den direkt wirksamen Kontakt herstellen und nicht nur Ehrenamtler haben diese Probleme.
Der Wurm steckt oft genug im demokratischen Amts-Verständnis, im schönen Schein einer angeblich wohl geordneten Bürokratie.
Die Wissenden in unteren Ebenen werden von ihren verantwortlichen Vorgesetzten an der Weitergabe wichtiger Infos an die nächst höhere Zuständigkeit gehindert. Stichworte: Imagewahrung. Täterschutz mit Maulkorb & Co. …
Ein solches System kränkelt nicht nur – es kippt sich selbst – und ist einer Demokratie nicht würdig.
Denn wenn es im Dienst am LEBEN an notwendiger Transparenz und an Parität fehlt, KANN es sich nicht um saubere Demokratie handeln! Und wo die Rechte weiß nicht was die Linke tut, da riecht es nach Vetternwirtschaft.
Ich möchte noch ergänzen, dass Dunkelfeldstudien natürlich immer Straftatbestände nicht öffentlich machen, das ist schließlich ihr Sinn, um mehr Klarheit über tatsächlich begangene Straftaten zu erhalten. Diese Methode jedoch im Zusammenhang mit Straftaten an Kindern und dem staatlichen Wächteramt halte ich für völlig inakzeptabel.
Hier noch eine kompetente Meinung zur Tätertherapie:
http://lexikon.ppsk.de/lexikon/politik/therapie-fuer-sexualstraftaeter/
Marlis F. Dank f.d. Link – lt. Prof. Gresch können Standartangebote gegen Pädophilie nichts ausrichten: „Bei nüchterner Betrachtung wird man die Pädophilen wohl in Ruhe lassen müssen, solange sie sich nicht passiv (durch Betrachtung einschlägigen, verbotenen Materials) oder aktiv (durch Kinderschändung) strafbar machen. Nach Verbüßung ihrer Strafe sollte man sie ebenfalls nicht mehr behelligen. Es ist unbestritten, dass die erforderliche Gelassenheit bei diesem Thema schwer zu erreichen und durchzuhalten ist. Aber in einem demokratischen Rechtsstaat ist dies wohl die einzig zulässige Haltung.“
Also müssen wir skeptisch bleiben und den demokratischen Rechtsstaat bedrängen das denkbar Mögliche jetzt endlich auch zu TUN:
Die Gesellschaft sensibilisieren (Anzeigepflicht).
Die Täter ermitteln, zur Entschädigung verpflichten und abschrecken (Aufhebung jeder Verjährung).
Die Justiz muss ihre falsche Gesetzgebung eingestehen und ändern.
Maulkörbe, Fußfesseln und Handschellen sind Relikte aus Diktaturen und haben in Bezug auf den Umgang mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen jede Berechtigung verloren.
Die Ausbildung in pädagogischen und anderen beteiligten Berufen muss die Politik fachlich auf den neuesten Stand bringen. Emotionale Erziehung darf kein Kind mehr allein lassen. Lehr- und Betreuungs-Programme brauchen Fachleute zur schnellen Lösung aller auftauchenden Probleme – notfalls auch gegen den Willen uneinsichtiger Eltern …
Bekanntlich werden Kritiker und Skeptiker vom Staat (wie Ketzer und Hexen v.d. Kirche) gern ausgegrenzt – sind als solche aber unverzichtbar gegen Erstarrung – wir werden dran bleiben und weiter machen müssen: LICHT muss ins ethisch-rechtliche Dunkel!
Meinung-bildende Beiträge von Jana Stegemann in http://www.sueddeutsche.de/panorama/debatte-um-kinderpornographie-paedophilie-hat-sich-niemand-ausgesucht-1.1894404 und
im Fallbeispiel ‚Jonas‘, 5-seitiger Report von Heike Faller unter http://www.zeit.de/2012/44/Sexualitaet-Paedophilie-Therapie
Es geht doch hier nicht um eine „Studie“ im Sinne „einfach nur mal Informationen sammeln“. Dafür wäre es in der Tat vollkommen unakzeptabel, weiterhin Kinder einem Missbrauch auszusetzen. Es handelt sich um die Erprobung eines Präventionsprogramms, offenbar auch unter Einschluss bereits straffällig gewordener Pädophiler. Das Ziel ist ein wichtiges und langfristig sinnvolles – nämlich weiteren Missbrauch zu verhindern. Für mich ist glasklar, dass der Ansatz, entsprechenden Menschen eine Behandlung anzubieten, die ihnen ermöglicht, nicht (wieder) straffällig zu werden sinnvoller ist als ein bloßes Verurteilen bekannt gewordener Straftaten (und das sind nach wie vor die wenigstens von allen begangenen!). Es ist also notwendig, entsprechende Präventionsprogramme zu entwickeln. Dazu sind Studien notwendig. Führen Sie doch einmal eine Studie durch, in der Sie den Teilnehmern sagen „Ok, Sie sind also motiviert, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und damit weiteren Schaden zu verhindern. Wir helfen Ihnen dabei, aber Sie müssen uns anlügen, wenn Sie doch weiterhin straffällig sind – ansonsten werden wir Sie nämlich sofort anzeigen“. Entweder Sie haben keine Studienteilnehmer oder keine Ahnung, ob ihr Programm tatsächlich hilft, da Sie keine wahrheitsgemäßen Angaben bekommen. Mein Herz blutet beim Gedanken an die geschädigten Kinder, aber es ist eine reine Rechenleistung (immerhin haben 20 von 25 Extätern NICHT weiter Missbrauch betrieben!). Wie gesagt: es geht hier nicht um ein rein wissenschaftliches Interesse, sondern um den realen Schutz und die reale Verhinderung potentieller (weiterer) Übergriffe auf Kinder.
Dieses Projekt gibt es mindestens seit 2006, denn damals begegneten sich Norbert Denef und Prof. Beier in einer Talkrunde. Damals wurde ganz offen damit umgegangen, dass auch Täter behandeltt werden, in einer späteren Talkshow kam das nicht zur Sprache, und dadurch und durch den Namen des Projektes entstand für oberflächliche Konsumenten der Eindruck, es sei ein reines Angebot für Männer, die gar nicht erst Täter werden wollen – sicher nicht ohne Absicht.
Aktuell wird wieder über die Täter-Behandlung berichtet, weil es darüber Forschungsergebnisse gibt.
Hallo Cora,
ich finde das Behandlungsergebnis nicht so beeindrucked.
Es kam zwar bei 20 von 25 „aktiven“ Tätern nicht mehr zu entsprechenden Taten, aber von 32 Konsumenten von Kinerpornographie gaben nur 3 ihr straffälliges Verhalten auf .
Ich stimme dir zu, dass ein Täter die Behandlung gar nicht erst aufsuchen würde, wenn ihm nicht Anonymität zugesichert würde. Aber vielleicht wäre es fairer gegenüber den Opfern, erstmal die Täter durch eine Selbstanzeige und die Folgen hindurch zu begleiten, bevor man ein Therapieangebot macht.
Die Schlussfolgerungen aus der Studie sind hypothetisch, denn die Angaben zum Fortbestehen bzw. Beenden oder Pausieren der ausgeübten Sexuellen Gewalt gegen Kinder sind durch ihre Anonymität und subjektives Berichten nicht beweisbar.
Hallo Gertrud Tammena,
das gilt dann allerdings für sehr viele Studien im Sozialbereich.
JETZT MAL REIN VOM KOPF HER GESEHEN – ich will hier nicht die Selbtaussagen von Betroffenen wie mir in diesem „Forum“ in Frage stellen, sondern es geht mir um die Diskussion der Studie:
Es gibt Studien darüber, wieviel Prozent der Bevölkerung als Kind sexuell missbraucht wurden. Auch hier muss Anonymität gewährleistet werden, 1. damit die Befragten ihr Privatleben schützen, 2. da ja viele Befragte ohne den Schutz der Anonymität ein juristisches Problem hätten, wenn sie ein Elternteil als Täter(in) angeben. Und es ist auch ohne Anonymität nicht überprüfbar, was jemand als Kind erlebt hat.
Wenn man keiner Studie traut, die anonym erhoben wurde, haben die meisten Forschungsprojekte in dem brisanten Bereich keinen Sinn.
Letztlich muss man alles mit einer gewissen Vorsicht genießen. Aber ich würde deshalb sowas wie die Kayser-STudie über den Zusammenhang zwischen aversiven Kindheitserfahrungen (rückblickend berichtet) und gesundheitlichen Problemen der Erwachsenen nicht allzu sehr in Frage stellen.
Du kannst natürlich sagen, dass du Leuten, die schon mal ein Kind sexuell missbraucht haben, überhaupt nicht vertraust, wenn sie irgendeine Angabe über ihr Leben machen. Meinst du das?
@klaraklara – ich habe schon oben ausgeführt, daß ich eine Therapie mit aktuell missbrauchenden Menschen für allseits problematisch halte – für das gleichzeitige „Opfer“, für den misshandelnden Täter, für den Therapeuten.Auch ich denke, daß man Wege nutzen muß, um Täter zu stoppen und daß man sie zu Therapien veranlassen sollte ,evtl. auch strafmildernd – aber eine solche laufende Studie ohne jede Gewähr einer zeitgleichen Beendigung der Untat (z.B. freiwilliger „Arrest“) halte ich für nicht verantwortbar.
http://www.deutschlandfunk.de/kinderschutz-bundestag-macht-weg-frei-fuer-therapien-fuer.447.de.html?drn:news_id=676767
Dieses allerneueste Gesetz
„Kinderschutz
Bundestag macht Weg frei für Therapien für Pädophile als Kassenleistung…Mit dem Beschluss ist der Auftrag an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verbunden, ab Januar 2017 eine fünfjährige Erprobungsphase für Therapien zu beginnen. Für das Modellvorhaben sind fünf Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. …“
ist in meinen Augen kein Gesetz, um die Kinder in unserem Land zu schützen.
Vielmehr wird damit suggeriert, dass alle diejenigen, die Kindern und Jugendlichen sexuelle Gewalt antun,(wobei diese Kinder und Jugendlichen dann mit lebenslagen Trauma-Folgen erzwungenermaßen! leben müssen!), demzufolge Pädophile, also Kranke, sind.
Damit wird einerseits die Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verharmlost. Die Täter werden zu bedauernswerten Kranken, die also nichts dafür können, keine Schuld zu tragen und keine Verantwortung dafür zu übernehmen haben.
Und andererseits wird hier die Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen per bundesdeutscher Gesetzgebung ganz bewusst mit dem Begriff der Pädophilie, also einer angeblichen Erkrankung, verknüpft, ohne gesamtgesellschaftlich darüber aufzuklären, daß selbst diese angeblich kranken Pädophilen, sich nur zu einem prozentual geringen
Anteil unter den „normalen“ Sexualstraftätern befinden.:
„…Da „Pädophilie“ als psychische Störung gilt, wird dadurch der falsche Eindruck erweckt, sämtliche Täter seien „krank“, bzw. psychisch gestört. Tatsächlich ist jedoch der weitaus überwiegende Teil (80 bis 98 Prozent) derer, die sexualisierte Übergriffe auf Kinder verüben, ist weder krank, noch ausschließlich an Kindern als Sexualpartner interessiert, und funktioniert auch in den meisten Lebensfeldern völlig normal und unauffällig.,,,“
http://netzwerkb.org/2011/01/13/was-kritisieren-wir-am-ausdruck-padophilie/
Den Sexualstraftätern dieses Landes Deutschland dürfte dieses allerneueste Gesetz wie ein Geschenk vorkommen. Ebenso denjenigen, die durch die von der Bundesregierung bereitgestellten Gelder eine Absicherung ihrer Forschungsprojekte und Arbeitsstellen, also Existenzabsicherungen, erhalten.
Und auch gesamtgesellschaftlich wird dadurch die Tatsache, dass es um Sexuelle Gewalt geht, mit Hilfe der bewußten Hinlenkung auf eine angebliche Erkrankung, der Pädophilie, aus- geblendet.
Kranke können dann doch nicht zu Tätern gemacht werden.
Sie sind dann „tragische Helden“, so wie es Prof. Dr. Brachmann in seiner wissenschaftlichen „Sicht auf die Dinge“
eben bereits zusammengefast hat in dem Oberbegriff „Kulturelle Tragödie“.:
http://www.uni-rostock.de/detailseite/news-artikel/rostocker-bildungshistoriker-in-nationale-aufarbei/
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Auch das ist alles, – so wie die momentane Deutsche Aufarbeitungskommission, die die „Geschichten, die erzählen“ https://www.aufarbeitungskommission.de/ von den Betroffenen in Form von Anhörungen der Betroffenen einfordert, eben auch -, eine Farce, meiner Meinung nach.
Aber es kann sich jeder selbst seine Meinung bilden….
Jährliche fünf Millionen Euro (für den vorhersehbaren Misserfolg der fünfjährigen Therapie-Erprobungsphase für pädophile Neigungs-„Patienten“) könnte der Staat uns allen ersparen. Persilscheine kann es auf Beraterhonorar eh nicht geben.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wäre gut beraten unsere Bedenken genauer für sich und seine zahlenden Mitglieder auf Logik zu überprüfen:
Kein Opfer wird sich von einem Politiker überzeugen lassen, sein Täter sei KRANK gewesen. Der es bei jeder der Un-Taten mit mehr Gewalt überschwemmte. Der von Mal zu Mal den MISSBRAUCH seiner Übermacht tiefer in die Psyche und in jede Zelle des Kinderkörpers trieb. Der eiskalt sein Schweigegebot kalkulierte. Der mit seinen Androhungen und Nötigungen Lebens-Ängste erzeugte und diese bis in die Todes-Gefahr steigerte.
Totaler Vertrauensverlust oder Suizid waren und sind unter Betroffenen oft genug die übliche Verbrechens-Folge.
Aber wer hätte DAS je wissen mögen! Wer wollte je erkennen wie sehr unsere Entwicklung gestört wurde? Wie normale Abläufe im gesamten Leben behindert werden? Wie sich Angst zwangsläufig auf Umgebung und Nachfahren überträgt? Wo entstandene Defizite im Genpool ankamen? …
Das (durchscheinend scheinheilige) Ziel der Bundestagsfraktion CDU/CSU sei ein besserer Kinderschutz? Wie das? Bessere christ- und sozialdemokratische Einsicht für wirksamen Kinderschutz wäre die ABSCHRECKUNG gewesen. Durch Totalaufhebung von Seelenmord-Verjährung. Da diese Täter sehr wohl WISSEN was sie bei ihren Opfern anrichten.
Opfer aber werden lange auf intelligentere Modellprojekte außerhalb der Versprechen von Beratung und Therapie warten müssen.
Nicht jedes zutiefst verletzte Kind braucht das, was einem anderen Überlebenden hilft. Schlechte Erfahrungen schrecken ab. Auch der Machtmissbrauch von Amtsmenschen.
Alternativ sollten die Ärzte der Berliner Charité Kurse für ihre Kollegen, für die Angehörigen(, …) von Opfern und/oder Tätern anbieten, die dringend zu „guten Gesprächen“ befähigt werden müssen: Auf dass man/frau sich traut, sich an die Seite von Kindern und Alt-Betroffenen zu stellen und/oder auch mit straffälligen Tätern und verdächtig gewordenen Individuen souverän umzugehen weiß.
Ein solcher Ruck muss durch die Gesellschaft gehen:
Scheu ist zu überwinden. Lösungsorientiertes Handeln will erlernt sein. Empathische Haltung braucht verständige Vorbilder – gerade im Umgang mit den lebenslang Leidtragenden!