Zweite Vorsitzende des OSV schmeißt hin. Landes-Sportjugend rät zu Besonnenheit.

von Christina Düvell-Veen

Scharbeutz. Im Vorstand des 350 Mitglieder zählenden Ostseesportvereins (OSV) Scharbeutz- Haffkrug-Sierksdorf ist ein Streit darüber entbrannt, wie mit den Fällen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder umzugehen ist. Die Auseinandersetzungen gipfelten in dem sofortigen Rücktritt der zweiten Vorsitzenden Veronika Denef. Sie hatte erst im Juni vergangenen Jahres entscheidend dazu beigetragen, dass der Verein nach turbulenten Ereignissen im Vorstand weiter existiert.

Ursprung der Differenzen sind die vom Landessportverband (LSV) herausgegebenen „Handlungsempfehlungen für Sportvereine“. Die eindeutige und nach außen sichtbare Haltung des Sportvereins gegenüber diesem Thema könne potenzielle Täter und Täterinnen abschrecken, heißt es dort, und weiter: „Der Sportverein macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt nicht geduldet wird.” Es wird ein ausformulierter „Ehrenkodex“ angeboten, der von allen ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen unterzeichnet werden kann, und es gibt Adressen, an die sich die Sportvereine wenden können. Die Sportjugend Schleswig-Holstein wird ebenso aufgeführt wie der Deutsche Kinderschutzbund.

Und gerade das macht Veronika Denef so fassungslos. „Ich bin der Meinung, dass sexualisierte Gewaltverbrechen angezeigt werden sollten, denn es ist ein Offizialdelikt, welches in Deutschland eine Straftat ist, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden muss.” Veronika Denef ist Mitglied in dem von ihrem Ehemann Norbert gegründeten Verein „netzwerkB“, der sich schon seit mehreren Jahren für eine Anzeige und Meldepflicht einsetzt.

Die bisherige zweite Vorsitzende erfuhr im November während einer Vorstandssitzung von dem Seminar „Aktiv im Kinderschutz — Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“, an dem der OSV-Vorsitzende Stephan Peters teilgenommen hatte. Der habe mitgeteilt, dass es zukünftig zwei Ansprechpartner oder -partnerinnen im Verein geben soll,die zuständig seien, wenn Fälle von sexualisierter Gewalt zur Sprache kommen würden. Zudem sollten diese Fälle nicht den staatlichen Behörden angezeigt werden. Vielmehr solle „lediglich nur der Kinderschutzbund informiert werden“. Weiter lesen…