38. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21. – 23. November 2014, Hamburg
V-28 Verschiedenes
AntragsstellerIn: Ina Rosenthal (KV Lörrach)
Weitere AntragstellerInnen: Dr. Philipp Schmagold, KV Kiel; Dipl. Psychologin Antje Seubert, KV Augsburg Stadt; Dietmar Beckmann, KV Duisburg; Annabelle Wolfsturm, KV Tempelhof-Schöneberg; Mathias Raudies, KV Marzahn – Hellersdorf; Claudia Canz, KV Ludwigsburg; Manuel Kochinski, KV Berlin-Mitte; Dana Kühnau, KV München-Stadt; Haluk Kaya, KV Main-Taunus-Kreis; Birgit Steup, Stadtvertretung Glückstadt, KV Steinburg; Reiner Raab, KV Darmstadt-Dieburg; Gerd Wittka, KV Oberhausen; Lucia Gerharz, KV Offenbach; Lutz Bauer, KV Freiburg; Eva Thomsen, KV Vorpommern-Rügen; Samir Fetic, KV Essen; Michaela Mala, KV Karlsruhe; Walter Schüschke, KV Hamburg Altona; Claudia Salzberger, KV Regensburg-Stadt u.a.
Keine Toleranz für Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten!
- BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stehen auf der Seite der Betroffenen von Pädo-Kriminalität und von Sexualstraftaten. Wir stellen fest: Es darf keine Toleranz für Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten geben!
- Pädo-Kriminelle und Sexualstraftäter sollten -auch als sogenannte Ersttäter- nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, sowohl ehrenamtlich als auch hauptberuflich. Täter, die rechtskräftig verurteilt sind, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, sollten endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Eine andere Berufswahl, ohne Kontakt zu Kindern, steht weiterhin offen.
- Diese Forderung wird u.a. unterstützt von Norbert Denef vom Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. / netzwerkB.
- In Deutschland muss das zuständige Gericht bisher ein erhebliches Risiko erkennen, dass der Verurteilte zum Wiederholungstäter wird, damit ein solches Verbot ausgesprochen wird. Stattdessen sollte in Zukunft vom vorgenannten Berufsverbot nur in dem seltenen Fall abgewichen werden dürfen, dass der Täter -von zwei Gutachten bestätigt- keinesfalls zum Wiederholungstäter wird. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei betont: In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle ist davon auszugehen, dass eine Wiederholungstat nicht ausgeschlossen werden kann und daher das vorgenannte Verbot einzuhalten ist. Wir wollen keine Sexualstraftäter und schon überhaupt nicht an Schulen, in Kindergärten und in Kindersportvereinen!
- Jürgen Trittin ist zuzustimmen, wenn er schreibt: „Es kann keine Straffreiheit für Missbrauch geben. Dies sage ich auch mit Blick auf die Opfer solchen Missbrauchs – sie haben zu Recht kein Verständnis für eine falsch verstandene Liberalität gegenüber solchen Straftaten und sind zu Recht über solche Haltungen empört.“
Quelle: http://trittin.de/trittin/pressemitteilungen/2012/20130916_Stellungnahmetaz.php
Dass die Forderung nach einem wirksamen Berufsverbot für Pädo-Kriminelle und Sexualstraftäter notwendig ist, zeigt zum Beispiel dieser Fall aus Hamburg, über den der NDR am 23.Oktober 2013 berichtet hat:
„Ein Erzieher, der mehrere Kinder in einer Hamburger Kita sexuell missbraucht hat, muss für fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil verkündete das Hamburger Landgericht am Mittwoch. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Sie haben schweres Leid über die Kinder und ihre Eltern gebracht“, sagte der Vorsitzende Richter. Er hoffe, dass die Mädchen und Jungen ihre Unbeschwertheit zurückbekommen. Ein Berufsverbot verhängte er allerdings nicht. Das sorgte für Tränen und Unverständnis bei betroffenen Eltern.“ (…) „Die Nebenklage hatte am Mittwoch ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Ein solches Verbot schütze mögliche weitere Opfer, sagte die Anwältin eines damals vierjährigen Jungen – und auch den Angeklagten vor weiteren Straftaten. Pädophilie sei nicht heilbar. Dass die Staatsanwaltschaft kein lebenslanges Berufsverbot verlangt habe, habe sie überrascht. Der Richter berief sich jedoch auf die Rechtsprechung, die ein solches Verbot für einen Ersttäter ausschließe“.
Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Fuenf-Jahre-und-zwei-Monate-Haft-fuer-Erzieher,missbrauch973.html
Begründung:
Für uns GRÜNE war die Pädophilie-Aufarbeitung unserer Parteigeschichte im Wahljahr 2013 eine heikle Angelegenheit, die uns Stimmen gekostet hat. Umso mehr sollten wir jetzt deutlich machen, dass wir Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten keinesfalls tolerieren, sondern uns geschlossen dagegen zur Wehr setzen. Null Toleranz für Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten!
Aus Sorge um die Arbeitsplatz-Perspektiven von Pädo-Kriminellen und Sexualstraftätern sollten wir die Betroffenen nicht vergessen: Sie vor weiteren Übergriffen zu schützen ist in dem Fall eindeutig das höherwertige Gut.
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Antrag V-28 als PDF herunterladen:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/10/V-28-Keine-Toleranz-für-Pädo-K.pdf
Die Grünen/Bündnis90 wären gut damit beraten, sich mit gesellschaftlichen Problemen, und dazu zählt auch die Situation von Gewaltopfern, zu beschäftigen. Wer vom Volk gewählt werden will, sollte sich auch mal mit dem Leben der Menschen auseinander setzen. Viele Menschen tragen ein schweres Los. Menschen mit Krankheiten zum Beispiel, ebenso dann auch die Angehörigen. Hinschauen und nicht Wegschauen wäre angesagt. Plakativ reicht es auch nicht. Man muss schon ins Detail gehen. Der Antrag klingt nach einem guten ersten Schritt. Darf Norbert Denef dazu sprechen? Das war bei den Grünen früher mal gute Tradition.
…erst wenn ihr Bündnis-Grünen unseren Vorsitzenden in eurer Bundesdelegiertenkonferenz sein Hauptanliegen vortragen lasst, seid ihr für viele von uns wieder wählbar. Überzeugt uns! Wir sind allzu enttäuscht.
Im November könnt ihr Pluspunkte sammeln 😉 – vielleicht …
In unseren Augen ist dieser Antrag bei der BDK mediale Schaumschlägerei, denn der einzige inhaltliche Punkt ist der unter 2. genannte; hierbei handelt es sich aber lediglich um rechtskräftige Verurteilte. Außer Acht lassen die Antragsteller aber viele juristische Löcher. Als Beispiel:
Der §176 StGb („einfacher“ sexueller Missbrauch) ist, auf Grund seiner Mindeststrafe von 6 Monaten, in Deutschland ein Vergehen und kein Verbrechen. Nicht nur, dass die Verjährung hierbei lediglich 10 Jahre beträgt, beinhaltet diese Tatsache auch die Möglichkeit, das Verfahren nach §153a gegen Auflage einer Geldbuße einzustellen. Die Folge ist aber, dass der Beschuldigte weiterhin (trotz Zahlung der Geldbuße) als nicht verurteilt gilt und demzufolge auch kein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt.
Daher wäre die unabdingbare Grundlage eines Antrags auf das gerade laufende Gesetzgebungsverfahren zur Verschärfung des Strafrechts von Heiko Maas so einzuwirken, dass der §176 eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitstrafe zur Folge hätte und somit die oben beschriebenen Folgen ausbleiben.
Völlig daneben, Trittin zum Zugpferd für dieses Thema zu machen!
Schon vergessen?
http://www.sueddeutsche.de/politik/trittin-und-die-paedophilie-debatte-spitzenkandidat-mit-blinden-flecken-1.1772938
Die GRÜNEN sind nach wie vor unwählbar, weil der GROSSTEIL noch diesem linksliberalen kinderfeindlichen Gedankengut aufsitzt!
Einzelne Stimmen wie dieser Antrag hier können sich dort nicht durchsetzen und sind lediglich ein Deckmäntelchen.
Laßt euch nicht verschaukeln!
Göring-Eckardt wörtlich:
„Wir beerdigen keine Themen, wir ändern unseren Stil…..“
„Da war wenig Kommunikation mit anderen Initiativen auch außerhalb der Politik, die auch gute Ideen haben. Das will ich ändern…“
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-10/die-gruenen-katrin-goering-eckardt-syrien/seite-2
Kommentar:
Dann mal los Frau Göring-Eckard, wenn Sie das wirklich ernst meinen.
den Gruenen ist nicht zu trauen finde ich . Eine Kriegtreiberpartei,eine Partei die gegen Fluechtlinge agiert. Das Thema Sexueller Kindesmissbrauch wird taktisch benutzt . Und Trittin hat sich noch nie kinderfreundlich geaeussert.ich kenne ihn nur unempathisch und hart in den Aussagen (die weiche Stimme taeuscht)Einer Partei die massgeblich an einer Verarmungspolitik beteiligt war traue ich gar nichts mehr zu. Erst Beweise liefern dann schau mer mal..Keine Vorschusslorbeeren.
@ Klara
Niedersachsens Grüne entschuldigen sich für Pädophilen-Debatte
http://www.welt.de/133785776
Bericht des Arbeitskreises Aufarbeitung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Niedersachsen
https://www.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs_lv/BERICHT_AK_Aufarbeitung_gesamt.pdf
Disclaimer:
Wenn ich hier im Rahmen meiner dokumentarischen Arbeit z.B. Dokumente der Grünen verlinke, ist das kein Gutheißen der Vorkommnisse in der Vergangenheit, auch nicht bei den Zahlen der Telefonhotline!
Ich habe mit den Grünen NICHTS zu tun.
:Zitat aus dem 2.Link von Prospero
„Aus heutiger Sicht sind die Forderungen nach Straffreiheit für pädophile Handlungen aus den Gründungsjahren der Grünen nicht nachvollziehbar und entsprechende Positionierungen
vollkommen inakzeptabel.“
Zitat Ende
Kommentar:
Solange ihr Grünen die heute bestehenden Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt duldet und euch nicht für deren Aufhebung einsetzt, duldet Ihr die Straffreiheit für pädophile Handlungen auch heute noch. Ihr Grünen müsst euch jetzt schon bemühen um glaubwürdig zu sein. Abschlussberichte schreiben tun in diesen Zeiten schon viel zu Viele.
Dafür interessiert sich die deutshe Politik noch nicht.
Zitat:
Als besonderes Problemfeld nannten sie den Kindsmissbrauch innerhalb der rigiden Glaubensbewegung. In den USA seien 23 700 Fälle bekannt, wie eine geheime interne Datenbank belegen würde. Publik gemacht hat dies die Aussteigerin Barbara Anderson auf ihrer Homepage. Ausserdem hätten die Zeugen Jehovas mehreren Opfern Millionen von Dollar zahlen müssen. In Australien sähen sie sich ebenfalls mit Klagen konfrontiert. Im deutschsprachigen Raum würde es den Zeugen Jehovas hingegen meist gelingen, Missbrauchsfälle weitgehend unter dem Deckel zu halten.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Wie-die-Zeugen-Jehovas-die-Aussteiger-aechten/story/17497853
http://www.watchtowerdocuments.com/docs/jw-secrets.html