38. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21. – 23. November 2014, Hamburg

V-28 Verschiedenes

AntragsstellerIn: Ina Rosenthal (KV Lörrach)
Weitere AntragstellerInnen: Dr. Philipp Schmagold, KV Kiel; Dipl. Psychologin Antje Seubert, KV Augsburg Stadt; Dietmar Beckmann, KV Duisburg; Annabelle Wolfsturm, KV Tempelhof-Schöneberg; Mathias Raudies, KV Marzahn – Hellersdorf; Claudia Canz, KV Ludwigsburg; Manuel Kochinski, KV Berlin-Mitte; Dana Kühnau, KV München-Stadt; Haluk Kaya, KV Main-Taunus-Kreis; Birgit Steup, Stadtvertretung Glückstadt, KV Steinburg; Reiner Raab, KV Darmstadt-Dieburg; Gerd Wittka, KV Oberhausen; Lucia Gerharz, KV Offenbach; Lutz Bauer, KV Freiburg; Eva Thomsen, KV Vorpommern-Rügen; Samir Fetic, KV Essen; Michaela Mala, KV Karlsruhe; Walter Schüschke, KV Hamburg Altona; Claudia Salzberger, KV Regensburg-Stadt u.a.

Keine Toleranz für Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten! 

  1.  BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stehen auf der Seite der Betroffenen von Pädo-Kriminalität und von Sexualstraftaten. Wir stellen fest: Es darf keine Toleranz für Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten geben!
  2. Pädo-Kriminelle und Sexualstraftäter sollten -auch als sogenannte Ersttäter- nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, sowohl ehrenamtlich als auch hauptberuflich. Täter, die rechtskräftig verurteilt sind, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, sollten endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Eine andere Berufswahl, ohne Kontakt zu Kindern, steht weiterhin offen.
  3. Diese Forderung wird u.a. unterstützt von Norbert Denef vom Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. / netzwerkB.
  4. In Deutschland muss das zuständige Gericht bisher ein erhebliches Risiko erkennen, dass der Verurteilte zum Wiederholungstäter wird, damit ein solches Verbot ausgesprochen wird. Stattdessen sollte in Zukunft vom vorgenannten Berufsverbot nur in dem seltenen Fall abgewichen werden dürfen, dass der Täter -von zwei Gutachten bestätigt- keinesfalls zum Wiederholungstäter wird. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei betont: In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle ist davon auszugehen, dass eine Wiederholungstat nicht ausgeschlossen werden kann und daher das vorgenannte Verbot einzuhalten ist. Wir wollen keine Sexualstraftäter und schon überhaupt nicht an Schulen, in Kindergärten und in Kindersportvereinen!
  5. Jürgen Trittin ist zuzustimmen, wenn er schreibt: „Es kann keine Straffreiheit für Missbrauch geben. Dies sage ich auch mit Blick auf die Opfer solchen Missbrauchs – sie haben zu Recht kein Verständnis für eine falsch verstandene Liberalität gegenüber solchen Straftaten und sind zu Recht über solche Haltungen empört.“
    Quelle: http://trittin.de/trittin/pressemitteilungen/2012/20130916_Stellungnahmetaz.php

Dass die Forderung nach einem wirksamen Berufsverbot für Pädo-Kriminelle und Sexualstraftäter notwendig ist, zeigt zum Beispiel dieser Fall aus Hamburg, über den der NDR am 23.Oktober 2013 berichtet hat:

„Ein Erzieher, der mehrere Kinder in einer Hamburger Kita sexuell missbraucht hat, muss für fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil verkündete das Hamburger Landgericht am Mittwoch. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Sie haben schweres Leid über die Kinder und ihre Eltern gebracht“, sagte der Vorsitzende Richter. Er hoffe, dass die Mädchen und Jungen ihre Unbeschwertheit zurückbekommen. Ein Berufsverbot verhängte er allerdings nicht. Das sorgte für Tränen und Unverständnis bei betroffenen Eltern.“ (…)  „Die Nebenklage hatte am Mittwoch ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Ein solches Verbot schütze mögliche weitere Opfer, sagte die Anwältin eines damals vierjährigen Jungen – und auch den Angeklagten vor weiteren Straftaten. Pädophilie sei nicht heilbar. Dass die Staatsanwaltschaft kein lebenslanges Berufsverbot verlangt habe, habe sie überrascht. Der Richter berief sich jedoch auf die Rechtsprechung, die ein solches Verbot für einen Ersttäter ausschließe“.
Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Fuenf-Jahre-und-zwei-Monate-Haft-fuer-Erzieher,missbrauch973.html

Begründung:

Für uns GRÜNE war die Pädophilie-Aufarbeitung unserer Parteigeschichte im Wahljahr 2013 eine heikle Angelegenheit, die uns Stimmen gekostet hat. Umso mehr sollten wir jetzt deutlich machen, dass wir Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten keinesfalls tolerieren, sondern uns geschlossen dagegen zur Wehr setzen. Null Toleranz für Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten!  

Aus Sorge um die Arbeitsplatz-Perspektiven von Pädo-Kriminellen und Sexualstraftätern sollten wir die Betroffenen nicht vergessen: Sie vor weiteren Übergriffen zu schützen ist in dem Fall eindeutig das höherwertige Gut.

Antrag V-28 als PDF herunterladen:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/10/V-28-Keine-Toleranz-für-Pädo-K.pdf