Lehrer des Helene-Lange-Gymnasiums muss 15 Jahre ins Gefängnis / Staatsanwaltschaft Kiel wartet auf Einzelheiten zum Urteil des US-Gerichts
Der in den USA wegen des geplanten sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte „HeLa“-Lehrer beschäftigt jetzt auch eine Bundesbehörde. Während der Kieler Anwalt von Studienrat Karsten P., der insgesamt 15 Jahre im Gefängnis sitzen muss, Antrag auf Auslieferung gestellt hat, bemüht sich das Bundesamt für Justiz ebenfalls darum, dass der Rendsburger nach Deutschland überstellt wird.
Nach Einschätzung von Rechtsexperten ist ein solcher Schritt nur denkbar, wenn sich ein deutsches Gericht verpflichtet, die in den USA verhängte Strafe auch in der Bundesrepublik zu vollstrecken. Das jedoch hätte einen juristischen Haken: Nach hiesigem Rechtsverständnis wirft das Vorgehen der verdeckten US-Ermittler zumindest Fragen auf. In Deutschland ist es Beamten verboten, unbescholtene Bürger zu einer Straftat zu verleiten. „Wenn es in diesem Fall so wäre, wären bestimmte Beweismittel vor Gericht nicht verwendbar“, sagte der Kieler Staatsanwalt Axel Bieler auf Anfrage dieser Zeitung
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Zitat: In Deutschland ist es Beamten verboten, unbescholtene Bürger zu einer Straftat zu verleiten. „Wenn es in diesem Fall so wäre, wären bestimmte Beweismittel vor Gericht nicht verwendbar“, sagte der Kieler Staatsanwalt Axel Bieler auf Anfrage dieser Zeitung. Z-ende.
Mit anderen Worten: Beweismittel haben vor dem Buchstaben fragwürdiger Gesetze zu bestehen. Deutsche Verbrecher bleiben staatlich geschützt.
An den Pranger mit dieser juristischen Korinthenkackerei zum Zweck der Rechtsverdrehung!
Manchmal ist das Leben fair und der „liebe Gott“ bestraft die „kleinen Sünden“ sofort.
Der Täter soll in den USA inhaftiert werden. Wird er nach Deutschland ausgeliefert, bekommt er wahrscheinlich keine Strafe, denn der Staat schützt Kinderschänder.