Lehrer des Helene-Lange-Gymnasiums muss 15 Jahre ins Gefängnis / Staatsanwaltschaft Kiel wartet auf Einzelheiten zum Urteil des US-Gerichts

Der in den USA wegen des geplanten sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte „HeLa“-Lehrer beschäftigt jetzt auch eine Bundesbehörde. Während der Kieler Anwalt von Studienrat Karsten P., der insgesamt 15 Jahre im Gefängnis sitzen muss, Antrag auf Auslieferung gestellt hat, bemüht sich das Bundesamt für Justiz ebenfalls darum, dass der Rendsburger nach Deutschland überstellt wird.

Nach Einschätzung von Rechtsexperten ist ein solcher Schritt nur denkbar, wenn sich ein deutsches Gericht verpflichtet, die in den USA verhängte Strafe auch in der Bundesrepublik zu vollstrecken. Das jedoch hätte einen juristischen Haken: Nach hiesigem Rechtsverständnis wirft das Vorgehen der verdeckten US-Ermittler zumindest Fragen auf. In Deutschland ist es Beamten verboten, unbescholtene Bürger zu einer Straftat zu verleiten. „Wenn es in diesem Fall so wäre, wären bestimmte Beweismittel vor Gericht nicht verwendbar“, sagte der Kieler Staatsanwalt Axel Bieler auf Anfrage dieser Zeitung
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