Das Kabinett billigte am 17.09.2014 folgenden Gesetzentwurf:

„Die strafrechtliche Verjährung beim sexuellen Kindesmissbrauch soll erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren.“

Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V., kurz netzwerkB, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Bundesregierung verschärft ein bisschen Gesetze, was den Betroffenen nicht wirklich weiterhilft.

Wir fordern die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen – alles andere ist Verrat gegenüber den Opfern und dient nur dazu, die Täter zu schützen.

Weiterführende Informationen:

Gesetzentwurf Verjährungsfristen aufheben

Rückwirkungsverbot

Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091