„50 Jahre nach Kriegsende, unter dem EIndruck der Vergewaltigungslager im ehemaligen Jugoslavien, war es erstmal in Deutschland gelungen, fuer eine (deutsche) Frau, die als 15 jaehrige auf der Flucht nach Schleswig -Holstein durch russische Soldaten vergewaltigt und misshandelt worden war, eine Kriegsofperentschaedigungsrente wegen Posttraumatischer Belastungsstoerungen durchzusetzen“ ( „gegenwind/Ausgabe 122/November 1998)
Ich moechte herausfinden, ob ich obigen Fall als Praesedenzfall bei meinem KOV (Kriegsopferversrogung) Antrag verwenden kann.
Idealerweise moechte ich das Urteil mit Begruendung finden, und was die juristische Argumentation war, die den Richter ueberzeugt hat, dieser Frau wegen PTBS eine Kriegsopferrente zuzugestehen. Ich moechte auch das Jahr herausfinden, in dem die Vergewaltigung stattfand. Auch den Rechtsanwalt, der diese Frau vertreten hat.
Weiss jemand Naeheres ueber diesen Fall? Wann? wo ?wer? wie? Umstaende? Aktenzeichen? Gerichtsort? Rechtsanwalt?
Oder kann mir jemand sagen, wie und wo ich dies recherchieren kann, vielleicht in einer Jura site? Die eine Jura site, die ich gefunden habe, geht nicht bis 1998 zurueck,so dass ich nicht weiter weiss.
Mein OEG Antrag wurde abgelehnt, da OEG nur rueckwirkend bis 1949 gilt und nicht bis 1947, dem Jahr in dem ich Opfer einer Gewalttat/sexualiserter Gewalt wurde (Die Gewalttat war eine direkte Folge des Krieges) (Zwischen Mai 1945 und August 1949 ist ein grosses Loch – es gibt keinen deutschen Staat, oder vielleicht doch, fuer Gewaltaten in diesem Loch hat die Bundesrepublik jedoch keine Schutzplficht ihren Buergern gegenuber, obwohl sie rechtlicher Nachfolger des „Dritten Reichs“ ist, und sosnt auch niemand. „weil es zuviel Opffer waren“ laut RA) (OEG wird gewaehrt weil der Deutsche Staat seiner Schutzpflicht seinem Buerger gegenueber nicht nachgekommen ist)
Ich habe jetzt einen Kriegsopferversorgungsantrag gestellt, Per Antrag formular ist die Kriegsopferversorgung jedoch nur fuer ehemaliges Militaer und nur fuer koerperliche Kriegsschaeden gedacht.
Ich bin ein „Kriegskind“ und nach vielem Suchen habe ich langsam den Verdacht, dass es fuer die Generation der Kriegskinder keine Anerkennung ihrer Kriegsverletzungen und , keine Versorgung fuer direkte Kriegschaeden gibt. Fuer Schaeden, die Kriegskinder dadurch erlitten haben, dass ihr Vater im Nazimilitaer versehrt wurde, gibt es Vorsorge, fuer Direktschaeden, die die Kinder dieser Generation durch Kriegsfolge erlitten haben – soweit ich habe finden koennen- jedoch nicht. (zB. Verletzungen durch Bombenangriff, oder Kinder finden im Wald eine unexplodierte Bombe, spielen damit und werden durch die Explosion verletzt)
Weiss jemand, ob dies stimmt, oder liege ich falsch?
Ich habe leider keinen Zugang zu einem Rechtsanwalt.
Danke
Eva Phoenix
@ Eva Phoenix … sehr gut, das Thema anzuschneiden!
Vor die Übernahme der Kosten wegen Wiedergutmachungspflichten hat die Nazinachfolge-Justiz sich ihre Schutzwälle gebaut.
Wie unwürdig die BRD damals mit Nazi-Opfern [„Im Namen des Volkes“] umging, so unmenschlich behandeln die meisten Juristen heute noch uns, die direkt und die indirekt durch Kriegseinwirkung Geschädigten …
Appell an die Richter und Staatsanwältinnen unserer Generation:
Sie sind ja heute alle in Rente. – Wo bleiben Sie mit Ihrem Gewissen? Im Wissen um die damals üblichen Nazigefolgschaften? Von denen auch Sie sich nicht distanzieren konnten im Namen unzähliger Opfer? In Sachen Wiedergutmachung, auch für damalige eigene Blinden Flecken?
Wie sehr könnten Sie so manchen, auch späteren Betroffenen heute noch dienen!
Wie offensichtlich not-wendig, wenn Sie das Elend als Folge von Unrecht allein in diesem Forum anschauen!
Was hätten Sie als Pensionäre heute noch zu befürchten, wenn Sie sich dem Beirat von NetzwerkB zur Verfügung stellten? – Geistig/seelisch würde es uns ungemein aufstellen.
Humanistisch/christlich geprägt (und: geschädigt!) sind Sie, wie wir alle …!
Vielleicht einmal hier nachfragen.
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