Im Juli 2012 war einem Lebacher Pfarrer versuchter sexueller Missbrauch eines 15-Jährigen vorgeworfen worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft im März das Verfahren eingestellt hat, hat das Bistum Trier die Beurlaubung des Mannes nun aufgehoben.
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In der Pressemeldung des Bistums vom 28.07.2014 wird bewußt verschwiegen, dass die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, dass der jetzt wieder in Diensten stehende Pfarrer dem Jugendlichen Geld für sexuelle Handlungen gezahlt hat, und das Verfahren gegen Zahlung von 6.000 € eingestellt wurde.
In der Meldung des Bistums wir zudem – durch die Formulierung “ A u c h dieses Verfahren kommt zu dem Ergebnis, dass dem Priester „kein strafrechtlich relevantes Vergehen im Sinne der ‚Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger…‘ nachgewiesen werden kann.“ suggeriert, dass die Vielzahl der Anzeigen haltlos und unbegründet erfolgt sind.
Dies ist aus Betroffenensicht nicht hinnehmbar und diffamiert in gleicher Weise.
Zudem werden in diesem Fall die Leitlinien des Bistums ad aburdum geführt. Ist die nachweisliche Zahlung von Geld an einen Jugendlichen für sexuelle Dienstleistungen keine Grenzverletzung? Ist dies ein Kavaliersdelikt oder ist dies nun sogar durch die bischöflichen Leitlinien gedeckt?
Oder zählt jetzt in den Augen des Bischofs nur noch der klare Vollzug sexueller Handlungen? Dieser Bischof bedient sich pressetechnischer Taschenspielertricks um das Ansehen der Kath. Kirche im Bistum Trier zu retten.
Danke, Alex
Auch skydaddy hat sich fast die gleichen Gedanken dazu gemacht:
http://skydaddy.wordpress.com/2014/07/30/missbrauch-kirche-tauscht-weiter-die-offentlichkeit/
Übrigens wird es für Bischof Ackermann jetzt noch spannender:
Priester Georg K. dürfte sich seit heute wieder auf deutschem Boden befinden
http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/willich/pfarrer-k-ist-auf-dem-weg-nach-deutschland-1.1704702
Die fehlende Empörung verwundert mich schon:
„In der Pressemeldung des Bistums zum Fall des Lebacher Pfarrers werde bewusst verschwiegen, dass im Prinzip ein Straftatbestand vorliege nach den Leitlinien, die sich die katholische Kirche selbst gegeben habe. Darin werde „ganz klar beschrieben, dass auch die Vorbereitung einer Tat schon einen Straftatbestand darstellt.“ Und diese Vorbereitung habe im Fall des Lebacher Pfarrers stattgefunden, da er ja Geld in Erwartung einer sexuellen Dienstleistung gezahlt habe.“
http://www.sr-online.de/sronline/sr3/uebersicht/sr_3_thema/initiative_schafsbrief_entscheidung_lebacher_pfarrer100.html
„In der Pressemeldung des Bistums vom 28.07.2014 wird bewußt verschwiegen, dass die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, dass der jetzt wieder in Diensten stehende Pfarrer dem Jugendlichen Geld für sexuelle Handlungen gezahlt hat, und das Verfahren gegen Zahlung von 6.000 € eingestellt wurde. “ (Zitat Alex)
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So ist es eben, wir scheinen uns in Deutschland nahezu auf demselben Weg zu befinden wie die radikalisierten Salafisten anderswo. Nur schön schauen, dass alles „christlich“ bleibt.
Hatte mir gestern – da auf arte oder phoenix wiederholt ausgestrahlt – erneut die Dokumentation „Mea Culpa mea maxima culpa“ gegönnt. Hier habe ich die Frage, ob die Kath. Kirche der Menschenheit bislang überhaupt irgendetwas Gutes gebracht hatte?
Die Kirchen biegen und beugen sich wie es ihnen passt.
Die eigenen Richtlinien werden wenn es um den Ruf der Kirchen geht über Bord geworfen.
Ich kann auch nicht verstehen das die Kirchengemeinde das mit macht und akzeptiert das der Pfarrer wieder Dienst tut.
Mal sehen wann wieder was passiert!