Der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom 2. März 2011 über “Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde”, bildet eine vom materiellen staatlichen Recht gelöste eigenständige neue Grundlage für hiernach erbrachte Leistungen. Weiter lesen…