Mit dem Ja zur Pädophilen-Vorlage steht der Gesetzgeber einmal mehr vor kniffligen Problemen. Schon bei fast allen anderen erfolgreichen Initiativen der letzten zehn Jahre harzte es mit der Umsetzung – oft weil das Völkerrecht oder andere Rechtsnormen tangiert wurden.
zas. (sda) Die Pädophilie-Initiative der Organisation Marche Blanche wird klar angenommen. 63 Prozent der Stimmbürger sagen demnach Ja, 37 Prozent lehnen das Volksbegehren, das verlangt, dass einschlägig vorbestrafte Pädosexuelle nie wieder mit Kindern arbeiten dürfen, ab. Mit dem Ja steht der Gesetzgeber einmal mehr vor kniffligen Problemen. Schon bei fast allen anderen erfolgreichen Initiativen der letzten zehn Jahre harzte es mit der Umsetzung – oft weil das Völkerrecht oder andere Rechtsnormen tangiert wurden. Weiter lesen…
Da fragt man sich schon, wie hier 37% zusammenkommen!?
Ein Staat der Schokoladenonkel!
Oder suchen die Eidgenossen den Kuckuck nicht mehr in ihren Uhren!?
Sorry!
Helge, für die 37 Prozent gibt es mehrere mögliche Ursachen. Bspw. *eine, in derem Zusammenhang der NZZ unter Berufung auf die derzeitige Justizministerin schrieb „Der Wortlaut der Initiative verlange einen Automatismus, der den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit widerspreche. Ohne die Schwere der Tat, das Alter oder das Motiv zu berücksichtigen, müsse ein Berufsverbot für einschlägig vorbestrafte Pädosexuelle verhängt werden. Somit widersprächen sich zwei Verfassungsartikel, denn auch die Verhältnismässigkeit ist ein verfassungsmässig garantiertes Recht. Egal, wie die Initiative nun umgesetzt werde, entweder die eine oder die andere Bestimmung werde verletzt, sagte Sommaruga.“. Die korrekte Auslegung und Einhaltung der Verfassung kann für manchen Schweizer nämlich auch ein Aufreger sein, der für fragwürdiges Stimmen sorgen könnte…
An anderer Stelle wurde desweiteren vermutet, dass einvernehmliche sexuelle Beziehungen/Handlungen unter Jugendlichen durch das geforderte Gesetz kriminalisiert würden.
Verhältnismäßigkeit in Bezug auf Kinderschutz? Bisher zählte im Verhältnis zum Erwachsenen das Recht eines Kindes null und nichts. Soll das so bleiben?
Relativierung darf es bei der Umsetzung dieses Volkswillens nicht geben, sonst verschlimmern sich die kriminellen Methoden, sonst BLEIBEN KINDER GEFÄHRDET!! Jeder Hinweis eines Kindes über Belästigung und Vergewaltigung braucht absolute Achtsamkeit – gerade auch in Pädophilen-Familien. [Denn mit dem neuen Verfassungsartikel müsse ein Automatismus eingeführt werden, wonach Pädokriminelle automatisch ein lebenslanges Berufsverbot erhalten – unabhängig von der Schwere der Tat.]
PolitikerInnen – nicht nur eidgenössische! – fürchten nicht nur die wirtschaftlichen Konsequenzen …
Demokratie sollte den Volkswillen aushalten und ihn klug umsetzen.
„Verhältnismäßigkeit in Bezug auf Kinderschutz? Bisher zählte im Verhältnis zum Erwachsenen das Recht eines Kindes null und nichts. Soll das so bleiben?“
Es ist doch ganz einfach, weil etwas an dem Gesetzesvorhaben v. seiten der Politik hoch problematisch aufgefasst wird, wird in Gänze nicht mehr darüber gesprochen, „wie könnte man was machen?“, sondern es wird gar nichts gemacht bzw. alles auf die lange Bank geschoben.
Man macht so weiter wie bisher überhaupt nix, bis sich ob der Entwicklung eine Gesetzesinitiativgruppe bildet und mit Erfolg eine Unterschriftenkampagne fährt.
Sofern es befürchtet würde, dass die schweizer Justiz nach Erlass eines Gesetzes einvernehmliche sexuelle Beziehungen/Handlungen unter Jugendlichen verurteilen könnte, kann die Regierung doch wohl, falls nötig, Ausschlusskriterien in das Gesetz schreiben. Wo ist das Problem?
Ergo: Jetzt muss v. seiten der Politik erst einmal geliefert werden, sprich, das bisherige politisch gewollte gänzliche Aussitzen geht nicht mehr. Jetzt sind eben Fakten gefordert.
….das Recht auf die Unversehrheit und die Soldarität mit den Kindern und Schutzbefohlenen wurde in einer Freizeit nach einem Unfall nicht durchgeführt,es gibt keine absolute Sicherheit,was ist, der Umgang nach dem Unfallgeschehen,(ist zum Glück glimpflich ausgegangen)was mich stört und so wütend werden lässt,eigentlich ,das alte Muster rette sich wer kann,und das von studierten Leuten , sämtliche Abläufe ,wurden ,die selbstveratändlich sind.auch einer ärztlichen Untersuchung wegen
…. eventueller Folgeschäden ….. nicht ausgeführt,
Nachtrag,
machen sich gewisse Betreuer ,überhaupt keine Gedanken,zählt ein Mensch,ein Kind nicht viel,aber wir sind ja so abhängig,und wenn wir kritisieren ,nimmt man dann noch unsere Kinder,mit in Urlaub???
Im schlimmsten Fall,hätte es auch tödlich ausgehen können,der Schreck belastet uns noch,auch der Umgang mit den Abhängigen…
Autoritäre Systeme wurden aus Diktaturen in die Demokratie übernommen.
Beamte sind zu gehorchen gezwungen, vereidigte Staatsdiener, hierarchisch gestaffelt. – Freie Menschen mit freier Entscheidung?
Hierarchen buckeln nach oben, treten nach unten. Frust braucht Ventil. Der gesunde Mensch wehrt sich gegen Unterdrückung. Gefrustet entscheidet der geschädigte Mensch sich selbst für die Ausbeutung, missbraucht seine Machtposition, unterdrückt Schwächere, greift zur Gewalt aus Eigennutz.
Kinder sind angewiesen auf Zuwendung. Jugendliche ausgeliefert. Schwächere Freiwild wie eh und je. – Menschenrechte nur für Mächtige?
Zwang, Ausbeutung, Sklaverei, Folter – die ganze Palette der Gewalt, immer noch möglich mitten in der Demokratie. – Mehr Grundrechte für Täter?
Warum gehen Kinder unter?
Es gibt unverzeihliche Systemfehler!