netzwerkB unterstützt den „Internationalen Tag der genitalen Selbstbestimmung“

Am 7. Mai 2014 findet zum zweiten Mal weltweit der „Internationale Tag der genitalen Selbstbestimmung“ statt. netzwerkB unterstützt diese Aktion. Als Unterstützer werden unter anderem genannt (mehr unter http://genitale-selbstbestimmung.de):

  • BVKJ – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
  • DAKJ – Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin
  • (I)NTACT – Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V.
  • TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V.
  • National Organization of Circumcision Information Resource Centers (NOCIRC)

netzwerkB verlangt den Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität! Dazu zählt auch der Schutz vor genitalen Verstümmelungen an Mädchen, Jungen und intersexuellen Kindern.

Am 7. Mai 2014 jährt sich das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, das eindeutig zum Schluss kam, dass genitale Verstümmelungen an männlichen Säuglingen und Kindern gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verstößt.

Noch im gleichen Jahr, 2012, verfassten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat eine Gesetzesänderung, mit der nun Folter und dauerhafte Verstümmelung in Deutschland legalisiert wurden. Auf Druck der Religionsgemeinschaften wird sogar verherrlicht, dass Geistliche und sonstige Nicht-Mediziner an den Genitalien von kleinen Kindern hantieren.

Die Folgen von Beschneidungen sind lebenslange Traumen, die den Betroffenen zum Teil klar werden, zum anderen Teil lange Zeit verdrängt werden. Wir als Betroffene von lebenslangen Traumata durch sexuelle Gewalt und durch Gewalt in weiteren Formen wissen davon aus eigenen Erfahrungen. Die Politik trat und tritt die Kinderrechte und die Belange der betroffenen Kinder mit ihren Füssen.

netzwerkB fordert die neue schwarz-rote Bundesregierung unter Vorsitz von Dr. Angela Merkel auf, diese grundgesetzwidrige Änderung unverzüglich zu revidieren. Medizinische Eingriffe dürfen nicht ohne medizinische Indikation vorgenommen werden. Sie dürfen nie von Nicht-Medizinern vorgenommen werden, auch nicht an kleinen Kindern, die sich nicht wehren können. Solche Eingriffe benötigen der Zustimmung der Betroffenen, zu der sie erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres wirklich fähig sind.

Genitale Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit gehören weltweit geächtet und verboten! Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat „jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Dies muss auch bei minderjährigen Kindern das höchste Recht sein.

Der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments faßte am 2. Oktober 2012 einen Beschluss über die körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen (Children’s right to physical integrity, Doc. 13042 vom 2. Oktober 2012).

Nach § 24 der UN-Kinderrechtskonvention haben die Vertragsstaaten, zu denen auch Deutschland zählt, „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“.

All diese Normen und Konventionen sind in Deutschland, Europa und weltweit endlich gesetzlich umzusetzen!

Am 7. Mai 2014 findet eine Kundgebung ab 11 Uhr vor dem Kölner Landgericht, Luxemburger Straße 101, und eine Kundgebung ab 12:30 Uhr auf dem Roncalliplatz am Kölner Dom statt. Am Vortag, 6. Mai 2014, findet in der Universität zu Köln ein Symposium von 10:30 bis 17:30 Uhr statt. Veranstalter sind MOGIS e.V. und pro familia NRW (mehr unter http://genitale-autonomie.de/)

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091