Kinderpornografie, peinliche Bilder, sexueller Missbrauch: Justizminister Maas will nach dem Fall Sebastian Edathy alles regeln, doch sein Gesetzentwurf bleibt Stückwerk. EIN KOMMENTAR VON ANNELIE KAUFMANN
In den Wirren der Edathy-Affäre im Februar hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) schon angekündigt, dass er schnell und deutlich auf den Fall reagieren werde. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hatte Nacktbilder von Kindern bestellt, die allerdings nach der bisherigen Rechtslage wohl nicht verboten sind. Doch der Gesetzentwurf, den Maas nun vorgelegt hat, ist weit mehr als eine Lex Edathy.
Der Justizminister versucht einen gesetzgeberischen Rundumschlag. Auf 48 Seiten geht es auch um „bloßstellende“ Bilder von Erwachsenen, sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, längere Verjährungsfristen und die Verfolgung von Straftaten im Ausland. Maas nutzt die Gelegenheit, um Lücken an zahlreichen Stellen zu schließen. Doch damit muss sein Gesetzentwurf sehr unterschiedliche Bereiche auf einmal regeln und wirkt übereilt.
Es kann durchaus sinnvoll sein, Fragen von Sexualdelikten, Persönlichkeitsrecht und Internetkommunikation zusammen zu behandeln. Kinderpornografie steht gewissermaßen an der Schnittstelle. Maas geht jedoch in verschiedene Richtungen darüber hinaus. Neben der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie regelt der Entwurf auch andere Sexualstraftaten neu. Er weitet die Strafbarkeit bei Missbrauch von Schutzbefohlenen aus, verlängert Verjährungsfristen, verfolgt Vergehen im Ausland strenger. Nicht nur das: mit dem gleichen Gesetz will Maas auch den Schutz am eigenen Bild ausweiten – dazu gehören Nacktbilder ohne sexuellen Bezug und auch sonstige bloßstellende Bilder.
Eigentlich hatten sich gerade Betroffenenverbände Änderungen am Sexualstrafrecht schon lange gewünscht. Das netzwerkB etwa setzt sich dafür ein, Verjährungsfristen abzuschaffen. Die zahlreichen, erst Jahrzehnte später bekannt gewordenen Missbrauchsfälle aus Schulen, Kirchen und Jugendheimen hatten gezeigt, dass sich viele Betroffene erst nach langer Zeit mit den Taten auseinandersetzen können – wenn die Gerichte längst nichts mehr ausrichten können.
Auch der heutige Minister Maas hatte vor vier Jahren als Fraktionschef im Saarland gefordert, die Verjährung von Kindesmissbrauch vollständig aufzuheben. Bisher beginnen die Verjährungsfristen dann, wenn das Opfer 21 Jahre alt ist – je nachdem, wie schwer die Straftat ist, bleiben dann noch meist fünf oder zehn Jahre Zeit, um die Tat vor Gericht zu bringen. Nun sollen die Fristen erst dann laufen, wenn das Opfer dreißig Jahre alt wird. Das netzwerkB hat den Kompromiss in einer Erklärung bereits kritisiert und als Verrat bezeichnet. Weiter lesen…
Mehr auf netzwerkB:
Opfer vom Justizminister Maas verraten
Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen
Leider ist anscheinend die 48 seitige Begründung nirgends lesbar für das Volk.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Und in der Tat, hier gibt es so einiges an dem Gesetzesvorhaben dieses Herrn zu bemängeln.
Heise.de hat diesbezüglich unter http://www.heise.de/tp/artikel/41/41500/1.html einen teilweise sehr nachdenklich stimmenden Artikel veröffentlicht.
Da heißt es wörtlich „Der neue Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist so unbestimmt, dass er sich sogar gegen Filmaufnahmen von Holocaustopfern richten könnte“ und weiter „Die Novelle will jedoch nicht nur das, sondern sehr viel mehr unter Strafe stellen: Nämlich auch die Verbreitung von „bloßstellenden“ Bildern, auf denen Erwachsene beispielsweise nackt oder betrunken sind oder Opfer von Gewalttaten werden. Diese sehr unbestimmt formulierte Vorschrift klingt zunächst einmal gut – bis man über mögliche Konsequenzen nachdenkt. Für Normalbürger ist die Regelung nämlich überflüssig. Die sind bereits durch das Persönlichkeitsrecht geschützt und können solche Fotos teuer abmahnen und über einstweilige Verfügungen verbieten lassen. Eine wirkliche Änderung der Rechtslage ergibt sich lediglich für Prominente wie Franz-Josef Strauß, Gerhard Schröder oder Claudia Roth.
Für den Bürger bedeutet diese Änderung, dass ihm Informationen vorenthalten werden, die für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Politikers (und damit für seine Wahlentscheidung) durchaus relevant sein können: Schon in der Spruchweisheit heißt es: „In vino veritas“.“
Hier möchte man hinzufügen, schon Verbote v. Neuauflagen v. „Schläge im Namen des Herrn“, siehe http://www.schlaege.com, sowie die „Bloßstellung“ v. Tätern in Chats durch Medienvertreter im Zusammenhang mit Medienberichten bzw. Videoaufzeichnungen v. schwersten Verbrechen im öffentlichen Personennahverkehr (egal, ob durch Überwachungskameras, während einer Tat aufgezeichnete Handyvideos, etc.). Wieder einmal wird die Öffentlichkeit für dumm verkauft, getreu dem Motto, „ja, man tut ja so irgendwas“. Und so ganz nebenbei verschwinden Veröffentlichungen über die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, der Presse wird ein Maulkorb verpasst, sofern man kommerziell tätig ist. Aus dem Auge, aus dem Sinn…
Ist es nicht merkwürdig, dass gerade hier soviele unbestimmte Dinge in dieses Gesetzesvorhaben aufgenommen werden, die das Potential dafür haben, die Strafverfolgung durch Polizei u. Justiz / Recherche v. Journalisten zu erschweren, wenn nicht gar ganz zu unterdrücken? Getreu dem Motto „aus dem Auge, aus dem Sinn“. Sorry, aber zu so einer Politik noch Vertrauen haben? Genauso gut könnte man an den Weihnachtsmann, den Osterhasen, die Zahnfee, whatever glauben! Und ganz klare Sache, für soviel geballte Inkompetenz müsste der Herr Maas ganz schnell seinen Hut nehmen!
Eines sollte man nicht vergessen, dieses Gesetzesvorhaben ist ja deswegen gefordert, weil der Umstand, dass ein Mitglied der Regierung sich in einer (wieso eigtl.?) juristischen Grauzone bewegen konnte, mit Recht kritisiert wird. Diesbezüglich in einem Gesetzeswerk die „Bloßstellung“ v. Surfgewohnheiten v. Prominenten unter Strafe zu stellen, ist eine solche Unverschämtheit, da ist man sprachlos.
Die Reaktion von H. Maas dürftr wohl bei aller Lobbytätigkeit eine zu würdigende Leistung sein. Bei den konservativen Parteien wohl kaum zu finden..!
„Die Reaktion von H. Maas dürftr wohl bei aller Lobbytätigkeit eine zu würdigende Leistung sein. Bei den konservativen Parteien wohl kaum zu finden..!“
Ein Politiker handelt leider nicht immer so wie erhofft bzw. im Sinne des Volkes. Die haben es eben verlernt, ihrem Amtseid zu entsprechen und leben in ihrer eigenen Welt fernab v. der Allgemeinheit/Realität. Irgendwie erinnert mich das an einen Werbespot zu einem aktuellen Kinofilm [1].
Sorry…
[1]
http://www.youtube.com/watch?v=T2GRhEJ_HZY
Es wurde seit 2010 viel versprochen und wenig bis nichts gemacht.Die Betroffenen werden hingehalten und die Pädokriminellen können sich weiterhin auf ihre Netzwerke in Politik, Justiz und Kirche verlassen.Pädokriminalität gehört zur deutschen Leidkultur seit Jahrhunderten und die Profiteure wollen nichts daran ändern.Auch heute wird geschwiegen und vertuscht.
Kriminalbeamte loben Maas‘ Gesetzentwurf zur Kinderpornografie.
Aber:
Der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, weil er Regelungslücken schließe und mehr Klarheit schaffe. Er rief Bund und Länder auf, die Mittel zum Kampf gegen Kinderpornografie aufzustocken. „Sichergestellte Festplatten mit verdächtigen Fotos und Videos müssen in vielen Bundesländern an Privatfirmen zur Auswertung gegeben werden, da die eigenen kriminaltechnischen Institute völlig überlastet sind“, kritisierte Schulz. Trotzdem seien Bearbeitungszeiten von 18 bis 24 Monaten „eher die Regel“.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article126952715/Kriminalbeamte-loben-Maas-Gesetzentwurf-zur-Kinderpornografie.html
Der Referentenentwurf enthält zahlreiche Gesetzesänderungen !
http://www.internet-law.de/wp-content/uploads/2014/04/Entwurf-Sexualstrafrecht_2014.pdf