„Verjährungsfristen aufheben!“ lautet die zentrale Forderung von „netzwerkB“ und vielen weiteren Betroffenen von sexualisierter Gewalt. Ballons mit dieser Forderung werden auf den Info-Stand in Bottrop aufmerksam machen.

Bottrop.  Der Initiator der Selbsthilfegruppe für Männer, die als Jungen sexuell missbraucht wurden, geht mit seinem Anliegen nun an die breite Öffentlichkeit. Am 5. April will er in Bottrop mit Bürgern zum Thema „Aufhebung von Verjährungsfristen nach sexuellem Missbrauch“ ins Gespräch kommen.

„Wer das Schweigen bricht , bricht die Macht der Täter.“ Für die Selbsthilfegruppe für Männer, die als Jungen sexuell missbraucht wurden, ist dies ein zentraler Satz. Der Initiator der Selbsthilfegruppe (SHG) geht den Weg, den er mit der Gründung der Gruppe vor einem Jahr eingeschlagen hat, jetzt konsequent weiter, macht nun den Schritt in die breite Öffentlichkeit: An einem Info-Stand der SHG in der Innenstadt will der 47-Jährige erstmals am Samstag, 5. April, mit Passanten ins Gespräch kommen. Sein Thema ist die „Aufhebung von Verjährungsfristen nach sexuellem Missbrauch“. Und in der zweiten Jahreshälfte plant er ein Kunstprojekt rund um ein altes Transportfahrrad.

Als Erwachsener Anzeige erstattet

Aber der Reihe nach. Um Verjährungsfristen bei Sexualdelikten gibt es immer wieder Diskussionen. Aktuell setzen die strafrechtlichen Verjährungsfristen mit dem 21. Lebensjahr des Opfers ein. Eine Anhebung des Alters auf 30 Jahre steht im Raum. Für den Bottroper sowie viele andere Betroffene sexualisierter Gewalt ist das nicht ausreichend.

Er hat es selbst erlebt: Missbraucht als zwölfjähriger Messdiener von einem Kaplan, konnte er erst als Erwachsener über seine traumatisierenden Erlebnisse sprechen. Und als er soweit war, Anzeige zu erstatten, war der Missbrauch verjährt. Diese Nachricht war „wieder wie ein Schlag in die Magengrube“. Zusammen mit „netzwerkB“, dem Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt, das auch die Materialien für den Info-Stand liefert, unterstützt er daher die Forderung nach kompletter Abschaffung der Verjährungsfrist.

Gesetzt wird dabei auch auf einen Brief des heutigen Bundesjustizministers Heiko Maas, den der SPD-Politiker bereits vor vier Jahren an Norbert Denef von „netzwerkB“ schrieb. Darin heißt es u.a.: „Es darf einfach nicht sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und die Täter ungeschoren davon kommen.“
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