netzwerkB Interview am 17.03.2014 mit Dr. Karl-Heinz Brunner, MdB, SPD, zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt.
netzwerkB Interview am 17.03.2014 mit Dr. Karl-Heinz Brunner, MdB, SPD, zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt.
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Danke für die Interviews! Aber: was ist so schwer daran, die Verjährungsfristen- auch rückwirkend(I have a dream)- aufzuheben? Da ist in den Sätzen der Politiker eine solche Hemmung spürbar- WARUM? Leider wirken die Aussagen nicht wirklich Betroffenenfreundlich.
Das Schwierge scheint zu sein, wenn Verjährungsfristen nach sexueller Gewalt wegfallen soll, wo noch überall Verjährungsfristen wegfallen müßten. Es gibt noch andere Straftaten wíe zB. Totschlag, der verjährt, die das Parlament dazu im Vergleich bewerten müßte. Weshalb verjährt Mord nicht aber Totschlag doch ?
Ich finde es ja schon schön das die Verjährungsfrist nun erst mit dem 21 zigsten Lebensjahr nun anfängt zu verjähren .
Doch mir hätte das auch nicht so ganz geholfen , weil Ich das Ganze Außmaß ,noch gar nicht in Bewustsein hatte .
Das weiß ich erst ,heute !
Und wer kann Beurteilen was schwehrer und nicht so schwehrer Mißbrauch ist ?
Damals wußte ich noch gar nicht ,was alles zu dem Mißbrauch dazu gehört , und konnte es somit ,gar nicht ,bei der Anzeige mitteilen .
Mein Täter hat sehr lange , den SMB gemacht .
Am besten soo lange den SMB machen , wie die Verjährungsfrißt läuft .
Oder einen solange weiter einschüchtern , bis die Verjährungsfrist abgelaufen ist ?!
Ich war da gerade ,aus einer Klinik entlassen worden , das war kurz vor der Verjährung .
(Doch in der KLinik 11 Monate lang )konnte ich den SMB nicht aufarbeiten .So das ich so fitt gewesen währe so ne Anzeige dann angehen zu können .
In der KLinik ist mir ja auch nicht drauf hingewiesen worden ,das ich ne Anzeige machen solle (könne ).
Das ende des Klinikaufenhaltes war ne sehr schlimme Zeit
Danach , hatte ich eine Betreuerin vom Amtsgericht , doch die hatte mich nach der Anzeige nicht weiter unterstützt , da Sie der Meinung war das ich noch zu Labiel währe .
Auch wollte sie es gar nicht haben das ich überhaubt die Anzeige machen sollte .
Sie hatte ja für die Srafanzeige extra vom Amtsgericht Bewilligung bekommen , mich dabei auch Anwaltlich Begelietend zu unterstützen .
Sie war auch nicht ,während der ganzen Zeit der 8 Stündigen Vernehmung ,dabei ……
Wie soll man denn , unterstüzung so schnell her bekommen , der mit einen Kämft das anzugehen .
Wie soll man so schnell an Vertraunspersonen kommen ?
Kliniken haben ständig Therapeutenwechsel .
Und “ nach „der klinik ,sind die allerspätestens nicht mehr für einen zuständig ,als Vertrauensperson .
Wann beginnt die Verjährungsfrist ? Am besten ab dem 50zigsten Geburstag , so das man es noch bis zum 60zigsten Lebensjahr anzeigen kann .
Dann bitte auch , das die ganzen Arztunterlagen dann auch seeehr fiel ,länger als 10 Jahre verwahrt werden müssen ,per Gesetz.
Die Täter ,werden sich nicht von alleine verändern .
Das da von Versöhnung gesprochen werden könnte , ich finde das eh schlimm ,dem ne Versöhnung entgegenbringen zu sollen !
Und wenn Mord nicht Verjährt , aber Totschlag . Dann wird ein Mord ,sicher auch gerne ,als Totschlag dahinn gestellt , damit man nicht mehr Angeklagt werden kann ?
Das ist dann sicher ,auch ne Gesetzes Lücke !?
Grüße
Larissa
Noch vergessen zu schreiben, meine Verjährungsfrist war schon abgelaufen ,als ich die Anzeige bei der Polizei gemacht hatte ……
Grüße
Larissa
Auch von mir Danke für die Interviews. Hört sich dennoch alles sehr zäh an. Und wie lange besteht noch „Disskussionsbedarf“ bis sich diesbezüglich etwas ändert.
Es ist eine Farce, dass immer die Täter voran gestellt werden, dass es bei der Überlegung bezüglich Verjährung, um Versöhnung zwischen Opfer und Täter geht. Damit werden die Täter geschützt. Die schweren Verletzungsfolgen die viele Opfer haben, werden nicht bedacht.
Warum werden Opfer nicht mehr unterstützt auch bei der Anzeigenerstattung? Mit schwerem sexuellen Missbrauch will man sich nicht befassen, das erscheint wie eine ansteckende Krankheit. Es ist absurd.
@Larissa
Ich glaube ohne Anwalt, wird man bei den Strafverfolgungsbehörden und Kliniken nicht für voll genommen.
Nur bei offensichtlicher Körperverletzung empfehlen behandelnde Ärzte, dass man eine Anzeige macht.
Ich kenne einen Fall, wo die Zeugenaussage des Opfers bezüglich sexueller Gewalt beim LKA mehrfach stattfand und die Beamtin dem Opfer mitteilen wollte, wie es weiter geht, damit bei Anklage des Täters das Opfer sich einen Anwalt beim zB. weißen Ring oder sonstigem Opferanwalt nehmen kann. Als keine Reaktion nach Monaten kam, hat das Opfer beim LKA nachgefragt und hat dumme Antworten bekommen, dass das LKA nichts wüsse wie es weitergeht.
Hallo Eva
Ne Körperverletzung hatte der SMB Täter später mir auch beigebracht , das war ich dann angegangen .
Doch was kam rauß ?!
Ich solle mich mit dem Täter Versöhnen, es währe kein Öffenliches Interesse und nur eine Familienangelegenheit .
Als ich als Jugendliche eine Offensichtliche Verletzung hatte ,hatte der Arzt keine Anzeige vorgeschlagen .
Der sagte zu meiner Mutter , das man die Sache nicht noch schlimmer machen wolle ,als sie ohne hinn schon währe .
Als ich die Anzeige machte , war ich ja so gerade 28 1/2 Jahre alt .
Mit 25 Jahren den letzten Übergriff ,vom Täter in aller Öffentlichkeit !
Ob wirklich alles Verjährt war, weiß ich nicht , ich denke damals konnte man das so sehen das es ein Nicht so schwehrer SMB gewesen seihe , doch heute könnte man das als Schwehren Mißbrauch ansehen ???
Weils soo lange ging ?
Mit 25 Jahren das , wurde ja nicht anerkannt als SMB …..
Ich fing ja auch sehr zögerlich zu erzählen an , und weiß selber auch nicht was ich in der KLinikzeit erzählt habe .
Ich wußte ja nicht ,das ich was erlebte, das nicht richtig war .
Als ich dann später beim Kinderschutzbund anrief um ein Kind zu schützen . Machte man mich da nieder …..
Dann kam auf WDR eine Sendungsfolge „im Land der Kinderfeinde „.
Da schrieb ich dann hinn , wie der Kinderschutzbund mit mir umgegangen war und ich das Kind nicht schützen konnte .
Die vom WDR hatte mir dann geschrieben , das ich mich ans Jugendamt wenden solle . Und ich solle es überdenken Ihn anzuzeigen (so ähnlich in den Worten)
Wonach ich dann erst, an ne Anzeige dachte , aber von der Betreuerin nicht aufgeklärt wurde, wie die 10 Jahre Verjährungsfrißt zu verstehen war .
Aber die klärte mich nicht auf , weil Sie meinte ich seihe eh nicht strak genug gewesen .
Kann ja auch möglich sein , aber das spräche ja auch dafür das die Verjährungsfrist nicht so schnell abgelaufen sein darf , damit man dann für ne Anzeige Stark genug ist , und dann auch endlich Vertrauenspersonen hat .Die einen Helfen können und wollen !
Ich hatte ja rein Theoritisch nur knappe 3 Jahre zur Verfügung ne Anzeige in der Frist abzugeben .
Ohne zu der Zeit regelrecht gewußt zu haben , das da SMB passiert ist .
Wie soll man in so kurzer Frist so verstöhrt von dem Täter gemacht, eine Anzeige hinn bekommen zumal ich ja ,da ja auch noch da wohnte .
Ich dachte ja die 10 Jahre Verjährungsfrist würde dann erst anfangen ,von der letzten Tat, aus gesehen .Also dachte ich ,ich könne mir noch was Zeit lassen …..
Nach der Anzeige bei der Polizei .
Ich hatte öfter bei der Staatsanwaltschaft angerufen ,wo die Strafanzeige hinn (Aktenzeichen)war , doch da nie jemanden erreicht und hatte dann auch immer mehr aufgegeben .
Die Berufsbetreuerin hatte mir in keinster Weiße geholfen oder mit mir zu einen Anwalt hin gegangen . …
Ja Eva :Wenn die die Anzeige gemacht haben ,geht es an die Staatsanwaltschaft . Dann muß man sich da dann weiter erkundigen und nicht bei dem LKA denke ich .
Grüße
Larissa
@ Eva
Ja in der Psychiatrie ,ist man eh schon halb entmündigt .
Nee ist nicht schön ne Psychiatrie ,In einer Psychiatrie müßte man sobald der SMB bekannt wird , mußte man die Leute in einer Traumaklinik überweisen weiter leiten und nicht in der Psychiatrie ….
Grüße
Larissa
Frage netzwerkB: „So rein vom Bauchgefühl, wenn Sie jetzt selber so sagen würden: Ist eine Verjährung wirklich sinnvoll oder nicht?“
Dr.Brunner: „Also die Verjährung im Strafrecht ist grundsätzlich sinnvoll, weil ein Strafrecht ohne Verjährung auch eine Resozialisierung und die Reue des einzelnen Täters und die Versöhnung des Täters mit dem Opfer nie möglich machen wird, deshalb glaube ich, daß mit ganz, ganz wenigen Ausnahmen im Strafrecht – das ist z.B.beim Völkermord so – es kann mit Sicherheit auch Straftaten, es gibt mit Sicherheit auch Straftaten im Bereich äh des sexuellen Missbrauchs, die darunter fallen, aber in einem eng begrenzten Bereich macht es mit Sicherheit Sinn, keine Verjährungsfristen zu nehmen. In den meisten Fällen ist aber unser Rechtssystem zum einen auf Strafe, auf Sühne und – so sehe ich das zumindest und halte das für notwendig – auf einen richtigen Täter-Opfer-Ausgleich ausgerichtet. Und dazu brauchen wir bestimmte Fristen, um diese Aussöhnung zu ermöglichen.“
Das ist Täterschutz par excellence!
Und was ist mit der Resozialisierung der Opfer?
Und: Bedeutet das, daß in Ländern, in denen es keine Verjährungsfristen gibt weniger Gerechtigkeit herrscht? Daß dort durch die mangelnden Verjährungsfristen eine Resolzialisierung der Opfer nicht möglich sei? Versöhnung also komplett ausgeschlossen sei?
Die Argumentation des Herrn Dr. Brunner hält der Realität einfach nicht stand. Weil sie ein täterschützendes Rechtssystem verteidigt. Dazu gehört auch, daß immer wieder der christliche Versöhnungsgedanke bemüht wird, der ausschließlich den Tätern nützlich ist.
…..es gibt viele OPER;in Deutschland wird viel für die Resozialisierung der Täter getan um sie wieder in unsere Gesellschaft zu integrieren,
und die Opfer werden alleine gelassen,wen interessiert es….der STAAT MUSS SEINE kINDER SCHÜTZEN,
oder ist es vorrangig die Angst,für das Versagen der Verantwortlichen,über die berechtigten Entschädigungen bzw.Ansprüche der Opfer , die Verjährungsfrist/en nicht ab zu schaffen !!!!