Die Missbrauchsfälle an Schulen, Internaten und in Kirchen schreckten 2010 auf. Ein Runder Tisch verständigte sich Ende 2011 darauf, Missbrauchsopfer auch im familiären Bereich zu unterstützen. Betroffene kritisieren, die Hilfe reiche nicht aus.
BERLIN. Mehr als 700 Menschen haben in diesem Jahr Hilfe beim Fonds Sexueller Missbrauch beantragt. Bei der Geschäftsstelle in Berlin gingen bis Mitte Dezember 720 Anträge von Menschen ein, die als Kinder oder Jugendliche im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden.
Das teilte das Bundesfamilienministerium auf Anfrage mit. Opferverbände sind weiter skeptisch. Die Anträge seien „retraumatisierend“, außerdem müsse die Politik die strafrechtlichen Verjährungsfristen für Straftäter endlich aufheben.
Seit Mai können Betroffene Hilfsgesuche stellen, beim Fonds Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beispielsweise für Therapien beantragen. Der Bund beteiligt sich an dem Fonds mit 50 Millionen Euro. Auch die Länder hatten Unterstützung zugesagt, bislang floss allerdings nur aus Mecklenburg-Vorpommern Geld.
2010 alarmierten Missbrauchsfälle in Schulen, Internaten und der Kirche die Öffentlichkeit. In der Folge wurde Entschädigungssysteme für Opfer sexuellen Missbrauchs in staatlichen Heimen und in kirchlichen Einrichtungen etabliert.
Ein Runder Tisch von Bund, Ländern und gesellschaftlichen Organisationen entschied Ende 2011, auch Menschen zu unterstützen, die in der Familie sexuell missbraucht wurden. Laut Kriminalstatistik 2012 kamen 12 623 Fälle zur Anzeige. Eine hohe Dunkelziffer gilt als sicher.
Der bisherige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, betonte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa: „Die Gesellschaft nimmt das Thema ernster als vor vier Jahren und setzt sich damit auseinander. Aber es gibt auch noch Abwehr und Verdrängung. Viele empfinden die Beschäftigung mit dem sexuellen Missbrauch noch immer als Zumutung.“
Rörig kritisierte die ausbleibende Länderförderung. „Ich bedauere, dass es dem Bund nicht gelungen ist, die Länder – mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns – mit einem guten Konzept zu überzeugen, sich zu beteiligen.“
Für Norbert Denef vom Opferverein netzwerkB hat sich nichts getan: „Das ist alles Augenwischerei. Für die Opfer hat sich nichts verbessert, das gesellschaftliche Verständnis ist nach wie vor nicht da“, sagte Denef der Nachrichtenagentur dpa.
Der 64-Jährige macht seit Jahren auf die schwierige Situation von Missbrauchsopfern aufmerksam, er wurde als Jugendlicher selbst von Kirchenangehörigen missbraucht. Denef fordert vom neuen SPD-Justizminister Heiko Maas, die Verjährungsfristen bei Straftaten von sexuellem Missbrauch ganz aufzuheben. Die Täter dürften nicht davonkommen.
Maas hatte 2010 als SPD-Fraktionschef im saarländischen Landtag an netzwerkB geschrieben, im Saarland seien Missbrauchsfälle aus den 70er Jahren bekannt geworden: „In solchen Fällen schützt die Verjährungsfrist die Täter – das ist schlicht grotesk und muss geändert werden. (…) Für mich gehört jedoch auch eine strafrechtliche Verfolgung dazu, denn: Niemand soll sich einfach ‚freikaufen‘ können, sondern muss für seine abscheulichen Taten auch bestraft werden.“
Der Opfervertreter betonte, die SPD könne sich nun nicht mehr wegducken, sondern müsse in der Großen Koalition bei diesem Thema Farbe bekennen. Der Fonds bringt seiner Meinung nach nichts. „Es gibt ein wenig Geld für den Anfang einer Therapie – und dann?“ (dpa)
Quelle: http://www.aerztezeitung.de
720 Anträge seit Auflegung des Fond im Mai 2013. Das sind nicht gerade viele Anträge. Deswegen verwundert mich die lange Wartezeit, bis man einen Bescheid erhält. Nun kann man in diese Wartezeit besondere Sorgfalt hineindeuten. Gleichwohl ist sie zum Teil unerträglich und wie in meinem Fall mittlerweile sehr belastend.
Ich habe meinen Antrag im Juni gestellt, in etwa in der 60 Stunde. Es war quasi ein Vorratsantrag, um meine Therapie über die 80. Stunde hinaus abzusichern. Mittlerweile habe ich von der Kasse über die 80. Stunde hinaus 10 Stunden genehmigt bekommen. Die sind vor Weihnachten auch verbraucht. Ein weiterer Antrag auf Therapieverlängerung liegt derzeit beim Gutachter der Kasse, mal sehen, was dabei herauskommt.
Vom Fond sexueller Missbrauch habe ich bislang noch keinen Bescheid erhalten. Nur eine Nachricht, dass mein Eintrag eingegangen ist. Und auf meine telefonische Nachfrage im Oktober, dass er bei der Clearingstelle liegt und noch nicht beschieden ist.
Mir ist jetzt Bange, dass ich in der Luft hängen werde. Denn meine Therapie ist noch nicht zu Ende. Ich denke ich hänge so im 2. Drittel und schätze von daher noch 30 bis 40 Stunden, bis ich einigermaßen mit meiner PTBS überleben kann.
Man sollte diese qualvollen Wartefristen unbedingt verkürzen.
hallo
kann mann das jetzt noch machen,bei mir ist alles verjährt???
andrea
Hallo Andrea,
einen Antrag beim Fonds kannst du auch genehmigt bekommen, wenn alles verjährt ist. Du solltest am besten einen OEG-Antrag gestellt haben, aber es geht auch ohne. Es kommt auf die Plausibilität der Darstellung an, heißt es.
Betrifft Antrag auf OEG.
unsere OEG – Erfahrungen
Dieser Bericht spiegelt lediglich unsere Erfahrungen wieder und dieser Bericht erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit! (was im übrigen einen kleinen Hoffnungschimmer macht – muss ja nicht immer so mies laufen
Kurz vorweg – ja – wir waren so tollkühn und haben einen Antrag nach OEG gestellt, doch wenn wir gewusst hätten, was da wirklich auf uns zukommt, hätten wir vermutlich länger überlegt, diesen Antrag überhaupt zu stellen. Uns wurde es vom Weissen Ring dringend angeraten, diesen Antrag zu stellen – sind mehr oder weniger zur Antragstellung gekommen, wie die sprichwörtliche Jungfrau zum Kinde.
Keiner von uns fühlt(e) sich bzgl. OEG genügend aufgeklärt – sicherlich, anfangs stand der Weisse Ring noch hilfreich zur Seite, aber es muss deutlich gesagt werden, dass wir den Eindruck haben, dass der Weisse Ring eine gute Einrichtung ist für ‚alltägliche‘ Straftats-/Gewalttatsopfer, wie Raub, Überfall und Co, doch erschien es uns, dass der Weisse Ring ziemlich überfordert ist, bei der Betreuung Überlebender von sex. Gewalt in der Kindheit. Der Weisse Ring leistet hervorragende Arbeit, half uns auch – manchmal sogar recht unbürokratisch und wir wollen das Engagement des Weissen Ringes in keinster Weise „klein machen“ – doch auch dort ist zu wünschen, dass die Mitarbeiter bezgl. Sex. Gewalt in der Kindheit geschult werden.
Das OEG hatte oftmals den Charakter von Windmühlen und ja – wir sind in diesem Bild Don Quichotte de la Mancha. Oftmals hatten wir das Gefühl, einfach nur alles hinzuwerfen, den Antrag bzw. später die Klage zurückzuziehen, doch das hätte unsere Rechtsanwältin nicht mitgemacht – dank dafür .
Unserer Meinung nach sollte der Antrag nach OEG nicht ‚aus einer Laune heraus‘ gestellt werden und schon gar nicht nur alleine wegen der Kohle (auch wenn’s ein wichtiger Faktor ist) – der Antrag nach OEG sollte wirklich nur dann gestellt werden, wenn man ‚stabil‘ genug ist, sicher seiner selbst sicher und aus einer Position der Stärke heraus – denn der Kampf, die Energie, die dafür aufgebracht werden müssen, steht unseres Erachtens in keinem Verhältnis zur reinen Kohle. Und nur wenn man wirklich bereit ist, alle Schritte zu gehen, hat man Aussicht auf Erfolg.
Hört sich demotivierend an? Macht keinen Mut? Stimmt!
Uns ist in unserem ganzen OEG-Antragsverfahren kein Versorgungsamtsmitarbeiter begegnet, der/die in irgendeiner Weise ‚geschult‘ war im Umgang mit Überlebenden – na ja – auch kein Wunder – natürlich haben die Versorgungsämter kein Interesse daran, Opferrenten, Versorgungsansprüche anzuerkennen. Aber – jede Ablehnung ist nicht als persönlicher Angriff zu verstehen – jedes Opfer ist nur ein Aktenzeichen, wenn der Antrag abgelehnt wird, wird damit nicht die Person hinter dem Antrag abgelehnt (auch wenn es anders erlebt wird)!
Punkt 1: das Versorgungsamt fordert zunächst eine Strafanzeige zum Nachweis der Straftat, auch wenn eine Strafanzeige nicht zwingend notwendig ist zur Annerkennung – doch ohne Strafanzeige ist die beim Antragsteller liegende volle Beweispflicht um ein vielfaches schwieriger.
Punkt 2: liegt keine Strafanzeige vor, geht das Versorgungsamt wohl prinzipiell davon aus, dass unberechtigter Weise ein Antrag gestellt wurde und unterstellt damit man würde lügen.
Punkt 3: zur Beweisführung werden dann sämtliche ärztliche/psychologischen Unterlagen vom Versorgungsamt angefordert und man tut gut daran, eine generelle Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. In diesen ärztlichen/psychologischen Unterlagen werden dann genau die Punkte rausgesucht, die der Vermutung, der Antragsteller würde lügen eben entsprechen bzw. untermauern.
Oftmals wird der Antrag direkt abgelehnt, meistens mit formeller Begründung (also nicht inhaltlich), dann geht es ins Widerspruchverfahren – auf Fristeinhaltung achten!!!!!! Im Widerspruchsverfahren werden von einem anderen Sachbearbeiter des Versorgungsamtes noch einmal die selben Unterlagen gesichtet. Entweder wird auch der Widerspruch direkt abgelehnt oder es wird das Einholen eines Gutachtens gefordert.
Aus unserer Sicht ist es dringendst anzuraten sich von Anfang an gute anwaltliche Hilfe zu holen, mit dem Anwalt sowohl Sachverhalt und eigene Strategie abzusprechen – spätestens wenn der Widerspruch abgelehnt wurde und wirklich Klage vor einem Sozialgericht eingereicht werden soll, ist ein guter, engagierter Anwalt unabdingbar – denn so kann noch Einfluss genommen werden, wenn es z.B. darum geht welcher Gutachter bestellt wird. Und gerade bei den Gutachtern ist darauf zu achten, ob sie zu den Vertretern des „False Memory Syndroms“ gehören, DIS/MPS mit Schizophrenie gleichsetzen oder sich sogar mit MPS/DIS auskennen.
Auf jeden Fall sollte man damit rechnen, dass sowohl Stellungnahmen vom Versorgungsamt als auch von manchen Gutachtern das Innerste der Persönlichkeit treffen. Alleine schon die Annahme des Versorgungsamtes, man würde lügen, sich die Straf/Gewalttat nur ausdenken, ist ein Stich mitten ins Herz. Sind wir doch mal ehrlich – genau das unterstellt man sich doch selber – alles wäre nur eine Ausgeburt einer äusserst regen Phantasie (wurde ja auch immer eingeredet) und jeden Tag kämpft man darum, für sich anzuerkennen, dass es eben keine Phantasie ist, sondern wahrlich so passiert ist und genau in diese eigene Kerbe haut das Versorgungsamt – unwissentlich. Und wie gerne würde man das selber manchmal glauben – wenn es eben nicht den Protest im Innern auslösen würde .
Auch muss damit gerechnet werden, dass Versorgungsämter gesetzte Fristen wohl gerne unbeachtet verstreichen lassen – bei uns sah es so aus, dass sage und schreibe 3 (!!) vom Gericht gesetzte Fristen geflissentlich vom Versorgungsamt ‚übersehen‘ wurden und – und das ist die eigentliche Ungerechtigkeit – dieses Fristverstreichenlassen hat keinerlei juristische Folgen für Versorgungsämter!!!! Selbst eine ‚Untätigkeitsklage‘ und/oder Anrufen eines Petitionsausschusses hat in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Es kann wahrlich nur darauf gehofft werden, dass es mal dem zuständigen Richter (unter freundlich, aber bestimmten Druck des Rechtsanwaltes ) zu bunt wird und dem Versorgungsamt bspw. ein ‚Verzögerungsstrafgeld‘ aufbrummt oder ‚einfach‘ das Verfahren terminiert, soll heissen, den Tag der Gerichtsverhandlung ansetzt.
Wir wollen nicht das OEG als solches schlecht machen, eine Anerkennung als Opfer ist ab einem bestimmten Punkt der therapeutischen Entwicklung enorm wichtig, auch ist ja eine Versorgung nach OEG nicht zu verachten – aber nur wegen der Kohle würden wir es niemals wieder machen – unsere Energien sind uns dafür zu kostbar.
By the way – unser Kampf ums OEG dauert bis zum heutigen Tag insgesamt knapp 6 Jahre und es sieht so aus, dass wir es nun endlich geschafft haben – auch dank unserer Rechtsanwältin und dem Helfernetz – ohne dessen Hilfe hätten wir niemals diesen langen Kampf überstanden – wollten öfters die Plörren hinwerfen…….die Parole „stand up for your rights“ ist nett daher gesagt – nur zum Einstehen für eigene Rechte muss man ad eins ein Rückgrat, ad zwei Kraft für haben und ad drei kein „schlechtes Gewissen“, wenn es bspw. darum geht auch die Familie klar als Täter zu definieren (wenn sie es ist).
Wir wünschen Allen, die mit dem Gedanken spielen, einen Antrag nach OEG zu stellen, viel Kraft, viel Energie, einen guten Rechtsanwalt und Sachbearbeiter, die endlich mal erkennen, dass hinter jedem Aktenzeichen ein menschliches Schicksal – ein Mensch eben steckt!
@ Fried
zu Punkt 1:
Was ist, wenn zwar Strafanzeigen vorlagen, aber alles eingestellt ist mangels hinreichendem Verdacht oder alles eingestellt worden ist wegen Verjährung ?
„…..der Antrag nach OEG sollte wirklich nur dann gestellt werden, wenn man ‚stabil’ genug ist, sicher seiner selbst sicher und aus einer Position der Stärke heraus – denn der Kampf, die Energie, die dafür aufgebracht werden müssen, steht unseres Erachtens in keinem Verhältnis zur reinen Kohle.“
Das dürfte das größte Problem sein, denn die Allermeisten sind aufgrund der schweren psychischen Folgen, nicht in der Lage dazu „stabil“ zu sein.
Wenn sie stabil wären, bräuchten sie ja keine therapeutische und keine finanzielle Unterstützung mehr wie zB. Grundsicherung und Leistungen aus dem OEG Topf.
Wie habt ihr einen Anwalt / Anwältin gefunden, wenn ihr von Grundsicherung lebt ?
Jeden Anwalt / Anwältin , den ich kennengelernt habe, hat immer viel Geld haben wollen für jeden einzelnen Schritt.
Hallo Eva
Der Antrag ist Retraumatisierend,ich habe es selber
Zu Spüren bekommen.
Ich bin von einem Priester 10 Jahre lang Missbraucht
worden.Diese Schrecklichen ereignisse sollte ich dann
in Tag Zeit und Ort Schriftlich schildern.
Dieses OEG Gestz ist die Reinste Hölle.Ich Fühle mich
als wenn Ich ein Zweites mal Vergewaltigt worden bin.
Mein Antrag wurde ABGELEHNT mit der BEGRÜNDUNG das
meine Zwei BRÜDER ( SELBSTMORD ) tod sind, das meine
Oma und meine Eltern Tod sind,und das mein PEINIGER ( DER PRIESTER ) tod ist. Das ist eine Fadenscheinige BEGRÜNDUNG.
In der Gemeinde wo das Passirt ist sind weitere Kinder nach weislich Sexuell Missbraucht worden.
Das Jugendamt hat es Damals verhindert das dieser
Priester Angezeigt wurde.
Also der Staat Bundesrepublik Deutschland.
EIGENDLICH SOLLTE MAN DIESEN STAAT ANZEIGEN DENN DER
GEHÖRT MIT AUF DIE ANKLAGEBANK WEGEN UNTERLASSENER HILFELEISTUNG UND MIT TÄTERSCHAFT.
Es ist in meinem Fall 100%tig Erwiesen das diese STRAFTATEN durch diesen Prister begangen wurden.
Selbst das Erzbistum in Köln ist Entsetzt über den
Abgelehnten OEG Antrag.
Der Priester der mich Jahr
Eva
Du kannst dich an den Weißen Ring wenden,die werden dir weiter helfen. Ich habe das auch gemacht.