Knapp vier Jahre nach der Enthüllung des Missbrauchsskandals hat die katholische Kirche Opfer mit schätzungsweise rund sechs Millionen Euro entschädigt. Etwa 1300 Menschen stellten bei der Koordinierungsstelle der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) einen entsprechenden Antrag.
Trier/Berlin – Knapp vier Jahre nach der Enthüllung des Missbrauchsskandals hat die katholische Kirche Opfer mit schätzungsweise rund sechs Millionen Euro entschädigt. Etwa 1300 Menschen stellten bei der Koordinierungsstelle der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) einen entsprechenden Antrag.
In den allermeisten Fällen habe die Expertenstelle eine Geldzahlung empfohlen, die über die jeweiligen Bistümer oder Orden erfolge, sagte ein DBK-Sprecher. Im Durchschnitt flossen für jedes Opfer rund 5000, in Einzelfällen bis zu 18 000 Euro, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab.
Auch die Entschädigung von Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in ihren Familien missbraucht wurden, kommt voran. Bis Mitte Dezember beantragten 720 Betroffene Hilfe beim Fonds Sexueller Missbrauch, wie das Familienministerium mitteilte. Seit Mai können Betroffene Sachleistungen bis zu 10 000 Euro beispielsweise für Therapien erhalten. Der Bund beteiligt sich an dem Fonds mit 50 Millionen Euro. Auch die Länder hatten Unterstützung zugesagt, bislang floss allerdings nur aus Mecklenburg-Vorpommern Geld….
…Der bisherige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes- Wilhelm Rörig, sagte der dpa: „Die Gesellschaft nimmt das Thema ernster als vor vier Jahren und setzt sich damit auseinander. Aber es gibt auch noch Abwehr und Verdrängung. Viele empfinden die Beschäftigung mit dem sexuellen Missbrauch noch immer als Zumutung.“
Für Norbert Denef vom Opferverein netzwerkB hat sich hingegen nichts getan: „Das ist alles Augenwischerei. Für die Opfer hat sich nichts verbessert, das gesellschaftliche Verständnis ist nach wie vor nicht da“, sagte er der dpa. Die finanziellen Leistungen reichten nicht aus, die Anträge seien „retraumatisierend“. Opferverbände fordern von der Politik, die strafrechtlichen Verjährungsfristen für Sexualstraftäter aufzuheben.
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