Der Europarat beschloss am 1. Oktober 2013 in Straßburg die Resolution „Children’s right to physical integrity“ (Recht der Kinder auf körperliche Unversehrheit) mit breiter Mehrheit (78 ja-Stimmen, 13 nein-Stimmen und 15 Enthaltungen).
Darin drückt der Europarat seine Besorgnis aus:
„The Parliamentary Assembly is particularly worried about a category of violation of the physical integrity of children, which supporters of the procedures tend to present as beneficial to the children themselves despite clear evidence to the contrary. This includes, amongst others, female genital mutilation, the circumcision of young boys for religious reasons, early childhood medical interventions in the case of intersexual children and the submission to or coercion of children into piercings, tattoos or plastic surgery.“
„Die Parlamentarische Versammlung ist besonders besorgt über den Bereich der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern, deren Befürworter dazu neigen, die Verfahren als vorteilhaft für die Kinder darzustellen trotz eindeutiger Beweise für das Gegenteil. Dazu gehören unter anderem die weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, die frühkindliche medizinische
Intervention bei intersexuellen Kindern und das Angebot oder der Zwang für Kinder, sich Piercings, Tätowierungen oder plastischer Chirurgie zu unterziehen.“
Hier der Wortlaut der Resolution 1952 (2013):
[Resolution des Europarats vom 1. Oktober 2013]
netzwerkB unterstützt diese Resolution
netzwerkB erklärt hierzu: Gewalt gegen Kinder muss geahndet werden und dazu zählen alle Arten von medizinisch nicht erforderlichen Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit. Die Politik eines Landes muss sich daran messen lassen, was sie für den Kinderschutz leistet. Wir sind alarmiert, dass die Abgeordneten der Regierungsparteien im Deutschen Bundestags, die die Kinderrechte schützen wollten, aufgefordert wurden, vor der Abstimmung am 19. Juli 2012 das Plenum zu verlassen (so Marlene Rupprecht im Interview mit Lioba Werrelmann, WDR, am 20. Juli 2013).
netzwerkB fordert die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, auf, eine vollständige Korrektur des Kinderschutzes herbeizuführen. Der neue Bundestag ist hierzu gefragt. Eine Politik, die medizinische Risiken, Schmerzen, bleibende Schäden und Genitalverstümmelung für Kinder zulässt – zum Teil sogar unter Bedingungen, für die ein Arzt die Zulassung sofort entzogen bekäme – und sich aus der Verantwortung stiehlt, ist
beschämend für diesen Rechtsstaat. Ein Schutz der Kinder muss bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährleistet bleiben.
Wir fordern ebenso auch die Religionsgemeinschaften auf, die eigenen Interessen nicht über den Kinderschutz zu stellen.
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
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Am 15. Juli 2012 soll Angela Merkel den CDU-Vorstand eingeschworen haben: „Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation.“
http://www.bild.de/newsticker-meldungen/home/12-merkel-25179288.bild.html
Gute Entscheidung des Europarates!
Mir ist bis heute nicht verständlich,
wie man das überhaupt in Frage stellen kann.
Sehr gute Formulierungen auch betreffend Intersex-Genitalverstümmelungen: KEIN Geschlechter-Sexologen-Gedöns, sondern menschenrechtlich sinnvolle, klare Unterscheidung zwischen medizinisch notwendigen vs. kosmetischen Eingriffen!
(Was bekanntlich der Deutsche Ethikrat weigerte anzuerkennen, sondern stattdessen ausgerechnet die häufigsten kosmetischen „Genitalkorrekturen“ als quasi „Verstümmelungen minderen Unrechts“ rechtfertigte und die betreffenden Kinder zum Weiterverstümmeln freigab …)
…… das Recht auf die körperliche Unversehrheit muss besonders für Kinder gelten.
Ich schreibe als Mutter einer behinderten Tochter,wir Eltern versuchten die medizinischen nicht operativen Möglichkeiten aus zu schöpfen,(DIESE THERAPIEN WERDEN OFT NICHT VON DER KRANKENKASSE FINANZIERT—-DEUTSCHLAND STEHT FAST AN DER SPITZE MIT OPERATIVEN EINGRIFFEN) zur Förderung ihrer Lebensqualität,nur wenn zwingend operativ zu handeln,
so lösen bei mir die Debatten zu BESCHNEIDUNGEN ein großes Unverständnis aus……
einige Länder haben das 3.Geschlecht schon in den Ausweisen zu gelassen
Spät, dafür deutlich. Jede Art von Beschneidug ist ein Eingriff in das Leben eines Kindes. Diese Eingriffe sind irreversibel und mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung nicht vereinbahr. Es ist abzuwarten, wann nun die Bundesregierung endlich deutlich wird und Kinder in Deutschland wirksam schützt.
Dem netzwerkB sage ich Danke für die gute Nachricht!
man bedenke dabei unbedingt, daß viele Kinder auch später durch so einem Eingriff sehr leiden und sich verletzt fühlen.
Und genau darauf kommt es vordergründig an und nicht um irgendeine Religion, welche soetwas warum auch immer fordert.
Ich hoffe sehr, daß das Thema zumindest in Europa mit der neuen Entscheidung endlich beendet ist.
Ich atme auf, dass nun wenigstens der Europarat vernünftig in Bezug auf Beschneidung bei Jungen reagiert hat. Ich schäme mich für das feige Verhalten der Bundesregierung, die ohne mit der Wimper zu zucken weiterhin winzige Buben ans Messer geliefert hat.
Als Mutter eines Sohnes mit jüdischem Vater bin ich selbst betroffen.
Er wünschte als unser Sohn noch ein Baby war die Beschneidung.
Damals hatte ich keine Ahnung von den schwerwiegenden Folgen, mein Mann auch nicht, ich wollte aber auf keinen Fall dass irgendwer meinem kleinen Jungen wehtut und habe nicht mitgemacht.
Über die schwerwiegenden Folgen wurde ich von meinen Töchtern und meinem Sohn erst vor wenigen Jahren aufgeklärt.
Heute ist unser Sohn 34 Jahre alt und sehr froh, dass an ihm noch alles dran ist. Er ist mir dankbar dass ich beschützt habe. Leider haben nicht alle kleinen Jungen dieses Glück. Also muss der Gesetzgeber eingreifen, damit Eltern und
Rabbis sich nicht an den Genitalien kleiner Jungen vergreifen.
Da sollte eigentlich gar kein Gesetz nötig sein, wenn die Eltern vernünftig reagieren und abwarten würden bis ihr Sohn selbst entscheiden kann.
Alle kleinen Kinder haben Anspruch auf Schutz vor unnützen Verletzungen.
Hier ist eine aktuelle Petition gegen Neugeborenen-Beschneidung. Es geht um den Skandal, daß Neugeborene nach wie vor ohne ausreichende Betäubung (nur mit einer Salbe, die lange nicht ausreicht) beschnitten werden, und das hier in Deutschland!
http://www.openpetition.de/petition/online/keine-zufuegung-qualvoller-schmerzen-durch-neugeborenen-beschneidung