Pädophilie-Affäre: CSU fordert Trittin zum Rückzug auf
Im Pädophilie-Skandal gerät nun auch Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin unter Druck. Er hat 1981 ein Programm unterstützt, das Sex mit Kindern unter Umständen straffrei stellen sollte. Die CSU fordert ihn auf, seine Spitzenkandidatur ruhen zu lassen.
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Habe wie schon oft diverse Politiker von den Grünen angeschriebn in dem Wahlkreis in dem ich wohne und auch national… bisher keine Antwort…
Immerhin etwas von der Stuttgarter CDU/ Herr Stefan Kaufmann hat sich auf meine erneute Nachfrage nach der Aufhebung der Verjährungsfristen erst telefonisch und dann auch noch durch einen Mitarbeiter schriftlich gemeldet: „…Nach einer sehr langen Beratungsdauer im Rechtsausschuss hat die CDU-FDP-Koalition Anfang des Jahres endlich das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) verabschiedet. Das Gesetz trat Ende Juni in Kraft.
Das StORMG ist ein wirklich gutes Gesetz im Interesse des Opferschutzes. Das Gesetz greift dabei die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ auf. Es geht darum, die Mitwirkung der oft traumatisierten Opfer am Verfahren so schonend wie möglich zu gestalten. Besonders wichtig ist es, den Opfern mehrfache Vernehmungen zu ersparen. Dafür kann künftig die richterliche Videovernehmung im Ermittlungsverfahren stärker eingesetzt werden. Wenn ein bei der Tat minderjähriges Opfer trotzdem in der Hauptverhandlung aussagen muss, müssen die Gerichte grundsätzlich die Öffentlichkeit ausschließen. Damit sich die Betroffenen besser über diese und andere Rechte informieren können, werden sie außerdem häufiger Anspruch auf kostenlose anwaltliche Beratung und Unterstützung haben.
Neben vielen anderen Neuerungen wird zudem der Beginn der Verjährung von Sexualstraftaten vom 18. auf das 21. Lebensjahr des Opfers verschoben. Aus Sicht der Union ein Schritt in die richtige Richtung. Eine deutlich weitere Ausdehnung der strafrechtlichen Verjährung wäre hier aber wünschenswert gewesen. Denn zahlreiche Opfer von sexualisierter Gewalt sind psychisch stark belastet und können oft erst nach vielen Jahren über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wird jetzt deshalb von bisher drei auf dreißig Jahre verlängert. Damit verschafft der Gesetzentwurf gerade minderjährigen Opfern nun die Zeit, die sie brauchen, um vor den Zivilgerichten die Anerkennung des erlittenen Unrechts durchzusetzen. Das Gesetz können Sie auch auf der Bundestags-Homepage unter folgender Adresse abrufen:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/351/35125.html
Trotz dieser erreichten Verbesserungen möchte ich Ihnen ehrlich sagen, dass in diesem Bereich noch viel zu tun ist. So hat z.B. der eingerichtete Fonds für minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs in Familien bis heute seine Arbeit nicht aufnehmen können, weil die Bundesländer – von einige Ausnahmen abgesehen – ihren Finanzierungsanteil noch nicht bereitgestellt haben. Das kann nicht sein und wir müssen insgesamt in diesem Bereich noch sehr viel mehr tun…“
Im Tagesspiegel (http://www.tagesspiegel.de/politik/paedophilie-debatte-bei-den-gruenen-politologe-franz-walter-verteidigt-trittin-gegen-ruecktrittsforderungen/8794904.html) muss ich zu meinem Entsetzen lesen, dass der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Herr Rörig den Grünen Jürgen Trittin in Schutz nimmt. Rücktrittsforderungen an Trittin kommentierte er mit dem Hinweis, es müsse „in Ruhe und losgelöst vom Wahlkampf und von populistischen Forderungen entschieden werden, wie man auf die Opfer angemessen und sensibel zugeht“. Was meint er mit populistischen Forderungen? Soll Trittin nicht zurücktreten und womöglich in einer Koalition mit der SPD eine staatstragende Funktion übernehmen?
Wieder einmal hat sich bestätigt, dass Tritin nichts ist als ein Nein-sager zu allen Themen normalem menschlichen Zusammenlebens.Stellen sie sich vor, Rot-Grün kommt an die Regierung und dieser Staatsschädling kriegt noch mehr Einfluss.
Verhindern wir es bevor es zu spät ist.
ihr W.Müller