von Martin Ruhmüller

Vor drei Jahren hatte ich hier mein „coming out“. Mittlerweile hat das Kirchengericht des Bistum Münster den Beklagten aufgrund nicht ausreichend bewiesener Anschuldigungen aus dem (kirchlichen) Strafverfahren entlassen. Das Urteil des Kirchengerichts basiert auf ein forensisches Gutachten, das ohne Anhörung des Zeugen nach Aktenlage erstellt wurde.

Am 19.3.2013 kommunizierte die Bischöfliche Pressestelle das Urteil fälschlicherweise als Freispruch. Falsch war auch die Behauptung, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits im Jahr 2010 eingestellt hat. 140 Tage später, am 6.8.2013, erschien nun eine korrigierte Pressemitteilung.

In zwei Regionalsendungen kommentierte der WDR diese „bemerkenswerte Geschichte“ am 7.8.2013: http://www.youtube.com/watch?v=3zrceSTee1o.