Ohne Zeugen reichen „glaubhafte“ Angaben des Betroffenen aus, um eine Entschädigung zu erhalten.
KASSEL. Opfer von sexuellem Missbrauch oder anderer Gewalttaten können künftig leichter eine staatliche Entschädigung bekommen.
Lässt sich mangels geeigneter Zeugen die Tat nicht eindeutig beweisen, „sind die glaubhaften Angaben der Antrag stellenden Person zu Grunde zu legen“, wie kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.
Die heute 51-jährige Klägerin leidet unter einer Angst- und Persönlichkeitsstörung und ist deshalb schwerbehindert und arbeitsunfähig. Mehrere psychiatrische Diagnosen belegen ein Trauma in ihrer Kindheit.
Bruchstückhaft erinnerte sich die Frau, dass sie als Kind von ihrem Vater regelmäßig misshandelt und schließlich auch sexuell missbraucht wurde. Der Vater bestritt dies, die Mutter verweigerte die Aussage. Weitere Zeugen oder andere Beweise für einen sexuellen Missbrauch gab es nicht.
1999 beantragte die Frau eine staatliche Opferentschädigung. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe lehnte dies ab: Die Taten seien nicht bewiesen.
Ein aussagepsychologisches Gutachten habe ergeben, dass auch die zerrütteten Familienverhältnisse für das erlittene Trauma verantwortlich sein können. Auch das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hielt den vorgebrachten Missbrauch nicht für ausreichend wahrscheinlich und wies die Klage ab.
Das BSG verwies den Fall zur erneuten Prüfung an das LSG zurück. Um eine Opferentschädigung beanspruchen zu können, müsse eine „tätliche rechtswidrige vorsätzliche Handlung“ vorliegen.
Auch sexueller Missbrauch müsse dabei im Regelfall bewiesen werden. Nach einer gesetzlichen Ausnahmeklausel sehe es aber anders aus, wenn es keine Zeugen oder andere Beweise für Jahre zurückliegende Taten gibt.
Dann reiche eine glaubwürdige Aussage. Psychologische Gutachter dürften dabei aber nicht zu strenge Maßstäbe anlegen.
Bislang wurde hier eine ausreichende Glaubwürdigkeit verneint, wenn statt des Missbrauchs auch andere Gründe für die psychische Erkrankung möglich sind – hier die zerrütteten Familienverhältnisse und eine damit einhergehende Verwahrlosung des Kindes.
Dass solche anderen möglichen Krankheitsursachen die Glaubwürdigkeit des Opfers komplett infrage stellen, hielt das BSG für unzulässig. Es reiche in solchen Fällen aus, wenn der Gutachter von mehreren Möglichkeiten die wahrscheinlichste aufzeigt, urteilten die Kasseler Richter. (mwo)
Bundessozialgericht, Az.: B 9 V 1/12 R
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/news/article/843063/missbrauch-richter-erleichtern-entschaedigung.html
Ein gutes Zeichen! Das macht Hoffnung!
Da schließe ich mich Realmenschin an. Klingt nach einem Fortschritt Richtung Realitätsbewusstsein beim Bundessozialgericht.
Ich habe mich beraten lassen,
was aber ist bei seelischen Missbrauch,
wenn u.a. der Staat bzw. die Justiz die Täter
sind ????????????????????
ist alles Aktenkundig !!!!!!!!!!!!!!
Das sind ja tolle Neuigkeiten!!
Dankeschön für die Aufmerksamkeit und das Reinstellen! Schlechte Aussichten für mein OEG-Amt.
Was soll ich denn tun..? Es gab nicht nur Missbrauch in meiner Familie, beweisen kann ich das alles nicht und Zeugen kann ich keine benennen. Es fand ja alles inerhalb der Familie statt – Geschwisterinzest!!!!
Meine sogenannten Eltern machen weitrin auf heile Welt. Alles was ich zuhören bekam waren Vorwürfe.
Mir ist sogar abgeraten worden ein OEG Antrag zustellen, weil die Zustände in meiner Familie wahrscheinlich den Missbrauch tilgen würden.
@ Sabine
Von Herkunftsfamilien ist bei Inzest gar nichts zu erwarten. Jeder weiß, jeder Beweis fehlt. Staat und Gesellschaft spielten bisher mit, schützten die Täter für die eigene Illusion ‚heile Welt‘.
Und da wir nicht in Schweden leben, gibt es nur diesen Rat:
Stell den OEG-Antrag, lass dich so lange so gut beraten, bis es für DICH stimmt, geh deinen eigenen Weg, verlass dich auf dich und auf dein Gespür und wisse: Das RECHT ist auf deiner Seite.
Uns zustehendes Recht wird uns in unserem Rechtsstaat NUR auf eigene Initiative gewährt werden. Wir müssen uns auf unser Grundrecht berufen, es für uns einfordern ebenso wie den Rechtsbeistand durch kompetente, für uns kostenfreie Opferanwälte [Leuthäusser-Schnarrenberger hat uns das zugesagt!] – bis es für uns passt …
Sei dir die Mühen wert!
zu Hildegard………………
uns zustehendes Recht wird in unserem Rechtsstaat nur auf eigene Initiative gewährt werden…..
Diese Erfahrung habe ich auch gemacht,machen müssen,
ich will ja wieder schreiben,—-
muss momentan pausieren—-
ich zitiere Dich,in etwa ,wir sind uns diese Mühen wert,
u.a.ich werde auch meinen eigenen Weg gehen….
liebe Hildegard,deine Zeilen sprechen mir aus der Seele
Grüße an Alle
@ Hildegard
Ich bin es mir durchaus wert, denn von meiner sogenannten Familie brauche ich Nichts zu erwarten, sie schützt den Wiederholungstäter.
Mein Problem ist das es eben verjährt ist und ich allein dastehe mit alldem.
Geblieben ist nur mein Mann und meine beiden Hunde.
Es tut verdammt weh.
Es tut verdammt weh. Ja. Es ist der gesundheitliche Schaden, der weh tut – der seelische Schaden, der uns beeinträchtigt – der mentale Schaden, der uns hindert „selber zu sein“.
Wir konnten uns nicht frei und unbelastet entwickeln, hatten die Orientierung verloren, wurden für die Umgebung merkwürdig auffällig.
Die Umgebung tuschelte, vertuschte, ließ uns fallen – und ihre heile Welt stimmte wieder, scheinbar …
Der Staat verletzte seine Pflicht zum Schutz und zur Einhaltung der Grundrechte von Kindern – die Weichen wurden mit der Verjährung falsch gestellt – ein verhängnisvoller Justizirrtum für die heute 8 MIO. Überlebenden.
@ Hildegard
Deine Worte treffen ins Schwarze.
Jetzt muessen wir einen Weg finden, dass das Umfeld, die Welt , nicht mehr ausweichen kann. Wir haben unsere Sitmme wieder gefunden, jetzt kommt es darauf an, dass die Stimme bei den anderen eindringt und dort was bewirkt.
Und da liegt der Hase im Pfeffer.
Wenn wir zu unserem Ziel kommen wollen, dann ist dies vielleicht der erste/naechste Ansatzpunkt: Warum und Wie kann das Umfeld die Ohren und HErzen verschliessen? Hierfuer gibt es, so nehme ich an, viele, verschiedene Gruende. Wir muessen jeden einzelnen Grund herausfinden, damit wir dort jeweils ansetzen koennen.
Ich nenne es „den Kaugummi“ Auch Kaugummi, der irgendwo klebt, wo er nicht hingehoert, kann aufgeloest werden, wenn man das richtige Mittel dazu findet, wozu man erst heraus finden muss, wie der Kaugummi zusammengestzt ist, und was es ist, das ihn so zaeh macht.
: )
Eva Phoenix
Kaugummi 1:
So wie sie zu allen Entscheidungen denkt „Ich warte da lieber.“ – so wird Frau Merkel nach dem Aufgebot von drei Ministerinnen geglaubt haben, das reiche.
Nein, das reicht nicht:
Die Verjährung muss unserem verbrieften Grundrecht Platz machen, dem vom Staat gebrochenen Grundrecht auf Schutz für Leib und Leben. Merkels Regierung hätte das Recht zurecht rücken müssen. Auch ihre Regierung hat versagt, nachdem schon alle Vorgängerregierungen sich dem Schutz der Schwächsten versagt hatten. Die Kanzlerin, sie weiß es höchstselbst aus ihrer eigenen Familienministerinnen-Zeit, seit 20 Jahren!
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2013-07/kinder-misshandlung-statistik-jugendaemter
Diese Zahlen zeigen Verhängnisse von lauter Skandalen aus Fehleinschätzung, Abwartetaktik, falschen Rücksichten und himmelschreienden Irrtümern der Politik. Die Justiz hat die Pflicht verbrieftes Menschenrecht zu wahren – darf Rechte von Kindern nicht aus Bequemlichkeit übersehen, übergehen und brechen.
Seit ’49 bricht die Justiz mit Verjährungsfristen bei Seelenmord, d.h. mit bewusst falscher Gesetzgebung bricht sie die Grundlage unserer Verfassung.
!! Das Grundrecht steht über staatlichem Handeln.
!! Das Grundrecht bindet den Staat an Recht und Gesetz.
Seit Gründung des Grundgesetzes stellt sich der Staat aber über Recht und Gesetz. Das Grundrecht für Kinder wurde quasi außer Kraft gesetzt. Der Rechtsweg für schwerst Betroffene ist damit per Gesetz versperrt worden.
Der Rechtsstaat ist Rechtsstaat!
Er muss sein Versagen einsehen, rückwirkend korrigieren und sollte es nicht [wieder!] zu einer biologischen Lösung der vielen unverschuldet am Existenzminimum Überlebenden kommen lassen! Ein Unrecht gegen die Menschenwürde.
Kein Rechtsstaat darf dies länger zulassen!!!
Was ich nicht verstehe:
Warum gibt es noch keine Verfassungsklage? Immerhin wurden Grundrechte gebrochen!
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Hallo alle Ihr entschädigungsberechtigten Betroffenen.
„Richter erleichtern Entschädigung“ : „Opferentschädigung“ (OEG) !
Bitte diese ENTSCHEIDUNG des LWL (Münster) und dieses BUNDESSOZIALGERICHTSURTEIL genau studieren !
A. ) Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.
B. ) BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.4.2013, B 9 V 1/12R
Wiedergegeben, u.a., im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM Diskussionsforum :
ERSTENS @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=390#p390 ( Mo. 07.10.2013, 04:34 Uhr )
ZWEITENS @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=391#p391 ( Mo. 07.10.2013, 10:45 Uhr )
DRITTENS @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=392#p392 ( Di. 08.10.2013, 02:49 Uhr )
VIERTENS @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=393#p393 ( Mi. 09.10.2013, 09:37 Uhr )
Ich hoffe dass diese wichtigen Angelegenheiten und deren Bedeutung von niemandem übersehen werden wird – sondern ( wo immer möglich ) weitere weitgehende Anwendung finden wird.
Herzliche Grüße von einem Betroffenen aus Australien
Martin MITCHELL ( Jg. 1946 )
PS. Obwohl es seit gestern 10.10.2013 auch schon anderer Stelle ( @ http://netzwerkb.org/2012/05/25/suche-erfahrungsaustausch-oeg/ ) zu finden ist, kann es m.M.n. nicht schaden all dies jetzt auch noch einmal an dieser Stelle im NetzwerB Internetauftritt rein gesetzt zu haben. )
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Weiss nicht was ich davon halten soll. Mein OEG-Antragsversuch wurde erneut abgeblockt, diesmal vom eigenen Anwalt. Er hat die Wiederaufnahme des (abgelehnten) Verfahrens nicht befürwortet, da diese mangels Beweisen aussichtslos sei. Das sehr ausführliche Gutachten des Landesamtes habe keine stichhaltigen Beweise ergeben. Dabei habe ich deutliche Erinnerungen und Folgen (PTBS, erwerbsunfähig, seelische Leiden, Bilder, Angststörungen usw. usf.) nun nimmt mich noch nicht mal der eigene Anwalt ernst. Ich solle Zeugen bringen nach 50 Jahren. Habe dann meine Mutter angerufen die als Reaktion zusammenbrach, wimmerte, mich anschrie, alles abstritt, mir Vorwürfe machte ich zerstöre die Familie usw. Wie beim ersten Mal. Reaktion des A. war nur, tja dann könne man wohl nichts machen. Ich kann nur sagen: Das System hält zusammen. Hab mit meiner Mutter Tacheles geredet, wenigstens etwas. Wg. Opferentschädigung mache ich mir keine Hoffnung mehr. Gewinnspiele/Lotto sind sicherer als Opferentschädigungsklagen. Guter Tipp: Versucht anderweitig zu Geld zu kommen, gegen die Justiz-Ma… kommt keine/r so schnell an, schon gar nicht nach Missbrauch im häuslichen Bereich ohne Zeugen.