netzwerkB fordert personelle Konsequenzen und ein Umdenken bei den GRÜNEN

Volker Beck und Daniel Cohn-Bendit haben Pädokriminalität verharmlost. Diese Verharmlosungen sind in gedruckter Form erschienen und öffentlich zugänglich. Selbst für den unbedarften Leser sind diese verharmlosenden und verherrlichenden Texte sexualisierter Gewalt schockierend. Jedoch für uns als Betroffene, die sexualisierte Gewalt wieder und wieder in unserer Kindheit oder Jugend als Leidensweg erleben mussten, sind die vorliegenden Texte retraumatisierend.

Personen wie Beck und Cohn-Bendit waren keine Opfer eines Zeitgeistes. Sie haben stattdessen vielmehr mit reichlich Energie versucht, diesen in ihrem Sinne zu prägen.

Wir als Opfer haben unser Leben lang mit den gesundheitlichen Folgen unserer Gewalterfahrung zu kämpfen – die Schreibtischtäter von damals noch immer an politisch einflussreichen Positionen zu sehen ist unzumutbar!

Die Grünen haben es ebenso mitzuverantworten, dass das heutige Strafgesetzbuch im Bereich von sexualisierter Gewalt extrem unzulänglich ist und mehr Täterschutz als Opferschutz beinhaltet. Die äußerlich nicht sichtbaren Gesundheitsschäden – darunter lebenslange Traumatisierungen bei sexualisierter Gewalt und ihre Folgen – werden bis heute nicht ausreichend gewürdigt.

Daniel Cohn-Bendit

Die Grünen stehen in einer langen Tradition der Verharmlosung von sexualisierten Übergriffen gegenüber Kindern. So berichtete Daniel Cohn-Bendit schon 1975 in „Der große Basar“ über seine Zeit als Kinderbetreuer im Kinderladen der Universität Frankfurt zwischen 1972 und 1974: „Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf schon gelernt hatten, mich anzumachen“, so dass  es „mehrmals passierte, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln“ und er „auf Wunsch“ zurückgestreichelt habe.

Cohn-Bendits Haltung zu sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Kindern war von einer feurigen Begeisterung geprägt, wie eine Talkshow im französischen Fernsehen von 1982 deutlich belegt. [1]

Wir sind entsetzt, dass die angeblich entlastende Aussage einer Mutter über Cohn-Bendit der Presse gegenüber lanciert wurde, denn diese sagte aus, dass ihre Kinder nie in der Betreuung von Cohn-Bendit gestanden hatten. Die besagte Mutter räumte ein „Mein Sohn war damals nicht in der Universitäts-Kita, um die es in dem Buch ging, sondern in der Krabbelstube im Haus der Freien Schule“, sie sei eben nur empört gewesen über die Diskreditierung von Cohn-Bendit. [2]

Das Lügen und Vertuschen in der Politik geht also weiter.

Volker Beck 

Volker Beck verfasste den Beitrag „Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“ welcher im Sammelwerk „Der pädosexuelle Komplex“ (Joachim S. Hohmann (Hrsg.), Verlag Foerster, Berlin, 1988, ISBN 3-922257-66-6) erschien. Beck setzte sich leidenschaftlich für eine Entkriminalisierung von Bereichen der Pädosexualität ein. Unter anderem hat er geschrieben:

„Allerdings hat der Sonderausschuss (…) sich wider besseres Sachverständigenwissen für eine generelle Strafbarkeit der Sexualität mit Kindern entschieden.“

„Lässt man sich aber auf eine Strafrechtspolitik unter diesen Leitsätzen ein, ist es die Aufgabe der sexual-emanzipatorischen Bewegung, nachzuweisen, dass es bei gewaltlosen sexuellen Kontakten zwischen Personen über 19 und unter 14 Jahren, sogenannte Erwachsene mit Kindern, zu keinen Schädigungen der sexuellen Entwicklung des Kindes kommt oder kommen muss bzw. das Strafrecht kein geeignetes Mittel ist, um einen eventuellen Schaden von dem Kind abzuwehren.“

„Allein eine Mobilisierung der Schwulenbewegung für die rechtlich gesehen im Gegensatz zur Pädosexualität völlig unproblematische Gleichstellung von Homo- und Heterosexualität durch die Streichung des § 175 StGB und für die Rechte der Homosexuellen wird das Zementieren eines sexualrepressiven Klimas verhindern können – eine Voraussetzung, um eines Tages den Kampf für die zumindest teilweise Entkriminalisierung der Pädosexualität aufnehmen zu können.“

„Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen aufrechterhalten wird.“

„Auch wenn das Strafrecht als Ultima Ratio hier nicht das geeignete Mittel ist, muss zumindest eine Antwort auf den von den Feministinnen artikulierten Schutzbedarf des Kindes, insbesondere des Mädchens, gefunden werden. Bevor dies nicht möglich ist, wird ein unaufrichtiges Kinderbild, das die uneingeschränkte Fähigkeit zu einvernehmlicher Sexualität (auch für das Kleinkind?) einschließt, einem mythischen Kinderbild gegenüberstehen, das von einer generellen Unfähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung einer generellen Traumatisierung durch sexuelle Erlebnisse beim vorpubertären Menschen ausgeht. Auf beiden Seiten Irrationalität, auf beiden Seiten Schielen auf Populismus statt sachgerechter Auseinandersetzung.“

Angeblich sei der Abdruck nicht autorisiert gewesen, Aussagen seien bearbeitet worden. Beck habe damals auch protestiert, doch gehen konkrete Angaben darüber anscheinend in Erinnerungslücken unter.

Beck hat sich später von seiner Haltung distanziert, doch wir sind der Meinung, dass Volker Beck in seiner Kehrtwende vom engagierten Pädophilen-Fürsprecher zum „Kämpfer gegen sexuellen Missbrauch“ anstatt von echter Einsicht von politischem Kalkül geleitet war, da „pädophile“ Ansichten seit Beginn der 1990er-Jahre nicht mehr opportun sind. An das Märchen „vom Saulus zum Paulus“ glauben wir nicht. Zumal sich Volker Beck auch in den vergangenen Jahren nicht mit einem auffälligen Engagement gegen Pädokriminalität bzw. für Kinderschutz eine entsprechende Glaubwürdigkeit erarbeitet hat.

Zu den Fehlschlägen der Grünen zählt auch die Liberalisierung der Prostitution, die von der Bundesregierung 2001 unter Beteiligung der Grünen durchgesetzt wurde. Ignoriert wurde von den Grünen auch der Hintergrund vieler Prostituierter. Laut internationalen Studien sind bis zu 73 % der Prostituierten in ihrer Kindheit Opfer von sexualisierter Gewalt gewesen. [3] Aufgrund von Amnesien kann der Anteil sogar noch höher sein. Ehemalige Opfer setzen also ihre Kindheitstraumata als Erwachsene fort, indem sie sich weiterhin ausbeuten lassen. Vor diesem Hintergrund muss die von Volker Beck nach wie vor geäußerte Überzeugung “Mit sexuellen Dienstleistungen verdientes Geld ist ehrlich verdientes Geld” für einen empathischen Menschen wie Hohn klingen. [4]

Schon 5 Jahre nachdem Inkrafttreten des Gesetzes stellte das Familienministerium fest, die Liberalisierung habe „keine messbare tatsächliche Verbesserung der sozialen Absicherung von Prostituierten bewirken können“. Der Spiegel berichtete am 27. Mai 2013: „Inzwischen sind viele Polizisten, Frauenorganisationen und Politiker, die Prostitution aus der Nähe kennen, überzeugt: Das gutgemeinte Gesetz ist ein Förderprogramm für Zuhälter und macht den Markt für Menschenhändler attraktiver.“

Es ist vollkommen klar, dass schlechter gegen „Kinderprostitution“ vorgegangen werden kann, wenn die Prostitution von Erwachsenen immer mehr legalisiert wird.

Volker Beck ist bis heute menschenrechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion.

Jerzy Montag

Der Grüne Jerzy Montag setzt sich vehement gegen die Verschärfung des Straftatbestands des sexuellen Missbrauchs und gegen die Aufhebung der Verjährungsfristen ein. Montag argumentiert mit sexueller Selbstbestimmung und sog. „Einvernehmlichkeit“ und lässt selbstverständlich außer Acht, dass zum Beispiel zwischen einem 32-jährigen Lehrer und einer 14-jährigen Schülerin ein Machtgefälle besteht. Auch die Argumentationskeule „prüde Sexualmoral“ darf in Montags Aktionismus nicht fehlen. [5]

Jerzy Montag ist bis heute rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion.

Claudia Roth und Co.

Wir brauchten uns nicht zu wundern, dass sich Claudia Roth, Volker Beck und andere Politiker im Jahre 2012 auch lautstark für genitale Gewalt an Säuglingen und Kindern einsetzten, nämlich für eine Beschneidung ohne Betäubung gegen die Schmerzen und das auch nicht durch Ärztehand.

Zu den Abgeordneten der Grünen, die einen solchen Eingriff ohne Narkose bei Säuglingen bis zu einem Lebensalter von 14 Tagen rechtfertigten, zählten Cornelia Behm, Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz, Marieluise Beck, Kerstin Müller, Josef Winkler, Tom Koenigs, Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Hermann Ott und Lisa Paus.

Das Ergebnis einer solchen Politik, das Beschneidungsgesetz, wird in sämtlichen wichtigen juristischen Standardkommentaren inzwischen als ein Debakel angesehen.

Fazit

Wir als Betroffene von sexualisierter Gewalt haben unser Leben lang mit den gesundheitlichen Folgen zu kämpfen. Wir glauben nicht daran, dass die angebliche Aufarbeitung der GRÜNEN zu irgendwelchen Konsequenzen führt. Von unserem Standpunkt als Betroffene sagen wir:

Ein Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt ist mit solchen Politikern nicht möglich. Solche Politiker sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.

Unsere Forderungen

Wir erwarten vom reformbereiten Teil der GRÜNEN Unterstützung bei folgenden notwendigen Veränderungen:

  • Anpassung des Strafrahmens für Sexualstraftaten
  • Aufhebung der Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt und andere Formen von interpersoneller Gewalt bei schweren Delikten
  • eine Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt sowie für sonstige Gewalt gegen Kinder, damit Vorgesetzte und andere Beteiligte sich nicht mehr der Verantwortung entziehen können wie es bisher der Fall ist (Fallbeispiel Charité)
  • eine Reform des Schadenersatzsystems für gesundheitlich Betroffene von interpersoneller Gewalt für angemessene Entschädigung
  • eine Aufhebung der zivilrechtlichen Fristen, denn die Opfer leiden lebenslang und haben einen moralischen Anspruch auf Ausgleich
  • mehr Rechte für die Einsicht in Akten, darunter auch Kirchenakten usw.
  • mehr Unterstützung für die Einrichtung und den Betrieb von Schutzhäusern für Frauen und Kinder, aber auch für männliche Opfer, sowie auch für ganze hilfesuchende Familien
  • viele weitere Anpassungen, denn es darf nicht sein, dass ein Täter vor Gericht straffrei bleibt, weil das minderjährige Opfer vor Angst keinen Widerstand leisten und auch nicht schreien konnte, oder ein Täter straffrei ausgeht, weil die Kinder der Vertretungsklasse nicht schutzbefohlen seien
  • auch das Beschneidungsgesetz ist aufzuheben, unter anderem wird es weder von den medizinischen Fachgesellschaften noch von den Juristen unterstützt
  • der Kinderschutz ist als eigenständiger Zweck für gemeinnützige Arbeit in die Abgabeordnung aufzunehmen.

Aufruf zur Demonstration

Liebe Mitglieder und Freunde von netzwerkB,

aus organisatorischen Gründen wird unsere geplante Demonstration am 20. Juli 2013 in Berlin, Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor, verschoben. Einen späteren Termin werden wir entsprechend bekannt geben.


[1] http://www.youtube.com/watch?v=M0qvkg2nzg8&list=PL83D90EA3BFA218BD
[2] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorwurf-des-kindesmissbrauchs-mutter-korrigiert-ihre-entlastung-cohn-bendits-12155537.html
[3] Ingo Schäfer: Trauma und Sucht. Konzepte – Diagnostik – Behandlung. 2006, Seite 37
[4] http://www.volkerbeck.de/artikel/120915-prostitutionsgesetz-weiterentwickeln-statt-verschaerfen /
[5] http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Jerzy-Montag-ueber-den-Straftatsbestand-des-sexuellen-Missbrauchs-709030768

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
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