Zum 1. Juli 2013 tritt das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) in Kraft. Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger preist diese Novelle in ihrer Pressemitteilung vom 28.06.2013 als Meilenstein an:
http://www.bmj.de

Aus Sicht von netzwerkB bestehen die Probleme der Betroffenen weiter fort:

  1. Ohne eine strafrechtliche Angleichung der Fristen an die 30 Jahre im Zivilrecht (bzw. der Aufhebung der Verjährungsfristen, wie netzwerkB fordert), lassen sich die zivilrechtlichen Ansprüche kaum durchsetzen. Es ist ein Paradoxon, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger im Bereich der Sexualstraftaten die Fristen im Zivilrecht erhöht, jedoch die viel zu niedrigen Fristen im Sexualstrafrecht mit einer nicht Beweisbarkeit rechtfertigt und verteidigt. Die Beurteilung der Beweise (Zeugenaussagen, Dokumente, Fotos, Dias, Filmaufnahmen, medizinische und forensische Befunde) sollte dem Richter obliegen und nicht einem gesetzlichen Täterschutz, wie ihn Leutheusser-Schnarrenberger fortschreiben will.
  2. Die Opfer von interpersoneller Gewalt leiden häufig lebenslang unter den gesundheitlichen Schäden. Wir fordern daher die völlige Aufhebung der zivilrechtlichen Fristen damit Schadensersatzforderungen möglich sind, wenn sich zum Beispiel Folgeschäden zeigen. Das muss auch für die Opfer gelten von schädigenden Pharmaprodukten, medizinischen Behandlungsfehler und z.B. auch Industrieunfällen. Die Verantwortlichen für Gesundheitsschäden dürfen sich ihrer Verantwortung nicht durch gesetzlichen Täterschutz entziehen können.
  3. Auch hier wurde wieder nicht der notwendige Schritt für eine Anzeigepflicht gegangen. Mitwisser, wie z.B. informierte Vorgesetzte die ihre untergebenen Täter schützen und versetzen, können nicht belangt werden. Dem gegenüber werden ja sogar Menschen, die den Mut zur Anzeige haben und deren Hinweis zur Verurteilung des Täters führt, gekündigt, wie ein 2013 bekannt gewordener Fall aus Krefeld zeigt (http://www.focus.de). Die Realität unter Leutheusser-Schnarrenberger lautet: Die Mauer des Schweigens bleibt bestehen.
  4. Die Entschädigungssummen für die Betroffenen von sexualisierter Gewalt und anderen Formen von interpersoneller Gewalt oder fremdverschuldeten Gesundheitsschäden sind in der Bundesrepublik Deutschland absurd gering. Sexualstraftaten bedeuten nicht nur Leid, sondern auch gesundheitliche Schäden wie PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) und mehr. Hier schreiben der Runde Tisch und die Bundesregierung den Täterschutz fort – die Opfer stehen weiterhin im Regen.


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