netzwerkB Pressemitteilung 29.04.2013

Bezüglich der jüngsten Diskussionen im Justizministerium nehmen wir Bezug zur Ablehnung einer Untersuchungskommission der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), s. unter:
Eine Untersuchungskommission muss auch den Opfern Nutzen bringen. Die Idee einer zentralen Erfassung finden wir gut. Wir wissen, dass es ähnliches in Australien, in den Niederlanden und in Irland gibt. Wenn eine solche zentrale Erfassung stattfindet, muss es den Betroffenen wirklich etwas bringen. So fragen wir uns dann auch, was aus tausenden von Anrufen, Briefen und E-Mails bei der Missbrauchsbeauftragten Bergmann und der Deutschen Bischofskonferenz geworden ist. Wir stellen fest nichts. Die Kommission muss auch Befugnisse haben, die Betroffenen juristisch dabei zu unterstützen und strafrechtliche Ermittlungen durch die Landeskriminalämter zu ermöglichen. Die Weitergabe von Daten an die Gerichte in Schadensersatzverfahren muss in irgendeiner Weise möglich sein. Akten müssen eingezogen werden können. Eine Verlade wie im Fall von Prof. Pfeiffer darf nicht stattfinden. Die Opfer müssen dabei Unterstützung finden, dass ihre gesundheitlichen Schäden von Traumata, PTBS und Spätfolgen anerkannt und angemessen entschädigt werden.

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