Suche Betroffene, die im Zuständigkeitsgebiet der Ärztekammer Freiburg (Ortenaukreis) durch einen leitenden Arzt / Psychotherapeuten in einer psychosomatischen Klinik Übergriffe und Grenzverletzungen erleben mussten.
Jede Beratungsstelle hat mir bis jetzt davon abgeraten, eine Beschwerde an die Ärztekammer zu schicken, da sie keinen Fall kennen würden, wodurch es daraufhin zuSanktionen des Arztes gekommen wäre. In der Machtsposition des Psychotherapeuten und mit seinem Machtinstrument „psychotherapeutische Sprache“, könnte jedes Fehlverhalten zurecht gedreht bzw. aus therapeutischer Sicht „sinnvoll“ begründet werden.
Suche Betroffene, die mit ihrer Beschwerde bei der Ärztekammer erfolgreich waren und wodurch der Arzt dann sanktioniert wurde.
Worauf ist  bei der Beschwerde zu achten? Gab es danach eine Gegenanzeige durch den Arzt und wenn, mit welcher Begründung?
Hat der Arzt die Betroffene psychotherapeutisch „in der Luft zerrissen“ bzw. in seiner psychotherapeutischen Fachsprache eine “schwere Macke” diagnostiziert?
Mit der Bitte um Rückmeldung unter: info@netzwerkb.org