Neuregelung beim Opferschutz
Im Deutschen Bundestag wurde am 14. März 2012 das so genannte Gesetz StORMG verabschiedet. Es zielt auf die Betroffenen von sexualisierter Gewalt, insbesondere oft jahrelangen systematischen Missbrauchs in Kindheit und Jugend, ab.
Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt, kurz netzwerkB, im Interview mit dem Nordwestradio Journal:
„Ich schäme mich für die Lügen dieser Bundesregierung unter Angela Merkel!“
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Danke Norbert,
dass Du, dass Ihr dranbleibt!
Mir fehlte gestern leider das Geld, um nach Berlin zu fahren….
Verjährung war und ist und bleibt Unrecht. Verjährung ist abzuschaffen!
Fall X hätte heute eine reale Chance.
Fall X dürfte heute eine Unterbrechung der Verjährung aus 1993 geltend machen.
Fall X könnte jetzt nur noch gegen tote Täter- und Vertuscher vorgehen.
Fall X müsste ergo jetzt den „Justiz-Irrtum Verjährungsfrist“ anklagen.
Fall X war aber 1973 bereits zu spät mit einer Klage gekommen …
Für diesen Fall X und andere eines Rechtsstaates unwürdige Fallbeispiele müssen sehr schnell ausgleichende Zusatzlösungen her.
Die Altfall-Hilfe ist fällig und vor allem das Schuldbekenntnis von ganz oben.
EX-Justizminister und andere damals verantwortliche Juristen könnten heute ihr ganz persönliches Statement – ihr eigenes ‚mea maxima culpa‘ – zum offenkundig ungenügenden Schutz für die kindlichen, jugendlichen und andere abhängigen Opfer sexuellen Machtmissbrauchs bekunden. (Gerade heute brachte Exminister Schily das für sein Ressort fertig – Chapeau!)
Die Dame Leutheusser-Schnarrenberger sollte sich nicht länger lumpen lassen und endlich einmal höchstselbst für Altfälle X, Y, Z vor der gesamten Gesellschaft eingestehen, dass Juristen seit ’49 mit ihrem Täterschutz auf dem Holzweg waren und viel Leid hätten vermeiden können, ja müssen.
Eine humane Lösung für X-Y-Z-Fälle kann nur dann gefunden werden, wenn dieses letzte Tabu aufgehoben wird.
Eine humane Lösung könnte mit dem Appell beginnen an alle Kirchen, Vereine und Privatpersonen, sich zu großzügigen Einmal- oder regelmäßigen Abschlags-Zahlungen in einen Hilfsfonds selbst verpflichtend zu entschließen. Notfalls muss – maßgeschneidert -rechtsstaatlich nachgeholfen werden.
Am Ende würde zusammen mit den versprochenen Steuermitteln dieses Geld auch die letzten noch lebenden Leidgeprüften erreichen, die sich in ihren vielfältigen prekären Verhältnissen im Alter noch mit Armut, Krankheiten und Gebrechen plagen.