228. Sitzung vom 14.03.2013
Am 14. März 2013 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz namens StORMG verabschiedet – SPD, Linke, Bündnis90/Grüne haben sich enthalten.
228. Sitzung vom 14.03.2013
Am 14. März 2013 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz namens StORMG verabschiedet – SPD, Linke, Bündnis90/Grüne haben sich enthalten.
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Danke, Frau Bergmann, danke Herr Rörig für dieses Täterschutzgesetz!
Michaela Noll, CDU/CSU bei der Debatte am 14.3.2013:
„Herr Buschmann (FDP) hatte angesprochen das Risiko mit den Verjährungsfristen.
Ich bin ganz ehrlich, an dieser Stelle hätte ich mir auch was anderes gewünscht – ich bin auch Mitglied beim weißen Ring – und wir wissen, wie schwierig das ist, gerade im Strafrecht mit den Beweisen wenn es mal 10, 20 Jahre vorbei ist, und das Opfer vielleicht befragt wird und nicht die entsprechenden Auskünfte geben kann. Die Verunsicherung sehe ich. Auf der einen Seite glaube ich auch, vielleicht hätten wir es machen können, aber dann beziehe ich mich auf die Ergebnisse vom runden Tisch und da stand ja eindeutig drin, dass mehrheitlich doch die Ansicht vertreten wurde, an den Verjährungsfristen nichts zu ändern. Das heißt also – da waren ja Betroffene mit am Tisch. Ich hätte mir mehr gewünscht, aber wenn diejenigen selber sagen, sie wollen keine Veränderung, müssen wir es lassen.“
Was für ein geschickter Schachzug, Betroffene an den Katzentisch des runden Tischs zu setzen und so den Eindruck zu erwecken, diese hätten dort IRGEND ETWAS zu melden gehabt. Und jetzt werden die Betroffenen dafür verantwortlich gemacht, daß an den strafrechtlichen Verjährungsfristen (so gut wie) nichts geändert wurde.
Dieses Prinzip erinnert mich sehr an die Gewaltmechanismen: Dem Opfer wird eingeredet, schuld an den Verbrechen zu sein.
Also haben wir hier eine Wiederholung der Verbrechen. Die Politik vergeht sich an den Opfern. SCHWEINEREI!
“Durchbruch”? Ohne Abschaffung der Verjährung wieder nur „Flickwerk“:
Das Opfer hat die Beweispflicht – oder den Maulkorb.
Der Täter hat das Schutzrecht und den Rechtsschutz.
Der Staat beraubt sich selbst seiner Kompetenzen – entzieht dem Grundgesetz durch Missachtung der Grundrechte die Grundlage.
„Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche Opfer von Sexualdelikten geworden sind, sollen in weiterem Umfang als bisher unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen für sie kostenlosen Opferanwalt in Anspruch nehmen können.“ Zit. aus StORMG.
Das wurde schon einmal versprochen. – Die Prozesskostenhilfe wurde gerade erst abgeschafft.
Opferanwälte sind so selten wie überlastet.
Papier ist bekanntlich geduldig.
Machen wir den Test!
Hallo ihr Lieben,
ja es ist das Grauen pur…..ich gehe momentan auch gegen die LVR vor (Opferentschädigungsgesetz) die mir sagte, das da ja jeder kommen könnte und behaupten man sei sexuell missbraucht worden und ich soll doch mal Zeugen finden, ich müßte doch darüber geredet haben, ich konnte nur mit dem Kopf schütteln, mit Tränen meiner Verzweiflung über so viel DUMMHEIT Ausdruck verleihen.