Bundesjustizministerin über die geplanten Neuregelungen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Friedbert Meurer
Der Rechtsausschuss des Bundestags will die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch um drei Jahre verlängern. Wo bereits eine Verjährung eingetreten ist, könne man aber nicht rückwirkend etwas an der strafrechtlichen Verfolgung ändern, sagt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
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unglaublich…was ich da so lese.
Es scheint wirklich noch nicht rübergekommen zu sein, daß Viele deswegen darüber nicht sprechen können, weil sie genau wissen oder ahnen, daß sie damit nichts verändern würden – eben wegen der Verjährung.
Im Gegenteil sogar, die Opfer müssten dann noch damit rechnen, vom Täter verfolgt zu werden.
Demnach trägt diese Gesetzesregelung zum Schweigen bei – genau das, was man doch eigentlich verhindern wollte, oder?
Wenn die jetzt so entschieden haben, wieso führt man dann nicht in Sachen Mord konsequenterweise die Verjährung ein? Das wäre zumindest noch logisch.
Verstehe das wer will – ich nicht!
Von der Logik her ist das ein Eigentor!
siehe auch Zitat im Bericht:
„Leutheusser-Schnarrenberger: Wir wollen insgesamt unsere Verjährungsfristen für diesen Bereich verlängern, sie beginnen später, aber wir können nicht rückwirkend, da wo auch schon Verjährung eingetreten ist, irgendetwas verändern an der strafrechtlichen Verfolgung.“
Können nicht, oder wollen nicht. Das ist hier die Frage – und warum nicht, wenn es doch bei Mord auch geht?
Verjährung ist ganz klar Täterschutz!
Denn vieles könnte auch im nachhinein aufgedeckt und geklärt werden ohne die Verjährung.
Nicht alles, aber sicher doch viele Fälle – und da kommt es doch drau an!
Und wieso sollen verjährte Altfälle nicht rückwirkend verfolgt werden können, wenn sie geklärt werden könnten?
Das ist veranab jeder Logik.
Es wird aus Politikerkreisen immer wieder argumentiert, daß man nach so vielen Jahren das nicht mehr klären könne.
Aber es gibt sehr wohl Fälle – und nicht wenige, wo sich das sehr wohl klären ließe und wo man es eindeutig beweisen kann. Und dass genau diese Fälle verjähren können, ist in meinen Augen ein Unding!
Es stimmt nicht das wir was die Odenwaldschule angeht nicht über das gesprochen haben was uns angetan wurde.Wir haben Eltern,Elternvertreter und Lehrer darüber informiert.Alle wussten Bescheid.Nur leider wurden wir mundtot gemacht durch Bedrohung-bis in die jüngste Zeit,Nichtglaubenwollen und notfalls Rausschmiss aus der Schule.Ganze Schülerbiographien wurden zerstört.Hartmut von Hentig ging dort an der OSO ein und aus und sitzt mit Frau Leutheusser-Schnarrenberger in der Humanistischen Union die an pädosexuellen Aktivitäten nichts schlimmes findet.
Ausserdem wurde uns via Gesetz verboten die Täternamen zu nennen -siehe den Fall Gerhard Roese,ehemaliger Odenwaldschüler dem vom Gericht ein Maulkorb umgehängt wurde.Jetzt weiss jeder was ihm blüht wenn er spricht!Daher auch die hohe Dunkelziffer in Sachen Odenwaldschule.
@ Ex-Odenwaldschülerin
Unterlassungserklärungen, Unterlassungsklagen gegen Opfer ist für mich ein Verbrechen, das endlich vom Gesetzgeber erfasst werden müßte. Aber das wäre wohl eine Revolution im Rechtswesen. Androhung von 10.000€ – 250.000 € Strafe sind keine Seltenheit.
Anwälte verdienen ganz gut damit ihre Brötchen. Ein Unding !
@ Ex-Odenwaldschülerin “ … wurden wir mundtot gemacht durch Bedrohung-bis in die jüngste Zeit“ – nach neuer Rechtslage und dem O-Ton der Ministerin im Interview heißt es:
„Aber sobald man einmal anfängt zu ermitteln, ist ja die Verjährungsfrist unterbrochen.“!!!!
Ihr seid, wir sind KINDER gewesen – Richter kämpften mit Maulkörben gegen KINDER, samt Eltern.
Verjährung war immer schon, ist immer noch und bleibt auch weiterhin Justizirrtum bei Machtmissbrauch an Abhängigen – ein Relikt aus der Diktatur.
Wie sauber arbeitet heute die Justiz?
Wie klug sind jüngere Juristen? – Kluge Menschen sollten größere Zusammenhänge erkennen, Wahrheit suchen und Klarheit finden können!!
Es ging um KINDER!! – daran wird man sie erinnern müssen.
zu Hildegard——————
Es geht immer und stets um Kinder,um alle Kinder,
daran muss sich unsere Gesellschaft messen,
jedes Kind ist ein Geschenk Gottes ,
so sollte IHR WERDEN UND GEDEIHEN gefördert werden,nach ihren Talenten,und Eltern sollten dabei unterstützt werden,
manche Eltern sind hilflos,aber nich böse.
EINE KINDGERECHTE WELT WANN WIRD SIE ENDLICH KOMMEN;STATT GEWALT UND KRIEGE
KINDER SIND UNSERE ZUKUNFT
FROHE UND GESEGNETE OSTERN
ICH KÄMPFE WEITER FÜR MEINE TOCHTER UND DIE KINDER;ALLE KINDER
Hildegard, sollte es tatsächlich so sein, daß die Verjährungsfristen in Deutschland nach dem 2.Weltkrieg eingeführt wurden? Also vermutlich von Nazi-Juristen beschlossen, die sich für ihre eigene Zukunft absichern wollten?
Anna, ganz gleich wer wann diese Regelung traf – Relikt der Vergangenheit und Krieg gegen die eigenen Kinder ist es immer noch.
Dass es bei dem heute bekannten Ausmaß immer noch nicht rückwirkend die Aufhebung der Verjährung gibt, zeigt die gewaltige Angst der Rechtsexperten vor Überlebenden und Zeugen, Forschungsergebnissen wissenschaftlicher Nachweisbarkeit. – Wer glaubt es ihr, wenn die Ministerin das, was Kindern geschehen ist „fürchterlich“ nennt ? Warum – um Himmels und der KINDER Willen – warum TUT sie dann nicht das EINZIG RICHTIGE, um auch damaligen KINDERN ein Stück weit gerecht zu werden? Die Neuregelung ist ein fauler Kompromiss im Sinn der Täter und gegen die Opfer!
Nicht nur Juristen richteten sich in der Nachkriegszeit mit alter oder neuer Gesetzgebung so ein, dass über Nazi-(und andern) Sümpfen möglichst lange ganz viel Gras wachsen kann.
Das liegt ganz im Interesse aller Bevölkerungsgruppen; ALLE aktiv und passiv Beteiligten wussten es, dass Kinder mit diesen Verbrechen gebrochen wurden. Alle haben an dieser Vernebelung in panischer Angst ihr persönliches Interesse.
Und Machtmenschen wollen keine starken Kinder und wollen keine freien Bürger oder gar freie BürgerINNEN neben sich dulden …