Bundesjustizministerin über die geplanten Neuregelungen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Friedbert Meurer

Der Rechtsausschuss des Bundestags will die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch um drei Jahre verlängern. Wo bereits eine Verjährung eingetreten ist, könne man aber nicht rückwirkend etwas an der strafrechtlichen Verfolgung ändern, sagt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
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