Am Donnerstag, 14.03.2013, wird der Deutsche Bundestag unter TOP 7 über folgende Punkte beraten:
- Zweite und dritte Beratung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung „Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
– Drs 17/6261, 17/… -„ - Zweite und dritte Beratung des Gesetzesentwurfs der SPD „Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen
– Drs 17/3646, 17/… -„ - Zweite und dritte Beratung des Gesetzesentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht
– Drs 17/5774, 17/… -„ - Beratung und Unterrichtung der Bundesregierung über den „Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
– Drs 17/7233“ - Beratung und Unterrichtung der Bundesregierung zum „Abschlussbericht des Runden Tisches ‚Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich‘
– Drs 17/8117“
Mehr unter:
http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/228.html
Norbert Denef, Sprecher von netzwerkB, wird die Beratung im Deutschen Bundestag persönlich verfolgen und danach für Interviews zur Verfügung stehen.
Herr Denef nimmt gegenüber der Presse vorab Stellung:
Die Öffentlichkeit sollte diese Beratungen genaustens beobachten und sich ein eigenes Bild davon machen, wie die Politik mit den Opfern von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, umgeht.
Eine wirkliche Reform muss die Aufhebung der Verjährungsfristen umfassen, eine Überarbeitung des Strafrechts und eine neues Schadensersatzrecht, das den gesundheitlichen Schäden und den Folgeschäden von beruflichem Ausfall bis hin zur Berufsunfähigkeit Rechnung trägt.
Die geplante Beschneidung der Prozeßkostenhilfe mit geplanten Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich für Bund und Länder ist abzulehnen, weil sie inbesondere die wirtschaftlich häufig schwächer gestellte Gruppe der Frauen belastet.
Benötigt wird auch eine Anzeigepflicht, damit Vorgesetzte die Taten ihrer Beschäftigten nicht mehr vertuschen können, wie es in den Kirchengemeinden, Krankenhäusern und Schulen der Fall war und ist.
Für die Aufklärung der bisherigen Verbrechen bedarf es einer zentralen Kommission, die unabhängig von den Institutionen ist. Sie muss mit den Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten können und über uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht verfügen.
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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782
oder +49 (0)1631625091
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Fleißig, fleißig.
(Trockenes Lachen an)
Für diese ganzen wohl doch eher komplexen Themen ist eine ganze halbe Stunde angesetzt.
ERGÄNZUNGSWUNSCH an dich, lieber Norbert:
Nicht ausschließlich Anzeigepflicht (klar, für soz. Einrichtungen, Institutionen ist das ohne Frage), ich plädiere auch für Meldepflicht, wenn es um „Zivielpersonen“ geht, da gerade bei dieser Personengruppe vor allem in der ländlichen Gegend eine Anzeigepflicht eine große Hürde sein könnte. Gekoppelt daran müsste dann aber eine Verfolgung der Meldetatbestände von Jugendämtern, Polizei usw. gesetzlich verpflichtend sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt wäre eine Vernetzung von interdiszplinärem Fachpersonal (KiinderärztInnen, TherapeutInnen, PolizistInnen, RichterInnen, GynäkologInnenin, OpferanwältInnen, GutachterInnen, SozialanwältInnen, pädagogisches Fachpersonal, Anlaufstellen, Beratungstellen…. in jedem Landkreis mit der Verpflichtung zu regelmäßigen Fortbilungen nach einem Punktesystem, wie es bei Ärzten der Fall ist und die Zusicherung, dass dies der Staat finanziell absichert. Bisher werden derartige Vernetzungen ausschließlich ehrenamtlich von Vereinen umgesetzt, wie auch in meiner Region.
Das wäre mir ein wichtiges Anliegen, damit zukünftig Akutopfer nicht wie wir einst, komplett alleine im Regen stehen gelassen werden. Es geht immer auch um die Akutopfer, und nicht nur um uns Altbetroffene!!! Das möchte ich persönlich nicht aus dem Blickwinkel verloren wissen. Das sind wir den zukünftigen Opfern schuldig.
Sarah Mohn
Ich stimme dem obigen zu, aber was ist, wenn es zu einem Prozeß kommt und das Opfer kippt, also nicht in der Lage ist, auszusagen oder aus Angst keine näheren Angaben vor Gericht machen will oder vorher vor den Strafverfolgungsbehörden machen will und oder dann die Anzeiger aus Angst belastet, weil die angeblich nicht die Wahrheit ausgesagt haben.Ich bin der Meinung, dass man nie vorher weis wie ein Gerichtsverfahren ausgeht. „Angebliche“ Falschaussage ist auch strafbar !
Kurzer Einwurf @Sarah Mohn, eine Meldepflicht setzt ja auch vorraus, dass man von Anfang an wie aus dem FF auswendig gelernt darum weiß, was los ist. Das kann man so aber nicht sagen. Täter leben ja auch ein Stück weit unauffällig bzw. machen das nähere Umfeld nicht auf ihre Taten gesondert aufmerksam u. sind hier um unauffälligkeit bemüht.
Daher wäre es auch sinnvoll, zu ergänzen, das genauso noch darüber informiert werden sollte, was jetzt Anzeichen für das nähere Umfeld eines Täters sein können, was der da abzieht, damit überhaupt erst mal v. Umfeld eingeschritten werden könnte.
Ja Aufhebung sämtlicher Verjährungsfristen,damit auch
unsere Fälle aus den 60er und 70er Jahren Verfolgt werden können.
eva,
bitte mach es nicht für alle so bürokratisch. ich hab es versucht und habe absolut dazu gelernt.
an fried,
ich habs versucht. bitte lese und an alle von meinem anwalt den brief von 2008 an den ratzinger.
KÖNNT IHR ALLE NICHT LESEN?????????????????
alexa whiteman
überlebendes heimkind/bayern
1960-1978
Weg der Gesetzgebung (Auszüge aus http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/gesetzgebung/weg.html
1.Lesung:
„Vorrangiges Ziel der ersten Lesung ist es, auf Basis der Empfehlungen des Ältestenrates einen oder mehrere Ausschüsse zu bestimmen, die sich mit dem Gesetzentwurf fachlich auseinandersetzen und ihn für die zweite Lesung vorbereiten.“
2.Lesung:
„Vor der zweiten Lesung haben alle Abgeordneten die veröffentlichte Beschlussempfehlung in gedruckter Form erhalten. So sind sie für die Aussprache gut vorbereitet. Außerdem haben die Fraktionen zuvor in internen Sitzungen ihre Position noch einmal abgestimmt. Denn in der öffentlichen zweiten Sitzung ist es wichtig, Geschlossenheit zu demonstrieren.
Jedes Mitglied des Parlaments kann Änderungsanträge stellen, die dann im Plenum direkt behandelt werden. Beschließt das Plenum Änderungen, muss die neue Fassung des Gesetzentwurfs zunächst gedruckt und verteilt werden. Mit der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder kann dieses Verfahren jedoch abgekürzt werden.
Dann kann unmittelbar die dritte Lesung beginnen.“
3.Lesung:
„In der dritten Lesung findet eine erneute Aussprache nur dann statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.“
Kommentar:
Ist das zu schaffen? innerhalb von 30 Minuten? Und warum auf einmal diese Eile?
Die sind sich doch jetzt schon einig, wie es ausgehen soll! Die wollen so schnell wie möglich das Thema vom Tisch haben! Ihr verarscht mich!
@Karl Götz
Warum auf einmal diese Eile???
Weil der Druck von außen seit dem „Wiederauftauchen“ des Runden Tisches vor den Medien, wo sie gehörig öffentlich und zurecht eine Ohrfeige einstecken mussten wegen Nichtstun nun plötzlich so kurz vor den Wahlen das Theater von vorne beginnt. Öffentlichkeit täuschen, beschwichtigen, ihnen vorgaukeln, was immer möglich.
Ergo, dieses „leidige“ Thema rasch abhandeln und wieder zur Tagesordnung gehen. Es fehlt nach wie vor an Ernsthaftigkeit, an wirklichem Interesse dem Thema gegenüber. Es war nie da und wird nie da sein werden. Politiker sind Schauspieler, Darsteller und bekommen dafür Steuergelder – Gehälter, die nicht zu verachten sind. Da wollen die natürlich nicht ausgebuht werden, sondern den Applaus mit nach Hause nehmen. Alles andere ist unerheblich, nicht von Belang. Vorhang zu, und ab zur nächsten Vorstellung.
Traurig aber wahr.