Am Donnerstag, 14.03.2013, wird der Deutsche Bundestag unter TOP 7 über folgende Punkte beraten:

  • Zweite und dritte Beratung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung „Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
    – Drs 17/6261, 17/… -„
  • Zweite und dritte Beratung des Gesetzesentwurfs der SPD „Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen
    – Drs 17/3646, 17/… -„
  • Zweite und dritte Beratung des Gesetzesentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht
    – Drs 17/5774, 17/… -„
  • Beratung und Unterrichtung der Bundesregierung über den „Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
    – Drs 17/7233“
  • Beratung und Unterrichtung der Bundesregierung zum „Abschlussbericht des Runden Tisches ‚Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich‘
    – Drs 17/8117“

Mehr unter:
http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/228.html

Norbert Denef, Sprecher von netzwerkB, wird die Beratung im Deutschen Bundestag persönlich verfolgen und danach für Interviews zur Verfügung stehen.

Herr Denef nimmt gegenüber der Presse vorab Stellung:

Die Öffentlichkeit sollte diese Beratungen genaustens beobachten und sich ein eigenes Bild davon machen, wie die Politik mit den Opfern von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, umgeht.

Eine wirkliche Reform muss die Aufhebung der Verjährungsfristen umfassen, eine Überarbeitung des Strafrechts und eine neues Schadensersatzrecht, das den gesundheitlichen Schäden und den Folgeschäden von beruflichem Ausfall bis hin zur Berufsunfähigkeit Rechnung trägt.

Die geplante Beschneidung der Prozeßkostenhilfe mit geplanten Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich für Bund und Länder ist abzulehnen, weil sie inbesondere die wirtschaftlich häufig schwächer gestellte Gruppe der Frauen belastet.

Benötigt wird auch eine Anzeigepflicht, damit Vorgesetzte die Taten ihrer Beschäftigten nicht mehr vertuschen können, wie es in den Kirchengemeinden, Krankenhäusern und Schulen der Fall war und ist.

Für die Aufklärung der bisherigen Verbrechen bedarf es einer zentralen Kommission, die unabhängig von den Institutionen ist. Sie muss mit den Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten können und über uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht verfügen.

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
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