Der Missbrauch von Kindern ist fast immer als schwere Straftat zu werten. Damit droht den Tätern zusätzlich zur Haftstrafe die Sicherungsverwahrung, entschied der BGH. Die Frage, ob ein Täter Gewalt angewendet hat oder nicht, spiele bei solchen Delikten keine Rolle.
Na, endlich mal eine klare Linie. Das sollte mal Schnarri gesetzlich verankern und nicht mehr die Richter entscheiden lassen. Denn wie man sieht, liegt es immer im „Ermessen“ der Richter, wie solche Verbrechen eingestuft werden, ergo sanktioniert.
Und hier ist die Politik gefordert.
Zitat: „…ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) fast immer eine schwere Straftat.“
Im Gesetz wird es als Delikt bagatellisiert. Kein Wunder, dass Richter hier im Schwabbelpudding schwimmen.
Als “Delikt” wird jede strafrechtlich relevante Verfehlung bezeichnet. Der Begriff enthält keine Wertung über die Schwere.
“Vergehen” sind rechtswidrige Taten, deren Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder die mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB).
“Verbrechen” sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB).
Als “schwere Straftat” wird eine Tat mit einem Freiheitsentzug über 4 Jahre bezeichnet.
In § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung werden als “schwere Straftat” im Bereich des Sexualstrafrechts genannt:
* Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2
* Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften nach § 184b Abs. 1 bis 3, § 184c Abs. 3
Soweit untertreibt der deutsche Gesetzgeber bei der Bezeichnung von Verbrechen also nicht. Trotzdem bedarf es auch strafrechtlicher Reformen.
Upps, schon wieder schlauer geworden. Danke Serienopfer für die Richtigstellung. Das wusste ich tatsächlich noch nicht.
Dann wundert es mich um so mehr, dass die Täter jener schweren Straftaten meist sehr geringe bis gar keine Freiheitstrafen erhalten. Unverantwortlich, wie hier Richter urteilen mit dem Risiko, damit neue Opfer zu „produzieren“.
Das obige Urteil war überfällig.
Kann die Sciherungsverwahrung wieder durch den Europäischen Gerichtshof wieder gekippt werden ? Ist es nicht so , dass Schwerstverbrecher laut Europäischen Gerichtshof nicht für immer Sicherungsverwahrunng bekommen dürfen.
Dadurch mussten doch einige freigelassen werden mit Fußfesseln.Und ein Kinderschänder mit Fußfesseln hat vor kurzem wieder ein Kind mißbraucht und hat dafür nur 8 Monate bekommmen.