Am kommenden Mittwoch kommt der ehemalige „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ für einen Rückblick zusammen. Der Tisch hat wenig bewirkt. Aus Sicht von Norbert Denef war es nicht anders absehbar.
Als Anfang 2010 ein Rundbrief des damaligen Schulleiters des Berliner Canisius-Kollges an die Ehemaligen an die Presse geriet, wandten sich in den folgenden Monaten viele Betroffene weiterer Einrichtungen an die Öffentlichkeit. Deutlich wurde vor allem, dass man es viel häufiger mit sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt zu tun hatte, als man ahnte. Offenkundig wurde es, dass die Verbrechen über Jahrzehnte hinweg erfolgten, häufig mit mehreren Tätern und gegebenenfalls mit dem Wissen oder sogar der eigenen Tatbeteiligung der Personalleitungen. Die Täter suchten sich ihre Opfer wohlüberlegt aus. Die Betroffenen blieben innerhalb der großen Mehrheit der Nichtbetroffenen isoliert und schwiegen über Jahrzehnte.
Die Bundesregierung veranlasste noch im Frühjahr 2010 das Zusammenkommen eines Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ unter der Leitung von drei Ministerinnen und mit der Beratung von Antje Vollmer, die zuvor den Runden Tisch Heimerziehung geleitet und abgewickelt hatte.
Der Runde Tisch Heimerziehung war noch auf Veranlassung des deutschen Bundestags zustande gekommen. Sein Auftrag umfaßte bereits hier die Aufarbeitung von Gewalt in verschiedenen Formen, ferner Vernachlässigung und Ausbeutung. An ihm saßen unter einer Masse von Vertretern verschiedenster Organisationen etwas verloren drei ehemalige Heimkinder mit Sitz und Stimme. Allerdings verwehrte man diesen drei VertreterInnen mit Beschluss im April 2009 das Hinzuziehen einer eigenen juristischen Beratung. Als der Verein ehemaliger Heimkinder drei andere Vertreter zum Runden Tisch senden wollte, wurde ihm das von Antje Vollmer und zuletzt sogar vom Kammergericht Berlin verwehrt. Die Ergebnisse, die für die Betroffenen unter den etwa 1 Mio ehemaligen Heimkindern in Deutschland erreicht wurden, sind in unseren Augen mehr als dürftig. Man billigte den Opfern Sachleistungen, wie zum Beispiel Therapiekosten zu.
Am Runden Tisch Kindesmissbrauch, der im April 2010 zum ersten Mal zustande kam, ging es um die Betroffenen im privaten und im institutionellen Bereich. Dieser Tisch besaß lediglich das Mandat der Bundesregierung, aber nicht des Bundestages. Alle größeren Organisationen, die in der Jugend- und Kinderarbeit tätig sind, waren vertreten, insbesondere die kirchlichen Organisationen. Die Verbände und Initiativen Betroffenen blieben ganz außen vor. Ab November 2010 gab es Arbeitstreffen, zu denen einzelne Betroffene nicht-namentlich und nicht-öffentlich eingeladen wurde. Für uns aus der Sicht einer Interessenvertretung käme dies einer Situation gleich, in denen ein Konzern nicht mehr mit Betriebsrat und Gewerkschaften, sondern nur mit einigen ausgewählten, namentlich nicht genannten Mitarbeitern sprechen will. Im Frühjahr 2011 wurde von der Politik sogar eine „Bundesinitiative“ gegründet, die aber von vielen Initiativen seitens der Opfer ausdrücklich nicht mitgetragen wurde, auch nicht von netzwerkB. netzwerkB schrieb von 2010 bis 2012 eine ganze Serie von Briefen an drei Ministerinnen mit der Bitte, am Runden Tisch mit Sitz und Stimme teilnehmen zu dürfen. Es gab keine Antwort.
Begleitet wurde der Runde Tisch von einer von der Bundesregierung berufenen Bundesbeauftragten, Christine Bergmann, deren langjähriger Mitarbeiter Johannes-Wilhelm Rörig das Amt Ende 2011 übernahm. Der Beauftragte kann sich sein Aufgabenspektrum selbst gestalten. Diesen selbst gestellten Aufgaben stehen zwar ein Budget, aber eben keine erteilten Befugnisse gegenüber. Ähnlich besitzt auch der Runde Tisch kaum Befugnisse. Wir fragten Herrn Rörig, warum wir keine Antwort von den Ministerien erhielten. Er sagte, er habe darauf keinen Einfluss. Die Politik habe Angst vor netzwerkB, sagte Rörig. Wir fragten uns daraufhin still, warum die Politik vor den Opfern mehr Angst hat als vor den Tätern.
Der Runde Tisch grenzte viele Themen praktisch aus, wie eine Reform des deutschen Strafrechts und des Rechtssystems für Schadensersatz. Besprochen wurden freiwillige Selbstverpflichtungen der Institutionen mit viel Papier und Empfehlungen. Eine weitere Kommission wird nun Rahmenrichtlinien erarbeiten, wie Bund, Länder und auch die Krankenversicherungen eingebunden werden können. Es geht darum, wie Hilfen für die Opfer zur Verfügung zu stellen. Nach anfänglich ablehnender Haltung beteiligen sich unter anderem die kirchlichen Organisationen an einem Hilfsfonds, an dem sich vor allem aber auch Bund und Länder beteiligen sollen. Die Gründe für die Probleme bei der Umsetzung liegen jedoch auf der Hand: Die Bundesländer und ebenso auch die Krankenkassen waren am Runden Tisch nicht vertreten.
Derweil liegen einige wenige Gesetzesentwürfe verschiedener Bundestagsfraktionen auf Halde. netzwerkB schrieb den Präsidenten des Deutschen Bundestags, Norbert Lammert, an, ob es nicht möglich wäre, an einem einzigen gemeinsamen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Opfer von Gewalt zu arbeiten. Trotz mehrere Nachfragen erhielten wir von Herrn Lammert nie eine Antwort. Ein Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen der SPD wurde im Bundestag am 27. September 2012 diskutiert. Der Entwurf war genau zwei Jahre alt. Beschlossen wurde nichts. Allein die Betroffenheit über das eigene Nichtstun schien sich an diesem Abend im Bundestag sogar quer über alle im Bundestag vertretenen Parteien zu erstrecken.
Zugleich werden auch eine Reihe von Studien in Auftrag gegeben, zu denen eine Hotline-Aktion der Bundesmissbrauchsbeauftragten zusammen mit dem Runden Tisch zählten. Solchen Studien liegt zumeist dasselbe Muster zugrunde: Die Opfer haben die Möglichkeit, anonymisiert über erlebte Verbrechen zu sprechen. In der Regel fehlt es dabei an ausreichender Hilfe, falls Krisen wie zum Beispiel nächtliche Panikattacken auftreten. Eine Beratung für weitere rechtliche Schritte und Vorgehensweisen fehlt. Die Anonymisierung führt auch dazu, dass weitere Aufklärungen von Brennpunkten nicht erfolgen. Am Ende werden also mehrere hundert Seiten Bericht auf einer Pressekonferenz präsentiert. Einem Opfer selbst wird über einer eventuellen Beileidsbekundung hinaus nicht geholfen.
Seit nunmehr fast genau drei Jahren wird die Öffentlichkeit mit der Illusion hingehalten, man tue etwas. Wir sehen aber keine Taten. Wir erkennen nicht einmal solche Ansätze beim Runden Tisch. Freiwillige Selbstverpflichtungen ergeben keinen Sinn, wenn die beteiligten Institutionen keinen wirklichen Beitrag zur Aufklärung durch unabhängige Sachverständige und keinen Beitrag für eine wirkliche Entschädigung leisten wollen.
Aus unserer Sicht ist es lange überfällig, dass die Fristen für Straftaten wie „Schwerer sexueller Missbrauch“ und ähnliche Delikte, bei denen die Opfer lebenslang unter den gesundheitlichen Folgen leiden“, aufgehoben werden. Während sich hierzulande die Täter und die beteiligten Organisationen hinter den Fristen verstecken und den Opfern sogar mit Unterlassungsklagen drohen können, ist eine solche Gesetzesänderung in der Schweiz vor wenigen Monaten, auch rückwirkend im Rahmen der alten Verjährungsfristen, erfolgt.
Wir brauchen dringend eine Reform des Schadensersatzsystems, denn die bisherigen Zahlungen kamen kaum über ein Almosen hinaus. Sie entwürdigen die Betroffenen. Wenn für die gleichen Delikte in den Vereinigten Staaten auch Kompensationen für das erlittene Leid und die Folgeschäden von über 1 Million US-Dollar möglich sind, fragen wir uns, warum die Opfer in Deutschland an die sozialen Hilfesysteme weiterverwiesen werden. Eine Entschädigung muss den tatsächlichen Schaden ausgleichen, dazu zählt zum Beispiel auch der Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund stationärer Therapien und mehr.
Wir brauchen dringend eine Überarbeitung des Strafrechts, damit nicht die gleichen Delikte an Kindern weniger geahndet werden als bei Erwachsenen. Ebenso bedarf es einer Anzeigepflicht, damit Vorgesetzte nicht mehr straffällig gewordenes Personal vor einer Bestrafung schützen und versetzen kann.
Insbesondere bedarf es vor allem eines Impulses an die Politik, über die Gefahr und die Folgen von Gewalt, gegenüber den Betroffenen und Angehörigen als schreckliche Lebenswirklichkeit endlich offen zu reden. Diese Politik hat immer noch nicht gelernt, dass Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausnahmslos nicht zu entschuldigen ist. Ebenso müssen wir an der Vision einer gewaltlosen Gesellschaft für alle arbeiten und uns als Solidargemeinschaft begreifen. Wir haben die Hoffnung, dass die Politik eines Tages bereit ist, mit den Opferverbänden direkt zu sprechen.
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Für Journalisten-Rückfragen:
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Das bei alle dem nichts herauskommen konnte war mir schon auch damals klar. Abgesehen davon das niemend so richtig weiss wer nun Teilnehmer des runden Tisches war, bleibt die Frage was haben wir, der Steuerzahler, denn für diesen Aufwand gezahlt ?
Aufwandsentschädigungen, Fahrgeld und gastronomische
Versorgung machen sicher eine nicht eine unerhebliche Summe, wobei das natürlich unerheblich ist bei den Summen in Sachen Euro. Trotzdem wäre es interessant was da an Kosten entstanden ist. Das Ergebniss bleibt letztlich immer das alle nur Verlierer sind : die Opfer und die Steuerzahler.
Wahrscheinlich haben aber die Opfer als auch die bürgerlichen Steuerzahlen ein wirkliches Gewissen
das ja genutzt werden kann um Ruhe einkehren zu lassen
Ja wenn Politik und Kirche am RUNDEN TISCH zusammen
kommen,kann ja nichts Positives herraus kommen.
An den RUNDEN TISCH gehören Opfer vertreter.
Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zur Bilanz des Runden Tisches zum Thema sexueller Kindesmissbrauch
Man mag auf die katholische Kirche schimpfen, wie sehr sie sich mit der Aufarbeitung ihrer Missbrauchsfälle schwertut – die Behörden stehen ihr in punkto Prävention, Opferschutz, einer Verlängerung der Verjährungsfrist und Hilfsfonds in nichts nach. Die Bilanz des Runden Tisches macht hier einzig ohnmächtig. Dabei bleibt das Thema aktuell – vor allem auch in Familien. Bei jährlich über 12.000 angezeigten Missbrauchsfällen sind das 33 am Tag – ohne Dunkelziffer.
Quelle: Märkische Oderzeitung
33 Opfer täglich, dass erschüttert mich zutiefst.
Eine Pandemie, wie ich schon immer sagte. Und weder Politik noch irgendwer tut was dagegen. Außer die Ehrenamtler für ein Brot und ein Ei. Unser Staat darf sich schämen!!!
Danke Doro für die Recherchen!!!
Neue OZ: Trauerspiel
Es ist beschämend: Drei Jahre ist es her, da schockierte die Enthüllung Tausender Missbrauchsfälle in Schulen, Heimen und Familien die Öffentlichkeit. Vor mehr als einem Jahr versprach der „Runde Tisch sexueller Kindesmissbrauch“ den Opfern rasche Hilfen. Doch bis heute ist kein Cent geflossen. Enttäuschender konnte die Bilanz des von so großen Hoffnungen begleiteten Gremiums nicht ausfallen.
Die Frustration der Betroffenen ist nur allzu verständlich. Sie sollten unbürokratisch Geld für Therapien und andere Unterstützung erhalten. Doch nun erleben sie, wie Bund und Länder endlos um Finanz- und organisatorische Fragen streiten. Es ist ein Schlag ins Gesicht traumatisierter Opfer, die nur unter Qualen an die Öffentlichkeit gegangen sind. Dass der Bund nun seine Hälfte der Hilfen auch ohne Einigung mit den Ländern auszahlen will, ist ein Fortschritt. Doch kann das nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Akteure in Berlin, abgesehen von Präventionsprojekten, nur eine bescheidene Bilanz vorweisen können.
Besonders bedauerlich ist, dass es noch kein neues Opferschutzgesetz gibt. Geplant ist, zivilrechtliche Verjährungsfristen von drei auf 30 Jahre zu verlängern. Das wäre eine große Verbesserung, da sich Opfer oft erst im Erwachsenenalter in der Lage sehen, Strafanzeige zu erstatten. Doch das Gesetz entzweit schon seit 20 Monaten den Rechtsausschuss des Bundestages, ein weiteres Trauerspiel.
Ein Kommentar von Uwe Westdörp (Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung)
Anmerkung: Hier sieht man sehr gut, wie die Verschleierungstaktik aus dem Bundesjustizministerium wirkt:
Der Kommentator plädiert im letzten Abschnitt für die schnelle Umsetzung der geplanten „zivilrechtlichen Verjährungsfristen“, und sieht die daraus resultierende Verbesserung für die Betroffenen darin, dass dann auch im Erwachsenenalter noch Strafanzeige erstattet werden könne. Doch „Strafanzeige“ und „Zivilklage“ sind zwei völlig unterschiedliche Schuhe!
Natürlich können Betroffene Strafanzeige erstatten. Aufgrund der Traumafolgen – das ist wissenschaftlich längst Standardwissen – kann dies aber häufig erst im fortgeschrittenen Erwachsenenalter geschehen. Da die (angekündigte!) Verlängerung der ZIVILRECHTLICHEN Verjährungsfristen überhaupt nichts an den STRAFRECHTLICHEN Verjährungsfristen ändert, wird eine Strafanzeige im Erwachsenenalter – aufgrund der immer noch völlig unangemessenen Verjährungsfristen im STRAFRECHT – auch mit neuer zivilrechtlicher Verjährungsfrist zur Einstellung des Verfahrens (aufgrund der strafrechtlichen Verjährung, NICHT wegen Unschuld!!!) führen.
Betroffene können auch mit einer 30-jährigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist strafrechtlich nicht gegen ihre Peiniger vorgehen und – meist noch schlimmer – müssen dazu noch erfahren, dass die Justiz (und damit der Staat) nichts gegen die Täter/innen unternimmt.
Die (angekündigte) Gesetzesänderung im ZIVILRECHT ermöglicht es den Betroffenen lediglich, AUF EIGENE KOSTEN und PRIVAT gegen die Täter/innen zu klagen. Viele Betroffene können das schon aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht leisten. Dazu kommt, dass ihnen– aufgrund der strafrechtlichen Verjährung der Gewalttaten – seitens der Täter/innen Unterlassungsklagen (wegen angeblicher „Falschbehauptungen“) drohen. Der Erfolg einer solchen zivilrechtlichen Privatklage ist ebenfalls äußerst fraglich, da es gegen die Täter/innen keinen strafrechtliche Anklage/Strafbefehl (Feststellung der Tatsachen und Schuld) gibt aufgrund der kürzeren STRAFRECHTLICHEN Verjährungsfristen.
Fazit: Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder – egal ob Straf- oder Zivilrecht – gehören abgeschafft. Gerade weil ja erst die Folgen dieser Gewalttaten die Betroffenen daran hindern, rechtzeitig gegen die Täter vorzugehen. In einem Rechtsstaat darf eine solche einseitige und wissentliche Bevorteilung der Täter/innen nicht sein!
Lausitzer Rundschau: Hoffen auf den Rest von Scham
Jeder ist natürlich bester Absicht, aber – leider, leider – immer ist die andere Seite schuld, dass die Dinge nicht vorangehen. Der bisherige Umgang der Politik mit den Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch ist ein Armutszeugnis. Eigentlich waren sich alle Seiten vor über einem Jahr einig, doch dann verloren sie sich im Hickhack ums Geld, als ob 100 Millionen Euro für Opfertherapien viel wären für 16 Länder und den Bund. Und sie verloren sich im Hickhack um das gesetzliche Kleinklein bei den Verjährungsfristen, als wären sie im juristischen Proseminar. Zuständigkeitsgerangel und Eitelkeiten kamen dazu. Man wünscht sich, dass einer den gordischen Knoten von oben zerschlagen möge. Aber wer? Die zuständigen Ministerinnen des Bundes? Sie selbst knoten kräftig mit. Die Oberen in den Parteien und Fraktionen? Sie spielen Schwarzer Peter. Es bleibt nur die Hoffnung, dass der Wahlkampf und ein Rest von Scham allen Akteuren doch noch Beine machen wird.
Quelle: Lausitzer Rundschau
Stuttgarter Zeitung: Klägliche Bilanz
Als vor drei Jahren ans Tageslicht kam, welches Ausmaß der sexuelle Missbrauch in vielen Sphären der Gesellschaft hat, war die Aufregung sehr groß. Es mangelte weder an Aufklärungseifer noch an politischem Aktionismus. Doch der ist inzwischen ziemlich verpufft.
Am Pranger stehen diesmal nicht die Kirchen, sondern zivile Instanzen. Sie werden ihrer Verantwortung nicht gerecht. Die versprochene Hilfe für Missbrauchsopfer kostet nämlich Geld. Und die meisten Bundesländer sind offenbar so klamm, dass sie selbst hier knausern. Das ist beschämend. Das schnöde Geschacher um ein paar Millionen Euro verhöhnt diese Menschen aufs Neue.
Ebenso schwer verständlich ist das Zeitlupentempo, mit dem die Mühlen des parlamentarischen Betriebs in dieser Angelegenheit mahlen. Seit anderthalb Jahren steckt ein Gesetz im Bundestag fest, das die Rechte der Missbrauchsopfer stärken soll. Von der Entschlossenheit, die am Runden Tisch zu spüren war, ist wenig geblieben. Es wäre an der Zeit, endlich zu handeln.
Quelle: Stuttgarter Zeitung
Neue Westfälische (Bielefeld): Kläglich versagt!
Der Aufschrei 2010 war groß, als die zahlreichen Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs bekannt wurden. Ob katholische Schulen oder ein Internat mit reformpädagogischer Ausrichtung, ob private oder öffentliche Einrichtungen: Vielerorts hatten Erwachsene in verantwortlicher Stellung sexuelle Gewalt an Kindern ausgeübt. Die Politik rief einen runden Tisch ins Leben. Doch hat nach der Empörung offenbar schnell wieder Gleichgültigkeit um sich gegriffen. Nicht nur in der Gesellschaft, sondern leider auch in der Politik. Denn im Grunde ist nicht viel passiert. Das ist besonders misslich, weil die Opfer hohe Erwartungen an den runden Tisch hatten. Dass sie jetzt bitter enttäuscht wurden, hätte vermieden werden können. Doch die Politik hat in diesem Punkt kläglich versagt. Bund und Länder streiten bis heute über den Aufbau eines 100- Millionen-Euro-Hilfsfonds. Der schwarze Peter wird hin und her geschoben. Der Bund wartet auf die 50 Millionen Euro der Länder, und die Länder warten bis heute auf ein Konzept des Bundes. Dass der Bund seine 50 Millionen jetzt einzahlen will und damit die Länder unter Zugzwang setzt, ist immerhin ein kleiner Fortschritt. Wichtiger als Geld für Therapien, so sagen die Opfer, wäre aber ein Gesetz, dass die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von nur 3 auf 30 Jahre verlängert. Denn viele Betroffene sind oft erst nach Jahrzehnten in der Lage, ihr erlittenes Leid mitzuteilen. Doch der entsprechende Gesetzentwurf liegt seit 20 Monaten im Rechtsausschuss, ohne dass irgendetwas damit passiert wäre. Offenbar gibt es über die Details wieder einmal Krach zwischen Union und FDP. Es darf eigentlich nicht wahr sein, wie schludrig hier Schwarz-Gelb mit den Opfern umspringt. Eine ernsthafte Debatte über den Gesetzentwurf wäre das Mindeste, was die Politik den Betroffenen schuldet.
Quelle: Neue Westfälische
Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Kindesmissbrauch
Drei Jahre liegt der Skandal um Kindesmissbrauch an Schulen und Heimen zurück. Politische Konsequenzen gab es nur vereinzelt. Das Schlimmste daran ist, dass es die wenigsten bemerkt haben.
Die gestrige Bilanz des Runden Tisches zu sexuellem Kindesmissbrauch hat vielen die Augen geöffnet. Es geht alle an, wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden, die Kinder schützen und Opfern helfen sollen. Pro Tag gibt es 33 Anzeigen wegen Kindesmissbrauchs in Deutschland. Die Dunkelziffer ist hoch.
Was mögen Betroffene denken, wenn sie sehen, dass die wichtigsten der schon 2011 genannten Empfehlungen des Runden Tisches in politischen Mühlen und Lagerkampf zerrieben werden? Sie wenden sich angewidert ab. Zu Recht.
Es ist unerträglich, dass sich Bund und Länder immer noch nicht auf den 100-Millionen-Euro-Hilfsfonds für Opfer einigen können, während regelmäßig im Eilverfahren Milliarden für EU-Krisenstaaten durchgewunken werden.
Der Kindesmissbrauch-Skandal als sensibles und trauriges Kapitel ist der denkbar schlechteste Boden, um darauf politisches Gerangel auszutragen. Hier haben ausnahmslos alle Parteien versagt.
Das heißt nicht, dass die Umsetzung der Ideen des Runden Tisches nicht hinterfragt werden darf. Wenn das aber dazu führt, dass der Fonds schrumpft und ein Opferschutz-Gesetzentwurf 20 Monate im Ausschuss steckenbleibt, ist das inakzeptabel.
Das haben die Opfer nicht verdient. Denn der Entwurf zollt ihrer zentralen Forderung Respekt. Die Verjährungsfrist soll auf 30 Jahre verlängert werden. Derzeit verjährt Kindesmissbrauch bereits nach drei Jahren.
Ein paar Fortschritte sollen nicht verschwiegen werden. 32 Millionen Euro für Forschung auf dem Gebiet sind ein Signal. Mehr Aufklärungsangebote und ein Kinderschutzgesetz, das einschlägig Vorbestrafte von der Arbeit mit Kindern ausschließt, sind ein Anfang. Mehr aber nicht.
Wird es konkret, gibt es wenig zu loben. Es existiert kein flächendeckender Zugang zu Traumatherapien. Beratungsstellen sind unterfinanziert. Die Regierung räumt selbst ein, dass Opfer lange auf Therapien warten. Dabei ist das der Anker der Aufarbeitung.
In einem Punkt ist jedoch nicht die Politik, sondern die katholische Kirche am Zug. Das Missbrauchsausmaß ist weiter offen.
Den Versprechen nach dem Scheitern der Pfeiffer-Studie müssen Taten folgen. Und nach wie vor prüfen keine Unabhängigen Entschädigungen, sie werden nach kirchlichem Gusto entschieden. In der Kirche wie abseits von ihr ist die entscheidende Frage unbeantwortet: Warum konnten Schulen und Internate zu Orten werden, die unbemerkt auf so grausame Weise agierten?
Kommissionen genießen wenig Achtung. Hier wäre eine nötig, die endlich klärt, welche Kontrollen es braucht, um das zu verhindern. Sie muss – anders als der Runde Tisch – überwiegend mit Betroffenen besetzt sein. Nur sie wissen wirklich, wovon sie reden.
Quelle: Westfalen-Blatt
Anmerkung: Auch dieser Kommentar (so gut er einerseits ist) zeigt, dass die Vernebelungstatktik der Bundesjustizministerin in Sachen „Verjährungsfrist“ funktioniert. Der Kommentator meint pauschal: „Die Verjährungsfrist soll auf 30 Jahre verlängert werden. Derzeit verjährt Kindesmissbrauch bereits nach drei Jahren.“ SO hören das auch allen anderen Nichtbetroffenen. Der unsaubere Umgang in dieser Frage sowohl von der Bundesjustizministerin, anderen Politiker/innen, als auch den Medien und NICHT ZULETZT des Bundesmissbrauchsbeauftragten (der mehr dafür tun könnte, dass öffentlich sehr deutlich wird, von WELCHER Verjährungsfrist hier immer gesprochen wird und WO GENAU da die Verbesserung sein soll) führt zu völlig falschen Vorstellungen in der Öffentlichkeit über die Lage der Betroffenen. Hier sollten wir noch einmal richtig Gas geben und Öffentlichkeitsarbeit betreiben, denn wenn das Gesetz erst einmal durch ist, wird so schnell nichts mehr daran geändert und zudem wird es heißen: „Ja, warum habt ihr denn nicht früher darauf hingewiesen?“!
Mitteldeutsche Zeitung: zu Kindesmissbrauch/Runder Tisch
Aufarbeitung, Prävention, aber auch Hilfe und Genugtuung für die Opfer waren die Ziele des Runden Tisches zum sexuellen Kindesmissbrauch. Seine Empfehlungen legte er vor mehr als 14 Monaten vor. Seither bemüht sich der unabhängige Beauftragte der Bundesregierung, die Umsetzung auf den Weg zu bringen. Es ist ein verlorener Posten, auf den man Johannes-Wilhelm Rörig verwiesen hat. Angesiedelt im bürokratischen Niemandsland zwischen drei Ministerien und weitab der Frontlinie zwischen Bund und Ländern darf er seither beobachten, wie die Beteiligten die Verantwortung hin und her schieben, um die Finanzierung und Ausgestaltung eines Hilfefonds für die Opfer streiten oder die Verlängerung der zivil- und strafrechtlichen Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch verschleppen.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
Stuttgarter Nachrichten: Runder Tisch
Die Bewilligung und Umsetzung von Hilfen für Missbrauchsopfer haben oberste Priorität. Doch was geschieht? Nichts! Bund und Länder streiten sich seit Monaten über den längst beschlossenen Hilfsfonds von 100 Millionen Euro und schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Das Gesetz zur Stärkung der Rechte der Opfer verstaubt im Rechtsausschuss des Bundestags. Der Hilfsfonds ist über das Ankündigungsstadium nicht hinausgekommen. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Politik nichts lieber tut, als sich mit sich selbst zu beschäftigen, dann ist er jetzt endgültig erbracht.
Quelle: Stuttgarter Nachrichten, Chef vom Dienst
Joachim Volk
Die Familienministerin Schröder hat vor wenigen Wochen 120 Mio Euro für Contergangeschädigte genehmigt. Die 120 Mios werden nicht nur dieses Jahr ausgezahlt, sondern auch in jedem der darauffolgenden Jahre. Es gibt zur Zeit noch 2500 Contergangeschädigte. Erreicht hat dies der Bundesverband der Contergangeschädigten, der einen Forderungskatalog an die Regierung aufgestellt hat. Der Verband macht zur Anzahl seiner Mitglieder keine Angaben.
Die ganzen öffentlichen Diskussionsrunden haben also nichts gebracht.
Damit ist der neu angerichtete Schaden für Betroffene größer, als der Nutzeffekt.
Denn man bedenke, daß bisher viele der Betroffenen einigermaßen gut mit der Verdrängung überleben konnten.
Das Verdrängen ist durch das Breittreten des Themas über die Medien kaum noch möglich.
Es hätte allerdings Sinn gemacht, wenn man zu einem akzeptablen Ergebnis zugunsten der Betroffenen gekommen wäre.
So ist es eine Katastrophe mit großen langfristigen Auswirkungen. Wer will das Verantworten?
ich finde es gibt eine fehler, nicht nur dass betroffene lange warten bis sie überhaupt eine (begrenzte) therapie erlangen. traumatherapie durfte bis vor ca 10 mianten nicht erwähnt werden, die probleme mussten umschrieben werden. emdr als eine der erfolgreichsten methoden ist keine kassenleistung,darf also auch nicht erwähnt werden und so werden betroffene erneut zu opfern gemacht. opfer von bürokratie, verschleppung und ihnen wird wieder gesagt: du darfst nicht verarbeiten! so passiert es mir auch gerade…diese methode ist meine methode,aber ich soll sie von meinen 300euro,welche ich zum leben habe, selbst bezahlen…wärend mir gleichzeitig gesagt wird ambulant nun nein,aber sie dürfen jederzeit in die psychiatrie gehen…aber was soll ich dort? wieder warten,ob ich überhaupt mal bis zu 25 minuten gespräch habe? mich aufbewahren lassen?
Der Staat ( JUGENDAMT ) der uns Dahmals weg Schikte mit den Worten “ SO ETWAS MACHT EIN PRIESTER NICHT “
Die Kirche die einen als TEUFEL ERKLÄRTE und alles unter den Tisch KERTE.
Als der SEXUELLE MISSBRAUCH raus kam !!!
Die an einem RUNDEN TISCH ??? Na da kann man sich ja
Denken was da Raus kommt === Heiße Luft === und sonst gar Nichts für die Betroffenen !!!
Das Jugendamt hat sich Strafbar gemacht,wegen der
Unterlassenen Hilfeleistung in den 60er und 70er
Jahre. Die Kirche wegen Vertuschung der Straftaten
In den Jahren 1955 bis 1980 wurden über 100 Kinderin Sankt Maria Königin in Refrath
Sexuell Missbraucht durch einen Priester der von der Kirchengemeinde Köln
– Vogelsang Strafversetzt wurde nach Refrath.
Die Kirchengemeinde will es Heute noch nicht war haben. Der Priester ist bereitz im
Jahre 1991 Verstorben.Dieser Priester ist in den Jahren 1980 bis 1991 noch
zum MSG befördert worden.Obwohl die Vorwürfe bekannt waren hinter Verschlossenen Türen.
Opfer haben keine Lobby.
Wie nennt man sowas eigentlich?
Verzögerungsstrategie?
Im Sande verlaufen lassen?
Ermüdungstaktik?
Zudiskutieren?
In der Flut der vielen Ergebnisse erstickt?
Na Hauptsache es ist am Ende Niemand an dem Resultat Schuld. Denn es haben sich ja nun nachweislich viele Verantwortliche mit dem Thema beschäftigt.
Von Ignoranz kann also keine Rede mehr sein.
Es ist wohl nun eine Art Ohnmacht aufgrund der Ergebnisse und deren Umsetzbarkeit aufgekommen.
Eine Ohnmacht, wie sie viele Betroffene selbst schon erfahren mussten.
Es hat sich demnach die Ohnmacht, welche vielen Betroffenen so sehr zu schaffen macht, verstärt.
Wem nutzt das? Was hat man an der Situation damit verbessert?