Bottrop. Mit 40 Jahren kann Bettina es heute offen aussprechen: „Ich bin vor 30 Jahren sexuell missbraucht worden.“ Angehörigen macht sie den Vorwurf, damals weggeschaut zu haben. Ihr schwieriger Kampf gegen Vergessen und Verjährung….
…Aufarbeitung ist schwierig
Gleichzeitig erlebt die 40-Jährige, wie schwierig die Aufarbeitung von Missbrauchserlebnissen so viele Jahre nach den Taten ist. Der Weiße Ring, den Bettina erst vor kurzem kontaktierte und gern an ihrer Seite gewusst hätte, verweist einerseits darauf, dass die Betreuer zwar versuchten, Opfern zu helfen. „Aber wir dürfen keine Therapien geben“, so Alfred Voigt (Außenstellenleiter für Bottrop und Gladbeck), der hier medizinisch-therapeutische Hilfe angezeigt sieht. Was eine mögliche strafrechtliche Verfolgung angeht, sieht der Weiße Ring in diesem Fall das Problem der Verjährung (siehe Zweittext) und auch das der detaillierten Nachweisbarkeit der lange zurückliegenden Taten.
Bettina hat auch Kontakt zum netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt), einem Verein, der u.a. dafür kämpft, dass bei sexualisierter Gewalt die straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen komplett aufgehoben werden. Zudem will sie beim Landesversorgungsamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) einen Antrag auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen. In das Formular will sie auch diejenigen eintragen, „die damals weggeschaut haben, als Zeugen“. Und sollte sich dann herausstellen, dass doch noch nicht alles strafrechtlich verjährt ist, „gehe ich zur Staatsanwaltschaft“.
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