Karlsruhe – Traumatisierte Opfer sexueller Gewalt können auch nach Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte eine Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts. Dieses hatte 2011 einen Mann zur Zahlung von 7500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er missbrauchte mehrfach einen mittlerweile 36-Jährigen. Das Opfer hatte die Taten 15 Jahre lang verdrängt und erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zivilrechtlich auf Schmerzensgeld geklagt. Weiter lesen…

Mehr dazu unter: http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de