Karlsruhe – Traumatisierte Opfer sexueller Gewalt können auch nach Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte eine Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts. Dieses hatte 2011 einen Mann zur Zahlung von 7500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er missbrauchte mehrfach einen mittlerweile 36-Jährigen. Das Opfer hatte die Taten 15 Jahre lang verdrängt und erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zivilrechtlich auf Schmerzensgeld geklagt. Weiter lesen…
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Mehr dazu unter: http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Es muss ein ziemlicher Schock für den Kläger gewesen sein, sich die Geschehnisse wieder bewußt zu machen. Manche könnten mit dieser Situation überhaupt nicht umgehen und sind akut gefährdet… suizidgefährdet. Es ist glaubwürdig, dass er diesbezüglich unter einer Amnesie litt und traumatisiert ist. Der Kläger ist heute von Beruf Polizist. Und all die Jahre trug er dies mit sich herum.
Es ist gut, dass die Gerichte bis hinauf zum BGH die Frist der Verjährung also auf eine andere Weise berechnen, nämlich ab dem Zeitpunkt der Wiedererinnerung. Allerdings verschiebt es wiederum noch eine Beweislast mehr auf den Rücken des Betroffenen, nämlich des Nachweises der Amnesie. Das würde bei einer Verlängerung oder Abschaffung der Verjährungfrsiten entfallen. Naja. Immerhin.
Die Entschädigung selbst entspricht in keiner Weise dem Schaden, den das Opfer seelisch und gesundheitlich erlitt. Der Betrag ist für das Erlittene und seine Folgen unwürdig, absolut menschenunwürdig. Sicherlich orientieren sich die Richter dabei an den sonstigen Zahlungen in diesem Bereich.
Würde ich die für die Berechnung des Schadensersatzes verantwortlichen Richter an dieser Stelle namentlich beleidigen, müsste ich einen ganz anderen Betrag entrichten. Die Reparatur eines Lackschadens am Auto nach einem Hauch von Vandalismus würde vermutlich auch höher berechnet als die Schäden an Seele und Körper eines Menschen. Warum es dieses zweierlei Maß gibt, würde ich mir gerne mal von diesen Richtern erklären lassen.
Wie würden diese Richter entscheiden, wenn sie selbst oder ein Angehöriger betroffen wäre? Wenn sie hier mehr Lebenserfahrung besässen?
Bei der Urteilsverkündung hätte ich wahrscheinlich dem Richter aufs Pult gekotzt.
Ich hoffe mal, der Kläger (ein Polizist) hat zumindest seine Rechtsanwaltkosten wieder raus.
Aber was machen die Menschen demnächst, die vorhaben zu klagen aber nur über eine kleine Rente verfügen, oder ALG II beziehen und die das Geld für einen Rechtsanwalt und einen Prozess nicht aufbringen können? Was raten Sie diesen Personen, Frau Schnarrenberger? Kotz!
Die vollständige Entscheidung ist wie folgt abrufbar:
Folgenden Link aufrufen:
http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=30257&_psmand=157
– 12 O 2381/10 unter Aktenzeichen eingeben
– Das Jahr unter Datum ganz rechts auf 2012 erhöhen
– Klick auf Anzeige
– Klick auf Rechtsfeil über Volltext
Und das ist sie:
Leutheusser-Schnarrenberger:
„Das ist allein in der Hand der katholischen Kirche.“
„muss die katholische Kirche selbst entscheiden“
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1973723/
Das ist Schnarrenberger von der FDP: mit vielen Worten nichts sagen und aus allem raushalten aber die Prozesskostenhilfe abschaffen.
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0124/arme.php5
Ich wüßte zu gern welche Kosten für Rechtsanwälte angefallen sind.
Auch wenn die Summe lächerlich ist – es ist endlich mal ein deutliches Signal! Sehr schön! Außerdem sehr mutig, dass der Polizist diesen Schritt gewagt hat. Ich wünsche ihm von Herzen alles Gute!
Eine Sache, die mich aber langsam wirklich ankotzt: Ich habe ja nun schon etliche Fälle mitverfolgt. Geht es um eine Frau, wie Pola Kinski, wird ihr sofort unterstellt, sie mache das nur des Geldes wegen und hätte sich eh nur alles ausgedacht. Außerdem kommt sofort der Vorwurf: Warum kommt sie erst jetzt damit? Handelt es sich bei dem Opfer um einen Mann, kommen derartige Vorwürfe kaum. Männliche Opfer haben natürlich anders gelagerte Probleme – ggf. wird ihnen gar die Männlichkeit abgesprochen, weil sie „Opfer“ geworden sind, oder sie werden nicht ernst genommen, wenn es eine Täterin war usw. Aber Frauen werden(zumindest in der Öffentlichkeit)viel schneller als Falschbeschuldigerinnen abgestempelt. Ich denke jedenfalls, die Missbrauchsskandale wären kaum so ein großes Thema geworden, wenn Frauen die Sache aufgedeckt hätten. Oder ist das nur meine Wahrnehmung?
BGH · Urteil vom 4. Dezember 2012 · Az. VI ZR 217/11: http://openjur.de/u/597180.html#
Tenor: Die für den Beginn der Verjährung erforderliche Kenntnis des Geschädigten kann fehlen, wenn dieser infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie keine Erinnerung an das Geschehen hat (Anschluss Senatsurteil vom 22. Juni 1993 – VI ZR 190/92, VersR 1993, 1121).
Elisabeth, für mich ist dieser Fall kein deutliches Signal. Ein deutliches Signal wäre die vollständige Aufhebung der Verjährungsfristen, worauf sich der Täter in diesem Fall ja auch vor Gericht beruft, eben dass seine Sauereien bereits verjährt sind. Bedenken Sie bitte, dass das Opfer ein Polizist ist und seine Polizeikollegen seine Strafanzeige aufnehmen können. Das Opfer ist sozusagen im exekutiven Fahndungsvorteil, weiß auch, dass die Tat bereits verjährt ist, will aber zumindest den Täter vor Gericht zerren um zumindest ein Schmerzensgeld vor Gericht zu erstreiten. Versetzen Sie sich in die Lage der Judikative, der Richter. Da klagt ein Opfer aus der Exekutive, praktisch Kollegen, und begehrt zumindest Schmerzensgeld. Da werden alle Register gezogen, um mittels Paragraphen eine Hemmung festzustellen. Gehen Sie heute mal zur Polizei und erstatten Strafanzeige gegen Bekannt, der Ihnen vor 35 Jahren Leid zugefügt hat. Die schicken Sie einfach nach Hause, weil verjährt, obwohl der Täter zum selben Zeitpunkt seine Untaten weiter begeht. Und ich sage Ihnen:
Unsere Justizministerin Schnarrenberger will mit der Abschaffung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe genau das verhindern, eben das sozial schwache Opfer klagen. Für die ist das zudem noch eine Win-Win Situation. Einerseits die finanzielle Entlastung der Länderkassen und andererseits die Eindämmung der Klagen.
Nach meinen Erkenntnissen verjährt eine Straftat eben nicht,solange man darunter noch körperlich und seelisch leidet.Denn die Tat besteht noch weiter und ist dann noch nicht abgeschlossen.Lt.Info kann man am ISTGH in Den Haag Klage einreichen,wenn man im eigenen Land vor den Gerichten nicht weiterkommt.-Z.B.wenn man einen Rechtsanwalt nicht bezahlen kann.Seit Februar 2012 nimmt der ISTGH in Den Haag auch Anzeigen von Klägern,die einem Sexualverbrechen zum Opfer fielen,entgegen-auch ohne
Rechtsanwalt.Besonders auf Urteile,die gar keine sind,da vom Richter nicht unterschrieben,stellen für sich allein schon eine Straftat dar.Das Sexualverbrechen sowohl als auch das sogenannte Scheinurteil hier in Deutschland fällt unter den Straftatbestand der Folter (Artikel 7 Völkerstrafrecht)-Näheres siehe unter der Suche
„Scheinurteile“ im Internet.