Ein Rechtsstreit kostet Geld für anwaltliche Beratung und Vertretung, Gerichtskosten, Gutachterkosten und mehr. Die Prozesskostenhilfe soll Menschen, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legt nun den “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts” vor, der die auch „Armenrecht“ genannte Prozesskostenhilfe erheblich einschränken soll.

Zitat aus dem Gesetzesentwurf: „Durch die Absenkung von Freibeträgen, die Verlängerung der Ratenzahlungshöchstdauer um zwei Jahre und die Neuberechnung der PKH-Raten sollen die Prozesskostenhilfeempfänger in stärkerem Maße als bisher an der Finanzierung der Prozesskosten beteiligt werden.“

Das Bundeskabinett beschloss den Regierungsentwurf am 16. August 2012.

Der Bundestag soll das Gesetz in Kürze verabschieden.

netzwerkB lehnt die geplanten massiven Einsparungen bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab, weil die geplanten Einsparungen für Bund und Länder insbesondere zu Lasten der sozial schwächer gestellten Menschen gehen.

Ein Szenario, dass das Job-Center mitentscheiden soll ob eine Beratungshilfe besteht, Erkundigungen bei Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Finanzämter, Rentenversicherung etc. stattfinden, oder sogar Gutachter für Untersuchungen des Einkommens und Vermögens des Antragstellers bestellt werden können, führen zur Abschreckung.

netzwerkB befürchtet, dass sozial schwächer gestellte Menschen, insbesondere aber auch die Opfer von sexualisierter Gewalt und anderen Formen der Gewalt, so belastet werden, dass viele von Unrecht und Gewalt Betroffene zukünftig darauf verzichten werden ihre Rechte auf Anerkennung, Gerechtigkeit und Hilfe zu erreichen.

Insbesondere sind gerade Frauen Geringverdienerinnen. Sie sind von den Folgen der Benachteiligungen im Bildungs- und Berufsbereich stärker betroffen, ebenso werden sie im Rentenbereich schlechter gestellt. Sie stellen die Mehrzahl der Alleinerziehenden und sie sind statistisch häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen. Somit trifft dieser Gesetzesentwurf gerade die Gruppe der Frauen in unserer Gesellschaft mit unausgewogener Härte.

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