Klosterinternat. Zwei ehemalige Schüler werfen Zisterzienser-Pater sexuelle Übergriffe vor.
Eine kleine juristische Sensation kündigt sich in Vorarlberg an. Zwei ehemalige Schüler des Klosterinternats Mehrerau in Bregenz haben 2012 wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Pater geklagt. Das Kloster hat sich damals auf Verjährung berufen. Dies kommt für das Landesgericht Feldkirch nicht infrage. „Das Gericht hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Verjährungseinrede in beiden Fällen nicht anzunehmen“, sagt Gerichtssprecher Reinhard Flatz.
in meinem verfahren (6jahre) hat das oberlandes gericht bamberg juni 2012 sich auch wie die kat/kirche, auf die verjährung klein geredet.
alexa
überlebendes heimkind/bayern
1960-1978
Müssen mutige Richter dem Gesetzgeber zeigen, dass die Verjährung nicht zählt ?
ein winziger Hoffnungsschimmer tut sich auf.
Aber immerhin – ein Anfang.
Es gibt eben doch noch Richter mit Moral-Courage.