Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern unter 12 Jahren ist in der Schweiz nicht mehr verjährbar. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist am 1. Januar in Kraft getreten. Sie gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren. Weiter lesen…
Für mich persönlich kommt diese Einsicht zu spät. Ich habe da noch die volle Härte erlebt und auch, dass die Aufarbeitung erschwert oder gar nicht stattfinden konnte, da dem Täter zu liebe, nach 15 Jahren die Akten vernichtet wurde.
Und so frage ich, ob es auch umgesetzt wird, da ich vom juristischen nie was mitbekommen habe und auch nicht beraten wurde.
Deutschland ist kein Rechtsstaat, solange dem Täter Schutz gewährt wird.