BERLIN – An der Charité ist ein zweites mutmaßliches Opfer an die Öffentlichkeit gegangen. Vor fünf Jahren soll ein Pfleger die mittlerweile 20-Jährige missbraucht haben.
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„Die Staatsanwaltschaft wurde erst durch Zeitungsartikel aufmerksam und strengte ein Verfahren von Amts wegen gegen den Pfleger an.“
Hört, hört, die Staatsanwaltschaft kann auch von Amts wegen tätig werden, aber auch nur dann, wenn ihre Aktivität ins öffentliche Meinungsbild passt und auch nur dann, wenn etwas Skandalöses in die Öffentlichkeit gelangt. Gegen den Sanktionsparagraphen 31 SGB II, der bekanntlich seit 2005 gegen den Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes verstößt, da schweigen die Staatsanwälte genauso wie die Herrschaften des Verfassungsschutzes, die auf dem RECHTEN Auge blind sind aber die LINKEN beobachten.
Und die Bundesverfassungsrichter, die Hüter des Grundgesetzes, wissen das alles, warten aber manchmal 20 Jahre lang, bis ein Kläger sich durch alle gerichtliche Instanzen zu ihnen vorgearbeitet hat. Was hat das noch mit Verhütung zu tun. Nichts!