Jahrespressekonferenz des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Johannes-Wilhem Rörig
Viele am so genannten Runden Tisch verabschiedeten Empfehlungen seien nicht umgesetzt worden. Auch mit der finanziellen Entschädigung stehe es nicht besonders gut.
Rörig: „Ich möchte alle Verantwortlichen darauf aufmerksam machen, dass das Ende der Legislaturperiode mit großen Schritten naht.“
Gerne gibt er ihnen nicht den Knecht Rubrecht der gegenüber der Politik am heutigen Nikolaustag den Zeigefinger hebt, aber der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Johannes Rörig sieht keine andere Wahl. Denn seine Bilanz dessen was nach dem Runden Tisch für die Betroffenen sexueller Gewalt bislang erreicht wurde, fällt mehr als gemischt aus. Zwar gebe es inzwischen eine höre Sensibilität und eine größere Bereitschaft in der Bevölkerung sich des Themas anzunehmen aber:
Rörig: „Die höhere Sensibilität in der Bevölkerung hat noch nicht dazu geführt, dass sich die Lage der Betroffenen durch proaktives Handeln der Politik tatsächlich verbessert hätte und das ist drei Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches für Betroffene bitter.“
Beispiel Entschädigungpfonds; vor einem Jahr sei den Betroffenen von den drei beteiligten Ministerinnen, aus dem Justiz-, dem Familien- und dem Bildungsresort versprochen worden einen einhundertmillionen Eurofond aufzulegen. Darauf warteten die Betroffenen aber noch heute. Der Bund hat seine Hälfte bereits überwiesen, die Länder zögern noch.
Rörig: „Ich finde das Schweigen der Bundesregierung seit einem Jahr zu dem Punkt, das Schweigen der 16 Bundesländer, aus Sicht der Betroffenen unerträglich.“
Die Betroffenen bräuchten die zugesagten Hilfen, es dürfe nicht bei unverbindlichem Mitgefühl bleiben. Dringenden Handlungsbedarf sieht der Missbrauchsbeauftragte auch bei den Verjährungsfristen. Hier habe das Justizministerium einen guten Entwurf vorgelegt, dieser sieht die Anhebung der Verjährungsfristen bei zivilrechtlichen Klagen von 3 auf 30 Jahre vor. Der Entwurf schlummere aber bereits seit 18 Monaten im Rechtsausschuss.
Rörig: „Diese Gesetz muss ganz dringend bis zum Sommer 2013 verabschiedet werden und möglichst auch noch den Weg in das Bundesgesetzblatt finden. Hier sehe ich den Bundestag und die Bundestagsmehrheit in der Pflicht.“
Ein solches Gesetz wäre auch für Norbert Denef, Vorsitzender des Netzwerkes Betroffener sexualisierter Gewalt, ein wichtiges Signal.
Norbert Denef: „Wir dürfen uns nicht davor verstecken, zu sagen, ja, das ist ein Verbrechen, ja, das dauert ein Leben lang und ja, wir müssen die Verjährungsfristen aufheben – ohne wenn und aber.“
Mit Argwohn dagegen betrachtet Denef die freiwilligen Selbstverpflichtungen die der Missbrauchsbeauftragte mit Dachorganisationen wie dem Roten Kreuz, der Arbeiterwohlfahrt oder Sportverbänden bereits auf den Weg gebracht hat oder auf den Weg bringen will, um Kindesmissbrauch zu verhindern.
Norbert Denef: „Das ist genau wie wenn man freiwillig unterschreibt, ich werde nicht bei Rot über die Kreuzung fahren, da erreicht man auch nicht viel. Wir brauchen Gesetze. Wir brauchen ganz klare Gesetze.“
Der Missbrauchsbeauftragte glaubt aber, dass es neben Gesetzen mindestens eben so wichtig ist, Menschen vor Ort von der Sache zu überzeugen, das gehe eben am besten freiwillig.
Und noch ein Anliegen ist Rörig wichtig, diejenigen die auch heute noch Opfer werden, müssen niederschwellige und passgenaue Beratungsangebote finden. Länder und Kommunen müssten Beratungsstellen deshalb endlich mit ausreichenden Finanzmitteln ausstatten.
Kerstin Steinbrecher berichtete über die Jahrespressekonferenz des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Johanns-Wilhelm Rörig.
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„Wir brauchen Gesetze. Wir brauchen ganz klare Gesetze.”!!!!!!!!!!!
Natürlich wären Gesetze gut.
Aber was ist wenn Richter auf Gutachter hören wie im Fall Mollath ?
Denn häufig gibt es keine handfesten Beweise nach Sexualstraftaten und was ist wenn die Täter nichts zugeben ?
Doofe Richter wird es nach wie vor geben. Aber durch die Gesetzesänderung wird sich das Bewußtsein in der Gesellschaft über die Schwere der Verbrechen ändern. Und die Richter sind auch ein Teil der Gesellschaft.
Mir geht dabei durch den Kopf, dass das Problem der Begutachtung der Opfer-zeugen sehr groß sein muss und im Falle einer allgemeinen Anzeigenpflicht viele Menschen in ein Dilemma bringen kann. Dabei meine ich jene Opfer, die für die Gewalttaten zwar klare Erinnerungen, aber keine Zeugen und keine „Sach-Hinweise“ haben, (eine Betroffene sagte mal „er hat es mir leider nicht in die Pampers gelegt“): zeigt man an, riskiert man am Ende als Dummi dazustehen. Zeigt man nicht an, hat man damit gesagt, dass nichts geschehen sei, denn ansonsten wäre man ja anzeigenpflichtig.
Also, den Bereich der juristischen Erhebung des Sachverhaltes und der Kriterien für die Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Opfer finde ich auch sehr wichtig, wenn wir eine allgemeine Anzeigenpflicht verlangen.
Was ist bei einer Anzeigepflicht, wenn die Täterseite das Opfer , weil keine Beweise vorliegen hat und „kein Gutachter feststellt“, dass eine sexuelle Straftat stattgefunden hat, wegen Falschaussage anzeigt, die aber keine Falschaussage ist ? Strafverteidiger wissen anscheinend genau wie man Opfern Angst macht und sie verunsichert. Und dürfen das anscheinend auch.
Ich glaube, die wenigsten Mißbrauchten haben handfeste Beweise.
Die z.T. schweren psychischen Schäden der Opfer spielen anscheinend bei den Strafverfolgungsbehörden oder Gerichtsverfahren kaum eine Rolle.
Da müssen Opfer, selbstbewußt auftreten und anscheinend vollkommen gesund sein, damit sie glaubwürdig sind.
Wenn ein Opfer stottert oder nicht in der Lage ist durch Retraumisierung im Gerichtssaal „zu reden“, also nicht noch einmal alles ( Betonung auf alles ) schildern kann, was die Opfer bereits bei Anzeigen Polizisten und Krimminalkomissaren ausgesagt haben und zusätzlichen Zeugenverhören zB. in LKA`s ausgesagt haben.
eine mieße,dreckige Familien- und Opferschutz-Politik. Das ist Deutschland.
Weihnachten in Kirchen Flugblätter verteilen, mit Inhalt: Sex.Missbrauch an Kindern in kath.Heimen, das wird meine Aufgabe zu Weihnachten sein-
E-Mail darf veröffentlicht werden.Wer mitmachen will, bitte schreiben.
Grüße von einem ehem. Heimkind
Klare Gesetze, eigens zu diesen perversen Verbrechen an Kindern und anderen Abhängigen, dazu wird so manch einem Juristen ganz sicher noch etwas sehr Gescheites einfallen.
Sehr bald sollten diese – zum Schutz der Kinder gegen fortgesetzten Machtmissbrauch von Eltern etc. – auch die Neurobiologie mit auf den Plan rufen …
Seit Beginn dieser Republik konnte die Täterlobby in ALLEN Lebensbereichen ungestört die „Luft“ verseuchen, die unsere Gesellschaft seit Nazitagen untertänigst inhaliert hat.
Opferlobby wurde schon 2010 von dieser Regierung nicht zugelassen – wie konnte nur ein Mensch der Kanzlerin ihre Rede von „Klarheit und Wahrheit“ abnehmen?!! – Man dealte ungeniert mit religiös-mafiösen Täter-Institutionen, wie das auch bei Gericht längst üblich wurde.
Es hätte die ach so christlichen und liberalen Ministerinnen auch in arge Verlegenheit gebracht, hätten sie die Vertretungen der 10 MIO. Betroffenen offen mitreden lassen und anhören müssen …
Wie weit ist unsere Demokratie heute sozial und/oder liberal orientiert?
Wie weit sind christliche Politikerinnen und deren Wähler an den [auch Kindern!] gesetzlich verbürgten Grundrechten interessiert?
„Soziale Gerechtigkeit“ muss diesen gigantischen Justizirrtum erst einmal erkennen und eingestehen, und sie ist ohne die Rehabilitierung der 10 MIO. nicht zu haben. Und ohne die Abschaffung der Verjährungsfristen bei „Seelenmord“ geht genau gar nichts!
Ob der Gegen-Kanzler(‚in-Merkel)-Kandidat wohl solches Wahlpotential mit bedenken wird, wenn er sich so Großes vornimmt …?