Dem Bundestag liegen inzwischen zwei Entwürfe vor, die die Beschneidung von Minderjährigen ohne medizinische Legitimation legalisieren soll.

Der Entwurf der Regierungsparteien sieht eine Beschneidung bis zum sechsten Lebensmonat durch Nichtfachleute ohne Betäubung vor und dürfte den Tatbestand von Folter erfüllen.

Gesetzesentwurf_Beschneidung.pdf

Der andere von Marlene Rupprecht und anderen Bundestagsabgeordneten eingereichte Entwurf sieht ein Schutzalter von 16 Jahren vor.

Alternativer Gesetzesentwurf zur Beschneidung ab 14 Jahren

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages soll dazu am 26. November 2012 eine öffentliche Anhörung abhalten.

http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2012/pm_1211216.html

Eingeladen sind:

1. Dr. med. Antje Yael Deusel, Bamberg
2. Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin, Jüdisches Krankenhaus Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité – Universitätsmedizin Berlin
3. Prof. Dr. Oliver Hakenberg, Universitätsmedizin Rostock, Urologische Klinik und Poliklinik
4. Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e. V., Kreuztal
5. Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Kirchenrecht und Staatskirchenrecht
6. Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Berlin
7. Aiman A. Mazyek, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD), Köln
8. Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft
9. Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
10. Univ.-Prof. Dr. Christian Walter, Ludwig-Maximilians-Universität München, Juristische Fakultät Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht
11. Prof. Siegfried Willutzki, Direktor des Amtsgerichts Brühl a. D.

Namensliste Rechtsausschuss

Die Auswahl des elfköpfigen Ausschusses ist offenkundig tendenziös.

Antje Yael Deusel wird auf den Seiten des Bundestags nicht als Rabbinerin vorgestellt. Sie ist Gemeinderabbinerin der Israelitischen Kultusgemeinde in Bamberg.

Prof. Hakenberg hat sich schon früh pro Beschneidung positioniert.
https://www.aerzteblatt.de/download/files/2012/08/down23069774.pdf

Auch von Prof Heinig ist die Ablehnung des Kölner Urteils bekannt:
http://www.verfassungsblog.de/beschneidungsurteil-juristisch-und-rechtsethisch-fragwrdig/#.UKJSW2eI6HM

Ebenso positioniert sich Prof. Christian Walter für die Beschneidung:
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-beschnitten-11817408.html

netzwerkB fordert die Politik auf, ein wirkliches Moratorium abzuhalten, an dem sich auch Kinderrechtler und Vertreter von Kinderschutzorganisationen beteiligen können.

netzwerkB lehnt die Beschneidung von weiblichen und männlichen Minderjährigen aus medizinsch nicht-indizierten Motiven als Genitalverstümmlung ab. Das Schutzalter muss 18 Jahre betragen.

Weitere Informationen unter:
http://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
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