Dem Bundestag liegen inzwischen zwei Entwürfe vor, die die Beschneidung von Minderjährigen ohne medizinische Legitimation legalisieren soll.
Der Entwurf der Regierungsparteien sieht eine Beschneidung bis zum sechsten Lebensmonat durch Nichtfachleute ohne Betäubung vor und dürfte den Tatbestand von Folter erfüllen.
Gesetzesentwurf_Beschneidung.pdf
Der andere von Marlene Rupprecht und anderen Bundestagsabgeordneten eingereichte Entwurf sieht ein Schutzalter von 16 Jahren vor.
Alternativer Gesetzesentwurf zur Beschneidung ab 14 Jahren
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages soll dazu am 26. November 2012 eine öffentliche Anhörung abhalten.
http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2012/pm_1211216.html
Eingeladen sind:
1. Dr. med. Antje Yael Deusel, Bamberg
2. Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin, Jüdisches Krankenhaus Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité – Universitätsmedizin Berlin
3. Prof. Dr. Oliver Hakenberg, Universitätsmedizin Rostock, Urologische Klinik und Poliklinik
4. Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e. V., Kreuztal
5. Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Kirchenrecht und Staatskirchenrecht
6. Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Berlin
7. Aiman A. Mazyek, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD), Köln
8. Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft
9. Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
10. Univ.-Prof. Dr. Christian Walter, Ludwig-Maximilians-Universität München, Juristische Fakultät Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht
11. Prof. Siegfried Willutzki, Direktor des Amtsgerichts Brühl a. D.
Die Auswahl des elfköpfigen Ausschusses ist offenkundig tendenziös.
Antje Yael Deusel wird auf den Seiten des Bundestags nicht als Rabbinerin vorgestellt. Sie ist Gemeinderabbinerin der Israelitischen Kultusgemeinde in Bamberg.
Prof. Hakenberg hat sich schon früh pro Beschneidung positioniert.
https://www.aerzteblatt.de/download/files/2012/08/down23069774.pdf
Auch von Prof Heinig ist die Ablehnung des Kölner Urteils bekannt:
http://www.verfassungsblog.de/beschneidungsurteil-juristisch-und-rechtsethisch-fragwrdig/#.UKJSW2eI6HM
Ebenso positioniert sich Prof. Christian Walter für die Beschneidung:
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-beschnitten-11817408.html
netzwerkB fordert die Politik auf, ein wirkliches Moratorium abzuhalten, an dem sich auch Kinderrechtler und Vertreter von Kinderschutzorganisationen beteiligen können.
netzwerkB lehnt die Beschneidung von weiblichen und männlichen Minderjährigen aus medizinsch nicht-indizierten Motiven als Genitalverstümmlung ab. Das Schutzalter muss 18 Jahre betragen.
Weitere Informationen unter:
http://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/
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Marlene Rupprecht und Katja Dörner sagen es klar, es gebe KEIN ELTERNRECHT „für solche Riten, die das Kind dauerhaft physisch schädigen oder kennzeichnen, was bei irreversiblen Eingriffen in die körperliche Integrität der Fall ist.“ (neben dem Vorrang des Grundrechts – wie Art.24Abs.3 der UN-Kinderrechtskonvention, nach der „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“ sind.)
Die Grundlage des Grundgesetzes bilden die GRUNDRECHTE.
Frage an die Verfassungsschützer:
Wer darf einem Kind auch nur eines seiner Grundrechte beschneiden?
Verortung der Beschneidungsregelung des männl. Kindes im Familienrecht ist absolut kein richtiger Schritt. Jeder Knabe sollte wenigstens das Recht bekommen, wenn ihm ansonsten alle Rechte entzogen werden,hier in Deutschland gegen Eltern, Ärzte und Beschneider bei einer Zwangstbeschneidung klagen zu dürfen.Auch wenn die Beschneidung der hierlebenden Jungen im Ausland vollzogen wird und zwar ohne verjährungsfrist.Religionen und traditionelle Befürworter hätten sicherlich kein Problem mit dem Recht.Denn wer kein Unrecht begeht muss auch keine Klage befürchten.Aus kosmetischer Motivation heraus ist es anders.Was ich als Eltern schön finde muss mein Sohn nicht toll finden.Da könnte eine Klage vorprogrammiert sein.Warum die legare Beschneidung im Familienrecht verankern? Haben alle Befürworter Angst doch etwas Unrechtes an den Kinder zu tun und wollen die Jungen auf diesem Wege für immer und ewig mundtot machen? Ja,dies nennt man Rechtsstaat.Sehr passend für Religionen die ständig über Menschenwürde,Wertvostellungen,Moral,gewaltfreie Erziehung,Toleranz u.s.w.predigen.Dabei sind es doch diese Gemeinschaften die durch eine Beschneidung Jungen körperlich angreifen und verletzen.Der Unbeschnittene darf an diesem Leben nicht teilnehmen,wird von Gläubigen ausgeschlossen und somit entwertet.Wo bleibt bei denen die Tolleranz und Liebe zu den Jungen? Muss ein kleines Baby oder ein minderjährige Junge erst ein schmerzhaftes sinnloses Ritual über sich ergehen lassen,um Liebe,Anerkennung,Aufmeksamkeit,Religionszugehörigkeit und Daseinsberechtigung von Eltern und Gemeinden zu bekommen? Bei Juden und Muslime muss es wohl so sein,ansonsten könnten sie bis zur Volljährigkeit warten. Muslime vollziehen diesen Akt auch ganz schnell bevor der Knabe mündig wird.Warum wohl? Mündige Kinder sind in Religionen nicht gefragt. In unserem Staat anscheinend auch nicht,sonst würde man nicht alle Rechte der Jungen aushebln.
Klaus Hartmann,
da die Mehrheit im Parlament für die Beschneidung ist, wird das Gesetz kommen. Auch wenn es in den Augen der meisten Deutschen und Ärzten unmöglich ist.
Solange die Religionen / Kulte / Sekten so mächtig sind, wird sich nichts ändern an unmöglichen Kulthandlungen. Beschneidung ist nur eine Kulthandlung,die hochgekocht ist , weil sich Prof`s einmal näher damit beschäftigt haben. Es gibt viele andere.
@ Eva und Klaus Hartmann,
ich bin auch gegen die Legalisierung der Beschneidung und bedaure sehr, dass sie wohl bald wieder kommen wird. Allerdings möchte ich davor warnen, hier pauschalisierend über DIE Juden und DIE Muslime zu schreiben. Was Prominente und Vorstände von Zentralkommitees etc. sagen, steht bestimmt nicht für die Meinung aller ihrer Mitglieder (ich fühle mich auch nicht von der Bundesinitiative vertreten …). Ich könnte mir vorstellen, dass der Konflikt um Beschneidung auch innerhalb dieser Gemeinden tobt, auch wenn wir nicht viel darüber erfahren. Vielleicht verläuft die politische Diskussion über Beschneidung zur Zeit auch so miserabel, weil sich Konflikte im Nahen Osten gerade wieder zuspitzen und anscheinend viele Menschen mit einem Bezug zu der Region schon von daher aufgeregt und wütend sind.
Beschneidung von Kindern ohne medizinische Notwendigkeit ist in meinen Augen ein Verbrechen. Je nachdem wie und wann es durchgeführt wird ist es mehr oder weniger traumatisch und die Betroffenen leiden ein Leben lang darunter, zum einen unter dem Eingriff an sich, zum anderen weil die sexuelle Empfindungsfähigkeit immer mehr nachlässt, was ich von Betroffenen weiß
Die überwiegenden Juden in Deutschland sind nicht beschnitten, da sie aus der UDSSR kamen. Zum 2. begreife ich nicht weshalb die Bibelstelle im alten Testament für Christen nicht als zwingend für Beschneidng , aber bei Juden doch !
Was Moslems betrifft, spielt meines Wissen die Religion dafür kaum eine Rolle, sondern hauptsächlich der familiäre Gruppenzwang eines großen Festes.
Bestimmt hat so machem Juden oder Moslem die bisherige Diskusion der Kinderverbände und Ärzte und Kriminalbeamtenverbandes zum Nachdenken geführt.
Aber solange die führenden Köpfe die Beschneidung als zwingend ansehen, also keine symbolische Handlung empfehlen, wird sich so schnell nichts ändern.
Das unsinnge Zölibat gab es ganz früher bei der katholschen Kirche auch nicht, ein Papst hat es eingeführt und ein anderer Papst könnte, wenn er es wollte wieder abschaffen.
Reformjüdische Strömungen
Beschneidung und ihr Verbot sind ein heißes Thema: Diskutiert ein Land einen Beschneidungsbann, sind Antisemitismus-Vorwürfe schnell bei der Hand. Ein Totschlag-Argument, kritisiert Abschalom Zoosmann-Diskin in einem Zeitungsinterview. Auf diese Weise entziehe man sich dem „Thema der Verstümmelung und des Rechts auf einen unversehrten Körper“. Der Genetiker, der Ende der 90er Jahre den Verein „Ben Schalem“ gründete, gehört zu den Vorkämpfern der Bewegung. Erfolglos versuchte er, vor Gericht einstweilige Verfügungen gegen den „Menschenrechtsverstoß“ der Zirkumzision zu erreichen.
http://www.domradio.de/aktuell/83122/brit-ohne-schnitt.html