netzwerkB fordert den weltweiten Stopp der genitalen Beschneidung von weiblichen und männlichen Minderjährigen
Der ägyptische Gynäkologe Mohamed Kandil verfaßte Anfang Oktober 2012 einen medizinischen Fachbeitrag, in dem er vorschlug, die Beschneidung von weiblichen Minderjährigen weltweit zu legalisieren. Kandil lehrt an der Minufiya-Universität und ist Mitglied der Geneva Foundation for Medical Education and Research (GFMER), die mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eng zusammenarbeitet, um weltweit die gleichen Standards in der Medizin durchzusetzen.
Kandils raktoniäre Forderungen entsprechen auffällig dem Gesetzesentwurf des deutschen Bundestags, der die Beschneidung von männlichen Minderjährigen ohne jede medizinische Indikation auf Wunsch der Eltern und der Religionsgemeinschaften im Eilgang noch in diesem Jahr legalisieren will. Der deutsche Bundesrat gab am 2. November 2012 grünes Licht für die Gesetzesänderung.
Kandil sieht keine Nachteile für die Frauen akut und später, wenn medizinisches Personal den Eingriff vornehme. Er kritisiert, dass die Gegner der Genitalverstümmelung nicht die Traditionen und Glaubensvorstellungen der Befürworter respektierten („not respect their traditions and cultural beliefs“). Die Befürworter der Beschneidung von männlichen Minderjährigen sollen sich dafür einsetzen, dass die weibliche Beschneidung medizinisch durchgeführt werde. Es drohe sonst das Ausweichen in die Illegalität („otherwise, they will go for it secretly and illegally by inexperienced personnel in a poorly hygienic environment with the possibility of complications“).
Nach Auffassung von netzwerkB greift die Beschneidung sowohl von weiblichen als auch männlichen Minderjährigen in deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und deren Grundrecht auf sexuelle Autonomie ein. Die Beschneidung ist weltweit gesetzlich zu verbieten. Die Verbote müssen auch strafrechtlich durchgesetzt werden. Der Kinderschutz muss hier, für die Kinder aller gesellschaftlichen Gruppen gleich, Vorrang haben.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Sonderseite „Beschneidung“:
http://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/
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Oppositionspolitiker legen eigenen Gesetzentwurf zur Beschneidung vor
Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und Linkspartei haben einen alternativen Gesetzentwurf zur Erlaubnis der religiös motivierten Beschneidung minderjähriger Jungen erarbeitet.
Nach dem Papier, das dem epd vorliegt, soll Eltern die Einwilligung dann erlaubt werden, wenn der Sohn mindestens 14 Jahre alt ist und selbst eingewilligt hat. Der Entwurf unterscheidet sich damit wesentlich vom geplanten Gesetz der Bundesregierung, das auch die Beschneidung an Säuglingen erlaubt.
In dem alternativen Papier heißt es, damit solle insbesondere der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der minderjährigen Jungen gegen das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit abgewägt werden. Dem Antrag haben sich unter anderem die Kinderrechtsexperten Marlene Rupprecht (SPD), Katja Dörner (Grüne) und Diana Golze (Linkspartei) angeschlossen. Sie hatten den Entwurf der Bundesregierung wiederholt kritisiert, weil er nach ihrer Auffassung dem Kinderschutz nicht genüge.
Auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner, der Grünen-Gesundheitspolitiker Harald Terpe und der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma, unterstützen den Entwurf.
http://aktuell.evangelisch.de/artikel/41403/oppositionspolitiker-legen-eigenen-gesetzentwurf-zur-beschneidung-vor?destination=node/41403
Horrorerlebnis eines Zehnjährigen
Bei Beschneidung schlimm verstümmelt
http://www.express.de/duesseldorf/horrorerlebnis-eines-zehnjaehrigen-bei-beschneidung-schlimm-verstuemmelt,2858,4742926.html
http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=87482746&aref=image052/2012/07/21/CO-SP-2012-030-0124-0125.PDF&thumb=false
Unzumutbare Schmerzen
@ Eva
die Artikel finde ich sehr interessant. Der Zehnjährige hat wohl einfach „Pech gehabt“ mit dem Arzt, aber genau dieses Pech kann es bei allen Operationen geben. Stehr geht anscheinend gerade in die Offensive gegen die Haltung, die Forderung nach Verbot von Kinderbeschneidung schnell mal abzuwimmeln, und kann dabei seine wissenschaftliche Reputation gegen Merkels „Komikernation“ in die Waagschale legen.
Dass sich Oppositionspolitiker mit einem Vorschlag zusammengetan habe, finde ich auch sehr begrüßenswert. Aber warum soll es schon mit 14 erlaubt sein und nicht erst mit 18?
Jedenfalls ein wichtiger Vorstoß.
Wem wären nicht schon die halbherzigen Politiker-Reaktionen auf die Grundrechte von mindestens 10 Mio. von sex. Gewalt betroffenen Kindern als „Kuhhandel“ vorgekommen …?!
Wer wollte heute, unter demokratischen Verhältnissen, auf seine/ihre Selbstbestimmung verzichten …?!
Wer hätte sich mit 14 Jahren bereits einen eigenständigen, unabhängigen Überblick über nie ernsthaft in Frage gestellte religiöse und historische Umstände bzgl. solcher Bräuche verschaffen können …?!
Hier geht ’s um Amputation mit gravierenden Risiken und Nebenwirkungen! – an Kindern! – durch erwachsene [?]“Autoritäten“! – – im Namen „Gottes“?
Mindestalter 18! – weltweit!
Klingt grausam (lieber 14-Jährige als Säuglinge), aber ich denke, diesen Kompromiß sollte man auf jeden Fall unterstützen, er wird ja sowieso abgelehnt vom Bundestag. Aber er geht in die richtige Richtung.
Und durch ihn werden besonders die muslimischen Religionsgemeinschaften unter Druck gesetzt. Nach ihren Statuten wäre es kein Problem, die Beschneidung mit 14 zu machen. Auch daß ein Arzt die Beschneidung machen muß ist in ihrem Sinne. Wenn sie sich jetzt DAGEGEN stellen könnte man ihnen mit Fug und Recht Verbohrtheit vorwerfen.
Ich bin gespannt auf die diesbezüglichen Reaktionen.
Tja, wird hier ein Kuhhandel geplant, ist es vorauseilender Gehorsam oder liegt eine begründete Einschätzung vor, was sich in der jetzigen Situation mit geeinten Kräften anstreben lässt?
@ Anna M. : Was sind denn die Argumente bei diesem Gesetzesvorschlag, was hat die Initiatoren dazu bewogen, dieses Mindestalter zu verlangen?
In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt.
Bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll.
Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.
Daher der Alternativvorschlag mit 14 .
Am 26. November um 12.00 Uhr ist die öffentliche Anhörung der Sachverständigen vor dem Rechtsausschuss.
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/31_Beschneidung/02_SV-Liste.pdf
1. Dr. med. Antje Yael Deusel Bamberg
Man braucht wohl eine Fürsprecherin, die im Gegensatz zur Fachwelt die These vertritt, es gäbe „unbestreitbar vorhandene gesundheitliche Vorteile einer solchen Beschneidung“ (Sex im Säuglingsalter???). Das Fehlen jeglicher Funktionsbezeichnungen fehlt – soll hier verschwiegen werden, dass sie nicht nur Oberärztin der Klinik für Urologie und Kinderurologie ist, sondern auch Rabbinerin?
2. Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf
Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für
Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie und
Intensivmedizin, Jüdisches Krankenhaus Berlin,
Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité –
Universitätsmedizin Berlin
ist als Angestellter eines religiösen Tendenzbetriebes sicherlich alles andere als neutral und hat auch eine gewisse Verantwortung für den Umsatz an iGeL-Leistungen wie Zirkumzisionen
3. Prof. Dr. Oliver Hakenberg
Universitätsmedizin Rostock,
Urologische Klinik und Poliklinik
hat sich schon früh pro Beschneidung positioniert: https://www.aerzteblatt.de/download/files/2012/08/down23069774.pdf
4. Dr. med. Wolfram Hartmann
Präsident des Berufsverbands der Kinder- und
Jugendärzte BVKJ e. V., Kreuztal
5. Prof. Dr. Hans Michael Heinig
Georg-August-Universität Göttingen,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes.
Kirchenrecht und Staatskirchenrecht
zugleich Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, er bezeichnete das Kölner Urteil von Anfang an als „juristisch und rechtsethisch fragwürdig“:
http://www.verfassungsblog.de/beschneidungsurteil-juristisch-und-rechtsethisch-fragwrdig/#.UKJSW2eI6HM
6. Prof. Dr. Reinhard Merkel
Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
7. Prof. Dr. Henning Radtke
Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe
8. Univ.-Prof. Dr. Christian Walter
Ludwig-Maximilians-Universität München,
Juristische Fakultät – Lehrstuhl für Öffentliches
Recht, Völkerrecht und Europarecht
spricht sich für das Recht der Eltern auf Körperverletzung im Rahmen des Sorgerechts aus: http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-beschnitt….
@ Eva, danke für die Informationen. Zumindest unter den medizinischen Teilnehmern wird es ein einseitiges Gewicht pro Beschneidung geben (voraussichtlich nur Hartmann kritisch).
Die Auswahl der „Sachverständigen“ ist eine Farce. Warum wurde nicht Prof. Dr. Holm Putzke geladen, der sich mit dem Thema sicher am besten auskennt. Immerhin gäbe es ohne seine Untersuchungen weder das Urteil, die ganze Debatte noch das Gesetz. Aber vor so einem scharfsinnigen und klar argumentierenden Kritiker hat man eben Angst in Berlin.
Opfer von Zwangsbeschneidungen kommen übrigens auch nicht zu Wort. Es ist gruselig, wie dieses Gesetz zustandekommt.
@ Verena
danke für den Tip mit Holm Putzke.
(sarkast.) Ja, die Betroffenen, die Jahrzehnte später öffentlich klagen, das das sind halt Überempfindliche.
Zum Glück ist Prof. Merkel dabei, der mindestens so gut wie Putzke ist.
Prof. Putzke hat viele Infos auf seiner Homepage:
http://www.holmputzke.de/index.php?option=com_content&view=article&id=23&Itemid=29, darunter viele Beiträge zum Download.
Aktuell z.B. einen Beitrag zum Urteil des LG Köln
Putzke, Holm: Recht und Ritual – ein großes Urteil einer kleinen Strafkammer. Besprechung zu LG Köln, Urt. v. 7. 5. 2012, 151 Ns 169/11, in: Medizinrecht (MedR) 2012, S. 621–625 (http://www.holmputzke.de/images/stories/pdf/2012%20putzke%20medr%202012%20621%20anm%20zu%20lg%20kln.pdf)
und zwei tolle Interviews:
„Die medizinisch unnötige Knabenbeschneidung ist eine Kindesmisshandlung“, in: Dialog Ethik, e-Zeitschrift „Thema im Fokus“ des interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen, Zürich, Schweiz, Ausgabe 105 (Oktober 2012), S. 21–25 (http://www.holmputzke.de/images/stories/pdf/2012%20putzke%20interview%20dialog%20ethik.pdf)
„Das mühsam erreichte Niveau des Schutzes von Kindern gegen Gewalt wird konterkariert“, in: Chirurgische Allgemeine (CHAZ) 2012, S. 565–567 (http://www.holmputzke.de/images/stories/pdf/2012%20putzke%20chirurgische%20allgemeine%20chaz%20interview%20beschneidung.pdf)
Vor Debatte über Beschneidungen: Bündnis erneuert Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz
Den neuerlichen Vorstoß zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz hat am Freitag ein 2004 gegründetes Aktionsbündnis aus Deutschem Kinderhilfswerk, Deutschem Kinderschutzbund sowie UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind gestartet. Das Bündnis legte einen Formulierungsvorschlag vor, nach dem ein neuer Artikel 2a im Grundgesetz eingefügt werden soll.
Zur Begründung heißt es: „Kinder können – anders als alle anderen Grundrechtsträger – ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern“, sie könnten nicht als kleine Erwachsene gelten. Trotzdem die Bundesrepublik Deutschland 1992 die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet habe, würden die Rechte von Kindern bei „Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung wird das Kindeswohl bis heute nicht ausreichend berücksichtigt.“
Das Aktionsbündnis Kinderrechte will mit dem neuen Artikel 2a klarstellen, dass Kinder als Grundrechtsträger anerkannt und mit besonderen Rechten ausgestattet sind. Grundlage der vorgeschlagenen Formulierung seien die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, heißt es in der Begründung.
Die Aufnahme des neuen Artikels würde „sehr viel stärker als bislang die Verantwortung von Staat und Eltern verdeutlichen, sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gegenüber Kindern am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren.“ Der Staat wäre ferner deutlicher dazu verpflichtet, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen. Außerdem werde den jungen Heranwachsenden die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ermöglicht, wodurch die Rechte von Kindern einklagbar würden.
Neuer Artikel 2a
(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
http://www.diesseits.de/perspektiven/saekulare-gesellschaft/1353193200/debatte-ueber-beschneidungen-buendnis-erneuert-forder
http://www.unicef.de/index.php?id=9987
Hier sind die ersten Gutachten für den Bundestag bezüglich pro und contra der Beschneidungsentwürfe.
Bei einigen Argumenten kann man nur den Kopf schütteln.
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/31_Beschneidung/04_Stellungnahmen/index.html