netzwerkB fordert den weltweiten Stopp der genitalen Beschneidung von weiblichen und männlichen Minderjährigen

Der ägyptische Gynäkologe Mohamed Kandil verfaßte Anfang Oktober 2012 einen medizinischen Fachbeitrag, in dem er vorschlug, die Beschneidung von weiblichen Minderjährigen weltweit zu legalisieren. Kandil lehrt an der Minufiya-Universität und ist Mitglied der Geneva Foundation for Medical Education and Research (GFMER), die mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eng zusammenarbeitet, um weltweit die gleichen Standards in der Medizin durchzusetzen.

[Mohamed Kandil: Female circumcision: Limiting the harm. In: F1000 Research, 8. Oktober 2010, doi: 10.3410/f1000research.1-23.v1]

Kandils raktoniäre Forderungen entsprechen auffällig dem Gesetzesentwurf des deutschen Bundestags, der die Beschneidung von männlichen Minderjährigen ohne jede medizinische Indikation auf Wunsch der Eltern und der Religionsgemeinschaften im Eilgang noch in diesem Jahr legalisieren will. Der deutsche Bundesrat gab am 2. November 2012 grünes Licht für die Gesetzesänderung.

Kandil sieht keine Nachteile für die Frauen akut und später, wenn medizinisches Personal den Eingriff vornehme. Er kritisiert, dass die Gegner der Genitalverstümmelung nicht die Traditionen und Glaubensvorstellungen der Befürworter respektierten („not respect their traditions and cultural beliefs“). Die Befürworter der Beschneidung von männlichen Minderjährigen sollen sich dafür einsetzen, dass die weibliche Beschneidung medizinisch durchgeführt werde. Es drohe sonst das Ausweichen in die Illegalität („otherwise, they will go for it secretly and illegally by inexperienced personnel in a poorly hygienic environment with the possibility of complications“).

Nach Auffassung von netzwerkB greift die Beschneidung sowohl von weiblichen als auch männlichen Minderjährigen in deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und deren Grundrecht auf sexuelle Autonomie ein. Die Beschneidung ist weltweit gesetzlich zu verbieten. Die Verbote müssen auch strafrechtlich durchgesetzt werden. Der Kinderschutz muss hier, für die Kinder aller gesellschaftlichen Gruppen gleich, Vorrang haben.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Sonderseite „Beschneidung“:
http://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/

–Für Journalisten-Rückfragen:

netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
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