Hannoversche Allgemeine 31.10.2012
Von Karl Doeleke
Ein einschlägig verurteilter Pädophiler darf seine kindertherapeutische Praxis im emsländischen Papenburg vorerst weiter betreiben. Mit einer Klage wehrt er sich gegen die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, die ihm die Approbation entziehen will.
Auch wieder so ein Versäumnis des Runden Tisches trotz zu Hauf eingereichter Forderungen.
Es kann nicht angehen, dass ehrenamtlich Tätige oder wie in diesem Fall nicht kassenärztlich zugelassene „Therapeuten“ nicht in das Raster der erweiterten Führungszeugnisregelung fallen.
1. ALLE Personen, die – egal ob ehrenamtlich oder in welcher Form auch immer, beruflich mit Kindern, Jugendlichen zu tun haben, im Kontakt stehen, müssen gesetztlich verpflichtet werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, dass bei Verlangen von Eltern… eingesehen werden darf.
2. Es muss ein öffentliches Register eingeführt werden, wo Sexualstraftäter für alle Bürger sichtbar mit Bild und Namen aufgelistet sind.
Gutachter müssen verpflichtet werden, nach den neuesten aktuellen wissenschaftlich belegten Erkenntnissen zu begutachten. Es ist bewiesen, dass Sexualstraftäter immer Täter bleiben werden und nicht heilbar sind!!! Hier geht der Schutz der Bürger, Kinder vor dem Datenschutz der Täter und Verbrecher.
Eine Langzeitstudie wäre hier mal endlich angezeigt, damit eine Sicherheitsverwahrung bei Sexualstraftäten zum Standard wird.
Ich habe eben ein sehr interessantes Interview von Prof. Frank Urbaniok (der Psychiater und Gutachter für Gewalt- und Sexualstraftäter – der gestern bei „Beckmann“ geladen war) gelesen.
Er plädiert ebenso: Opferschutz vor Datenschutz!!!
siehe
http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2011/herbst-2011/von-heilung-kann-selten-die-rede-sein/
Wir leben in Gaga-Land.
zu Sarah Mohn——-
es gibt durch den größten Skandal in der Justiz 1993-1996 des sogenanntes Wormser Skandals —-
Regeln und Abläufe zum Schutze der Kinder —–
diese Forderungen sind bindend und gesetzlich seit diesen Jahren
dem Jugenamt den Gerichten und Betreuungsämtern.d.h.
Vormundschaftsgerichten bekannt.
leider hält sich kaum jemand daran,
die Not meiner Tochter,die ohne Beistand ausgesagt hat über die häusliche Situation,war unbeschreiblich,ohne Information,wann sie wieder zu Gesprächen mit Amtspersonen und Betreuern des Wohnheimes zur Verfügung stehen sollte,verstösst gegen die Grundrechte,
eine Behinderte Person,muss ausreichend Zeit haben,um eine ihr vertraute Person in dieser Situation um Unterstützung zu bitten,
nie wurde ein Gutachten erstellt,
in meiner Abwesenheit musste sie gegenüber 4 Personen aussagen,
bei dem ersten Verfahren,
sagte sie der Amtärztin laut und deutlich,2005 —
ich will bei meiner Mama bleiben,
später 2011 wurde erneut nach Fremdaussagen und Aktenlage entschieden,ohne mich zu kontaktiern,ohne mich je gesehen zu haben—-
Éinzelheiten führen zu weit,
deshalb fordere ich ,
das Rechtswesen muss reformiert werden,
zum Schutze der Kinder und Schutzbefohlenen
Es ist einfach inakzeptabel, wie hier in Deutschland mit Missbrauchsopfern umgegangen wird. Es darf nicht sein, dass mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter je wieder freirumlaufen dürfen. Hier in Viersen Süchteln steckt man jugendliche Missbrauchsopfer mit aktiven Pedokriminellen in eine Klasse, dadurch werden die Opfer nur noch mehr traumatisiert und Konzentration auf den Unterricht kommt dort bestimmt auch nicht auf. Das muss ein Ende haben! Und was diesen „Therapeuten“ hier betrifft, ich hoffe nur, dass alle Eltern, die ihre Kinder bisher dort behandeln ließen, das gelesen haben und zukünftig ihre Kinder woanders hinschicken!